Sammlung beendet
Die Bewohner des Gesundbrunnen-Viertels und interessierte Bürger der Stadt Halle/Saale fordern die Änderung/Abschaffung der EHS Nr. 55. Die EHS verhindert die zukunftsfähige Umsetzung von Wohn-, Energie- und Mobilitätskonzepten nach heutigen Standards im Stadtteil Gesundbrunnen und ist aus diesem Grund nicht zeitgemäß. Die EHS ist bereits mit ihrem Inkrafttreten veraltet, da sie einen Erhaltungszustand beschreibt, der schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben war.
Begründung
Die EHS muss geändert bzw. abgeschafft werden, weil sie beliebig, wahllos und unpräzise gefasst ist. Die EHS schafft einen willkürlichen Handlungsspielraum der Behörden. Dieser wird seit zwei Jahren genutzt, um Modernisierungen zu verhindern und die Einwohner des Gesundbrunnen-Viertels in der Gestaltung Ihrer privaten Grundstücke massiv einzuschränken. Die Verwaltung nutzt die EHS um den Rückbau baulicher Maßnahmen zu erzwingen, mit dem Ziel, das Gesundbrunnen-Viertel in den Zustand nach der Erbauung (1930er-Jahre) zurück zu versetzen. Dabei wird auf diese Merkmale abgezielt:
- einheitliche Dachfarbe in Rot
- einheitliche Dacheindeckung mit Biberschwanz Ziegeln und Fledermausgaupe
- Gestaltung und Einfriedung des Vorgartens
Die u.a. folgende Massnahmen verhindern:
- Nutzung von E-Ladestellen auf dem eigenen Grundstück (Energiewende)
- Aufbau von Wärmetauschern (Energiewende)
- Solaranlagen auf Hausdächern (Energiewende)
- Einhausungen von Mülltonnen (Geruchshemmung und Verschönerung)
- Fahrrad-Garagen (alternative Mobilität)
- Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen (Verbesserung der schwierigen Parkplatzsituation)
- barrierefreie und seniorenfreundliche Zugänge
Anzumerken ist, dass die Erhaltungssatzung im Jahr 2004 in Kraft trat und das Gesundbrunnen-Viertel zu diesem Zeitpunkt bereits seit 80 Jahren Veränderungen unterlag. Die als erhaltenswert beschriebenen Merkmale waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben/vorhanden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)-
Anwohner wollen keine Erhaltungssatzung: Sie fordern mehr Gestaltungsfreiheit in der Gartenstadt
am 10.11.2024 -
Hallo Unterstützer,
lieben Dank für die Unterzeichnung unserer Petition.
Wir haben insgesamt etwas über 1.200 Stimmen erreicht, was für uns einen sehr großen Erfolg bedeutet.
Die für das Quorum notwendigen 2.000 Zustimmungen aus Halle haben wir leider mit gut 1.000 Stimmen aus Halle nicht erreicht- Somit können leider nicht über die Petition von den zuständigen Entscheidungstragenden entsprechende Stellungnahmen eingefordert werden.
Wir werden jedoch die über 1.200 Stimmen der Petition am 29.05.2024 um 14 Uhr im Stadthaus Halle dem Stadtrat persönlich übergeben.
Gern laden wir dazu alle Unterstützer zu diesem Termin ein, durch die persönliche Präsenz vor Ort unserer Petition noch mehr Nachdruck zu geben.
Anbei noch ein Hinweis.
Mit Blick... weiter -
https://dubisthalle.de/planungsausschuss-haelt-an-der-erhaltungssatzung-fuer-das-gesundbrunnenviertel-fest-antrag-der-spd-zur-ueberpruefung-der-satzungen-mit-patt-abgelehnt
am 15.05.2024
Debatte
Die Entscheidung über eine Genehmigung liegt immer bei der Stadtverwaltung und ist daheriimmer Willkür. Die Satzung an sich ist nicht verwerflich, aber der Spielraum, den sich die Verwaltung rausnimmt. Es müsste eine ergänzende Richtlinie erarbeitet werden, die besagt, was für Eigentümer machbar und zu genehmigen (auch mit kleinen Auflagen denkbar) ist und was nicht (Haus abreissen als absurdes Beispiel).
Noch kein CONTRA Argument.