Region: Tyskland

Förderung der Aufnahme einer selbständigen Arbeit - Keine Kürzungen beim Gründungszuschuss

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
1 159 Stödjande 255 i Tyskland

Petitionen har nekats

1 159 Stödjande 255 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2011
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:42

Pet 4-17-11-8125-020221

Förderung der Aufnahme einer
selbständigen Arbeit


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin fordert, der Deutsche Bundestag möge die von der früheren
Bundesministerin Ursula von der Leyen geplanten drastischen Sparmaßnahmen
beim Gründungszuschuss nicht beschließen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass der Gründungszuschuss
eines der wenigen erfolgreichen Arbeitsmarktinstrumente darstelle.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde durch 1.159 Mitzeichnungen unterstützt.
Außerdem gingen 20 Diskussionsbeiträge ein.
Dem Petitionsausschuss liegen zu diesem Thema mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe mehrere Stellungnahmen der
Bundesregierung eingeholt. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die
eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
In seiner parlamentarischen Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu folgendem
Ergebnis:
Eine gute Arbeitsmarktpolitik, die die Herausforderungen am Arbeitsmarkt aufgreifen
und angehen will, muss ein Instrumentarium schaffen, das eine rasche Eingliederung
insbesondere in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht. Das Ziel
muss sein, das Potenzial an Erwerbspersonen besser zu erschließen und damit die

Beschäftigungsquote deutlich anzuheben. Hierzu verfolgte der Gesetzgeber in den
letzten Jahren das politische Ziel, die Arbeitsvermittlung effektiver zu gestalten.
Entscheidungskompetenzen der örtlich zuständigen Akteure über den Einsatz
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen waren gestärkt und das
Arbeitsmarktinstrumentarium und die Entscheidungsprozesse vor Ort so verändert
worden, dass in der Arbeitsverwaltung besonderer Unterstützungsbedarf und
vorhandene Fähigkeiten der Arbeitsuchenden schnell erkannt werden, um Arbeit
passgenau vermitteln zu können.
Einen weiteren Schritt zur Optimierung der Rechtsgrundlagen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik, mit dem die Arbeitsmarktinstrumente noch konsequenter darauf
ausgerichtet werden, dass die Leistungen effektiv und effizient erbracht werden, stellt
das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt dar, das
am 1. April 2012 in Kraft getreten ist (BGBl Teil II 2011 Nr. 69 S. 2854). Mit ihm
wurden weitere Voraussetzungen dafür geschaffen, dass durch einen effektiven und
effizienten Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente und der zur Verfügung stehenden
Mittel die Integration in Erwerbsarbeit, insbesondere in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung, weiter beschleunigt wird. Gleichzeitig wurde der Bereich der öffentlich
geförderten Beschäftigung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende neu geordnet,
um Beschäftigungsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe dort zu stabilisieren, wo
ein unmittelbarer Übergang in ungeförderte Beschäftigung nicht möglich ist.
Effektivität und Effizienz in der Arbeitsmarktpolitik können nur erreicht werden, wenn
die arbeitsuchende Person mit der für sie zielführenden und damit richtigen
Maßnahme unterstützt wird. Deshalb ist das Gesetz darauf ausgerichtet, dezentrale
Entscheidungskompetenzen für den Einsatz der Instrumente der aktiven
Arbeitsförderung gezielt zu stärken und zu erweitern. Mit dem Gesetz werden die
Arbeitsmarktinstrumente einfacher, transparenter und übersichtlicher geregelt. Die
Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte vor Ort können das Instrumentarium flexibel
und auf den individuellen Handlungsbedarf ausgerichtet einsetzen. Damit wird auch
den Belangen des Bürokratieabbaus Rechnung getragen.
Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Umwandlung des
Gründungszuschusses in eine vollständige Ermessensleistung vollzieht eine
Entwicklung nach, die bei anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten bereits
abgeschlossen ist. Inhaltlich wird die Sicherung des Lebensunterhaltes auf das erste
halbe Jahr der selbständigen Tätigkeit konzentriert. Die Pauschale zur sozialen
Absicherung wird wie bisher gezahlt. Die notwendige Restanspruchsdauer auf

Arbeitslosengeld für eine Förderung wird auf 150 Tage erhöht und stellt so einen
zusätzlichen Anreiz dar, sich möglichst schnell mit dem Thema Gründung und
Selbständigkeit auseinanderzusetzen und die eigene Integration in den Arbeitsmarkt
zeitnah und aktiv anzugehen. Die Umwandlung in eine Ermessensleistung
ermöglicht, im Vorfeld einer Gründung alternativ Integrations- und
Fördermöglichkeiten für arbeitslose Menschen auszuschöpfen und eine fundierte
Förderentscheidung vor Ort gezielter und an Hand des individuellen Einzelfalles zu
treffen.
Der Petitionsausschuss hält die nunmehr geltende Rechtslage für sachgerecht und
vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petentin auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen der Petition nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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