Region: Deutschland
Bild der Petition Abschaffung des Gutachterwahlrechts für Versorgungsämter pro korruptionssicherem Rotationsprinzip
Soziales

Abschaffung des Gutachterwahlrechts für Versorgungsämter pro korruptionssicherem Rotationsprinzip

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerin Ursula von der Leyen
20 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

20 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Ich bin 40 Jahre alt und habe als Gewaltopfer beim für mich zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gestellt (eine kurze Information am Rande: ich unterstütze die Petition von Norbert Denef zur Abschaffung der Verjährungsfristen von Missbrauchsstraftaten an Kindern (siehe https://www.avaaz.org/de/petition/Eine_Reform_der_Gesetze/ ).

Meine Petition soll ebenfalls die Rechte von Kindern vergrößern - von heutigen Kindern wie von ehemaligen, die so wie ich ihre Vergangenheit "überlebt" haben und heute erwachsen sind: Wer als Betroffener von (sexualisierter) Gewalt rechtmäßig beim Versorgungsamt einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) stellt, dem wird bis heute eine unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten unzumutbare bürokratische wie seelische Hölle zugemutet:

Mit meiner Petition möchte ich erreichen, dass künftig die Versorgungsämter kein Wahlrecht mehr haben, welchen Arzt sie als Gutachter beauftragen, sondern in einem zufälligen Rotationsverfahren immer verschiedene, befähigte Mediziner ausgewählt werden müssen. Die Teilnahme an diesem Rotationsverfahren muss grundsätzlich allen Ärzten mit entsprechender Ausbildung und eigener Praxis offenstehen, um zu verhindern, dass die Behörden nur Ärzte in die Auswahl ziehen, mit denen sie schon früher "gute Erfahrungen" zu ihren Gunsten gemacht haben.

Außerdem soll gesetzlich ausgeschlossen werden, dass einzelne Ärzte mehrmals von der Versorgungsbehörde mit Begutachtungen beauftragt werden können (selbst bei Tausenden von Anträgen gibt es genügend Ärzte im Bundesgebiet, die zur einmaligen Auswahl für die Begutachtung je eines Antragstellers befähigt sind). Nur durch ein zuverlässiges Rotationsverfahren kann verhindert werden, dass ein beauftragter Arzt in seinem naturgemäß gegebenen Interesse für die überaus lukrativen Folgeaufträge in ein Abhängigkeitsverhältnis von der Versorgungsbehörde gerät und zugunsten der Behörde und damit zu Lasten von kranken und behinderten Menschen und deren Gesundheit unrichtige Gesundheitszeugnisse fertigt...

Begründung

Um den jeweiligen Landeshaushalt zu entlasten, wird mit allen Tricks versucht, die Ansprüche der Antragsteller abzuschmettern oder zu "dumpen". So ist unter anderem hinreichend bekannt (und von einem leitenden Ministerialbeamten bestätigt worden, der vorerst anonym bleiben möchte!), dass die Behörden zwar externe, jedoch nur angeblich unabhängige Gutachter beauftragen, um den für die Bestimmung der Versorgungsrente erforderlichen Grad der Schädigung bei den zumeist anhaltend traumatisierten wie behinderten Antragstellern zu ermitteln. Im Laufe von vielen Jahren hat sich zwischen den Versorgungsbehörden in den Bundesländern und bestimmten freien Ärzten (die regelmäßig als Gutachter beauftragt werden!) ein feinmaschiges Netz von Korruption etabliert, dessen Systematik hinreichend bekannt und doch kaum nachzuweisen ist. Das Problem ist: die Gutachter erstellen bewußt unrichtige Gesundheitszeugnisse zum Schaden der Antragsteller und zugunsten der Versorgungsbehörden. Dabei wissen sie mitunter ganz genau, was mit den betroffenen Menschen los ist- nur das persönliche Ziel der Gutachter geht in eine ganz andere Richtung: für sie gilt die Devise, alle zuvor von anderen Ärzten diagnostizierten gesundheitlichen Schädigungen in ihrem Gutachten über die antragstellende Person anzuzweifeln oder zu verneinen, um den Rentenanspruch so weit wie möglich zu reduzieren oder abzulehnen, und damit die Kosten für den Auftraggeber (das Versorgungsamt) zu minimieren. Viele Gutachter sind wirtschaftlich abhängig von den lukrativen Folgeaufträgen von Seiten des Rententrägers, welcher sinngemäß kein ernstliches Interesse daran hat, mehr zu zahlen als er unbedingt gezwungen ist... Nur Gutachter, die "zuverlässige" (d.h. im Sinne der Versorgungsbehörden) Gutachten erstellen, gelten als "erfolgreich" und werden von diesen wieder gebucht; andere Ärzte nicht... So ein Gutachter verdient an einem Auftrag bis zu 1500 Euro für drei Stunden Fragearbeit und anschließende freie Bastelei von Argumenten, weswegen der/die Antragsteller/in KEINEN Rentenfall darstellt... ein beliebtes Mittel ist es, im Gutachten zu Lasten der Ansprüche des Antragstellers sogar ohne jegliche Anhaltspunkte oder Beweise beim Antragsteller genetische Vorerkrankungen zu unterstellen, Rentenneurose oder Simulation, Aggravation etc. einzubringen, und die bereits vorliegenden Diagnosen langjähriger Ärzte völlig zu verschweigen, wie z.B. Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) etc.. (in einem von diversen mir bekannten Fällen war es sogar so: weil die zu begutachtende Person während der Begutachtung eine Panikattacke bekam und durch den folgenden Notarztwageneinsatz die Begutachtung abgebrochen werden musste, konnte der Gutachter die PTBS angeblich nicht feststellen. Daher verneinte er diese (!)...). Gutachter können (ähnlich wie Deutschlehrer bei einem Schulaufsatz) nahezu alles machen, was sie wollen. Sie wissen, dass ihnen ohnehin schwerlich etwas nachzuweisen ist... Brutal gesagt: es ist eine "Win-Win-Situation" für die Rententräger und die von ihnen beauftragten Gutachter. Die Kosten zahlen die zumeist behinderten oder traumatisierten Antragsteller, die sich kaum wehren können und einen Sozialprozeß aus gesundheitlichen Gründen ohnehin kaum auf sich nehmen können...

Damit ist klar, dass Rechtbeugung und dem Ausstellen unrichtiger Gesundheitzeugnisse (beides schwere Straftatbestände) ungehindert Tür und Tor geöffnet sind. Aber der Beweis ist halt schwierig, und von den Geschädigten kaum zu erbringen. Der Vorsatz ist anzunehmen, aber kaum zu greifen. Und: wo kein Kläger, da kein Richter...
Hinter diesen zutiefst unethischen Methoden und Machenschaften steckt kaltes Kalkül von Seiten der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung: jeder Rentenfall birgt für diese nur ein mögliches (und sehr erhebliches) Kostenpotential für deren Haushaltsplanungen (schon ein einziger Rentenfall kostet bereits über wenige Jahrzehnte bis zu einem sechsstelligen Eurobetrag. Und es laufen wohl tausende von Anträgen!). So ist nicht verwunderlich, was hier abläuft: Was hier passiert, ist ein ganz großer Betrug an Kranken und Behinderten auf deren Kosten und auf deren Gesundheit - damit dieser besonders unsittlichen Art von Korruption zumindest teilweise ein Riegel vorgeschoben werden kann, habe ich die folgende Petition vorbereitet, und ich bitte jeden mit sozialem Gewissen für das Menschenrecht, meine Petition zu zeichnen...

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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