Alternative Energiequellen - Exportkreditgarantien für Kernkraftwerke

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

620 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

620 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... keine weiteren Kosten per Steuergrab Atomkraft mehr zu erzeugen und die Hermesbürgschaften für den Export , wie zuvor unter Rot-Grün, wieder zu untersagen.

Begründung

Hermesbürgschaften oder Hermesdeckungen sind die umgangssprachlichen Bezeichnungen für Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland, ein bedeutender Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Hermesdeckungen schützen vor einem Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen und politischen Gründen bei der Lieferung in schwierige und risikoreiche Märkte: Zahlt der ausländische Abnehmer nicht, springt der deutsche Staat ein. Dadurch ermöglichen sie die Erschließung neuer Märkte und auch die Aufrechterhaltung von bestehenden Kundenbeziehungen. Für die Absicherung von Exportgeschäften sind 2010 bis zu 120 Mrd. ? eingeplant. Rot/grün hatte mit dem Atomkonsens Hermesbürgschaften für Atomprojekte verboten. Schwarz/gelb hat 2009 das seit 2001 geltende Atomausschlusskriterium bei der Vergabe von Hermesbürgschaften ausgesetzt. Seitdem sichert Deutschland die Exportgeschäfte der deutschen Atomwirtschaft und somit die weltweite Weiterverbreitung der Kernenergie bis hin zum Neubau von Atomkraftwerken wieder mit deutschen Steuergeldern finanziell ab. Dabei fördert die Bundesregierung die deutsche Atomindustrie auch in Schwellenländern, deren Sicherheitsstandards und institutionalisierten Kontrollmechanismen weit hinter denen im eigenen Land zurückliegen. Weitere Hintergrundinformationen wie auch den vollständigen Text findet sich auf der Seite von contratom.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.08.2011
Sammlung endet: 07.06.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-09-754-027646

    Alternative Energiequellen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, keine Hermesbürgschaften für die Errichtung von
    Atomkraftwerken im Ausland zu erteilen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es liegen 620 Mitzeichnungen und 61 Diskussionsbeiträge vor. Ferner gingen
    mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung ein, die wegen des
    Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen
    werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der
    vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, die
    Bundesregierung der 17. Wahlperiode habe die zuvor national geltenden Leitlinien
    außer Kraft gesetzt. Hermesbürgschaften für Atomprojekte würden nun wieder
    unterstützt. Durch die Sicherung von Exportgeschäften der deutschen Atomwirtschaft
    leiste die Bundesregierung der weltweiten Verbreitung der Kernenergie unter Einsatz
    deutscher Steuergelder Vorschub. Vor allem in Schwellenländern seien die
    Sicherheitsstandards nicht mit denen in Industriestaaten vergleichbar. Nach dem
    Beschluss des deutschen Atomausstiegs müsse konsequenterweise auch die
    Exportförderung der Technologie beendet werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen
    Fachausschusses angeführter Aspekte wie folgt zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss betont, die Gewährleistung besonders hoher
    Sicherheitsanforderungen und einheitlicher Standards ist vor allem im Bereich der
    Nukleartechnologien ein wichtiges Anliegen. Der Themenkreis einschließlich
    deutscher Bürgschaften für internationale Atomprojekte wurde in der vergangenen
    17. Legislaturperiode intensiv in verschiedenen Gremien des
    Deutschen Bundestages diskutiert und war Gegenstand zahlreicher
    parlamentarischer Anfragen. Auch in der 18. Wahlperiode hat sich der
    Deutsche Bundestag bereits im Rahmen einer Plenardebatte aufgrund eines dazu
    eingebrachten Antrages (Bundestags-Drucksache 18/1336) mit der Thematik befasst
    (Plenarprotokoll 18/33). Die genannten Dokumente können unter www.bundestag.de
    eingesehen werden.
    Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
    fest, die Bundesregierung ist sich der besonderen Sensibilität von Nuklearprojekten
    auch im Ausland bewusst. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Petitionsausschuss
    die Entscheidung der Bundesregierung vom 4. Juni 2014, wonach grundsätzlich
    keine Exportkreditgarantien, sogenannte Hermesdeckungen, mehr für Lieferungen
    und Leistungen für Nuklearanlagen im Ausland übernommen werden. Dieser
    Deckungsausschluss gilt sowohl für Neubauten als auch Bestandsanlagen.
    Künftig sind nur noch in Ausnahmefällen Exportkreditgarantien im Nuklearbereich
    möglich. Dazu gehören Lieferungen und Leistungen für bereits bestehende
    Nuklearanlagen, wenn diese zu einem Mehr an Sicherheit führen oder aber der
    Stilllegung, dem Rückbau sowie der Entsorgung von Nuklearanlagen dienen.
    Vom grundsätzlichen Deckungsausschluss ausgenommen sind zudem Lieferungen
    und Leistungen für Nuklearanlagen, die nicht der kommerziellen Stromerzeugung
    dienen. Dazu gehören beispielsweise Forschungsreaktoren sowie
    nuklearmedizinische Anlagen.
    Die Entscheidung verdeutlicht aus Sicht des Ausschusses, dass Deutschland sich
    auch im Ausland für eine Erhöhung der nuklearen Sicherheit einsetzt.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
    Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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