Alternative Energiequellen - Verbundnetz von Wasserkraftwerken entlang des Rheins

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

202 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

202 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zur Sicherung der Energiewirtschaft von der Quelle des Rheins bis zur Mündung in die Nordsee kleine Turbinen Kraftwerke zu bauen und diese zu einem Verbund zu vernetzen. Durch mehrere Kraftwerke könnte soviel Strom erzeugt werden, wie z.Zt. von Atomkraftwerke Deutschland erzeugt wird.

Begründung

Zur Sicherung der Energiewirtschaft und damit Abschaltung aller AKW?s kann sich z.B. der Rhein mit seinen 1465 Kilometer Länge anbieten. Denkbar wäre hier von der Quelle des Rheins bis zur Mündung in die Nordsee lauter kleine Turbinen Kraftwerke zu bauen und diese zu einem Verbund zu vernetzen. Durch mehrere Kraftwerke könnte soviel Strom erzeugt werden, wie z.Zt. von Atomkraftwerke Deutschland erzeugt wird. Mein Finanzierungsvorschlag: Die kosten bei einer Stadt wie Köln sind von der Stadt selber und ihren Bürgern zu Tragen. Wenn jeder Einwohner einmalig 100 Euro in das Projekt investiert und das bei 1,2 Millionen Menschen, dann ist so etwas sofort zu realisieren und man könnte mit dem Bau sofort beginnen. Mit diesem Projekt würde Deutschland entscheidend zum Klimaschutz beitragen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.03.2011
Sammlung endet: 23.02.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-18-754-032425Alternative Energiequellen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petition fordert im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien einen
    Beschluss zum Bau und zur Vernetzung von kleinen Wasserkraftwerken über die
    gesamte Länge des Rheins.
    Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass zur Sicherung der Energiewirtschaft
    und der sukzessiven Abschaltung der deutschen Kernkraftwerksanlagen sich der
    Rhein mit seiner Länge von 1.465 km zur Nutzung der Wasserkraft anbieten würde.
    Als mögliche Finanzierung regt die Petition eine Bürgerbeteiligung an.
    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die Abschlusstermin für
    die Mitzeichnung 202 Unterstützer fand sowie auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses 113 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
    Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie
    folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass sich die Bundesrepublik Deutschland für den
    Ausbau erneuerbarer Energien ambitionierte Ziele gesetzt hat. Auch wenn die
    Nutzung der Wasserkraft in Deutschland einen hohen Ausbaugrad erreicht hat,
    werden weitere Ausbaupotentiale gesehen. Die wesentlichen Potenziale der
    Wasserkraft in Deutschland liegen dabei im Ersatz, in der Modernisierung und

    Reaktivierung vorhandener Anlagen sowie im Neubau an bestehenden
    Querbauwerken. Da der Neubau von kleinen Wasserkraftanlagen insbesondere aus
    Sicht des Naturschutzes auch kritisch gesehen wird, bedarf es hierbei einer
    differenzierten Abwägung zwischen den Belangen des Klima-, Natur- und
    Gewässerschutzes.
    Da beim Ersatz, der Modernisierung und Reaktivierung vorhandener Anlagen sowie
    beim Neubau an bestehenden Querbauwerken alle Umwelt- und
    Naturschutzanliegen berücksichtigt werden müssen, hat das BMU eine Studie in
    Auftrag gegeben, um die Potenziale der Wasserkraftnutzung auch unter
    Berücksichtigung der gewässerökologischen Situation ermitteln zu lassen. Diese
    Studie kann unter www.erneuerbare-energien.de heruntergeladen werden. Die
    Untersuchung hat ergeben, dass die Stromerzeugung aus Wasserkraft langfristig um
    etwa 3,5 Terawattstunde gesteigert werden kann, insbesondere durch die
    Modernisierung und die Erweiterung bestehender Anlagen und durch vereinzelten
    Neubau von Anlagen an bestehenden Querbauwerken.
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Förderung der Wasserkraftnutzung im
    Wesentlichen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt wird. Mit der
    vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2011 verabschiedeten Novelle des EEG, die
    zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, werden die Anreize zur Realisierung der
    vorhandenen Wasserkraft-Potenziale nochmals verbessert.
    So wird z.B. die Leistungssteigerung und Modernisierung bestehender großer
    Wasserkraftanlagen stärker als bislang angereizt. Genau in diesem Segment werden
    auch die zentralen Ausbaupotenziale gesehen. Der Petitionsausschuss weist darauf
    hin, dass die im EEG gesetzten Anreize zum Ausbau der Wasserkraftnutzung durch
    entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz begleitet und unterstützt
    werden. So haben die zuständigen Behörden gemäß § 35 Absatz 3
    Wasserhaushaltsgesetz zu prüfen, ob an bestehenden Staustufen und sonstigen
    Querverbauungen, deren Rückbau langfristig nicht vorgesehen ist, eine
    Wasserkraftnutzung möglich ist. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu veröffentlichen.
    Weiterhin stellt der Petitionsausschuss fest, dass für die konkrete Umsetzung von
    Kraftwerksvorhaben ein umfassendes Genehmigungsverfahren notwendig ist, bei
    dem insbesondere die Vereinbarkeit der Wasserkraftnutzung mit den
    gewässerökologischen Zielen, mit der Schifffahrt und mit den Zielen des
    Hochwasserschutzes geprüft wird. Dabei ist nicht der Staat, sondern ein
    Projektentwickler oder ein Investor für die Realisierung von derartigen

    Kraftwerksprojekten verantwortlich. Für die Realisierung derartiger Projekte im
    Einzelfall kann die Zusammenarbeit mit einem industriellen Partner aus dem
    Wasserkraftbereich, einem Planungsbüro oder einem Hersteller für
    Wasserkraftanlagen, gegebenenfalls auch mit einer wissenschaftlichen Institution,
    wie z.B. dem Netzwerk "Technologiekompetenz Fluss-Strom" sinnvoll sein.
    Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass die
    Anreize zum Ausbau der Wasserkraftnutzung ausreichen, um die bestehenden
    Wasserkraftpotenziale in Deutschland zu realisieren. Er empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen.

    Begründung (PDF)

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