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Arbeitslohn - Einführung eines Mindestlohns in der Callcenterbranche

Von: Uwe Beyer

An:   Deutschen Bundestag in Deutschland

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der Callcenterbranche ein Mindestlohn eingeführt wird. Dieser sollte wenigstens 7.50 Euro pro Stunde oder analog bei Gehalt wenigstens 1300 Euro pro Monat betragen.

Begründung: Callcenter sind überwiegend nicht im Arbeitgeberverband und nicht tarifgebunden. Somit ergibt sich keine Möglichkeit einen Tariflohn zwischen Tarifpartnern auszuhandeln. Die Beschäftigten sind z.B. im Supportbereich für technische Konsumgüter (Heimelektronik usw.) hochqualifiziert und gehen einem anspruchsvollem Tätigkeitsprofil nach. Durch die immer noch prekäre Lage vor allem auf dem Ostdeutschen Arbeitsmarkt ist es in diesem Bereich den Arbeitgebern möglich, den Arbeitnehmern einen Dumpinglohn von 1000 Euro pro 40-Stundenwoche zu zahlen, was einem Stundenlohn von 5,75 Euro entspricht. Dies ist mir aus einem großem und international vertretenem Callcenter in Görlitz bekannt. Dort sind für weniger anspruchsvolle Aufgaben Leiharbeiter beschäftigt. Diese bekommen nach neuester Gesetzeslage demnächst einen Mindestlohn von 7,01 Euro. So kann und darf soziale Marktwirtschaft nicht funktionieren. Deshalb sollte für die Beschäftigten in Callcentern auch ein Mindestlohn ausgehandelt werden, mit dem die Beschäftigten sich einen Lebensstandart auf Mindestniveau ohne staatliche Hilfen aus Steuermitteln leisten können.

11.01.2012 (aktiv bis 23.02.2012)

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