Arbeitslohn - Einführung eines Mindestlohns in der Callcenterbranche

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

647 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

647 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der Callcenterbranche ein Mindestlohn eingeführt wird. Dieser sollte wenigstens 7.50 Euro pro Stunde oder analog bei Gehalt wenigstens 1300 Euro pro Monat betragen.

Begründung

Callcenter sind überwiegend nicht im Arbeitgeberverband und nicht tarifgebunden. Somit ergibt sich keine Möglichkeit einen Tariflohn zwischen Tarifpartnern auszuhandeln. Die Beschäftigten sind z.B. im Supportbereich für technische Konsumgüter (Heimelektronik usw.) hochqualifiziert und gehen einem anspruchsvollem Tätigkeitsprofil nach. Durch die immer noch prekäre Lage vor allem auf dem Ostdeutschen Arbeitsmarkt ist es in diesem Bereich den Arbeitgebern möglich, den Arbeitnehmern einen Dumpinglohn von 1000 Euro pro 40-Stundenwoche zu zahlen, was einem Stundenlohn von 5,75 Euro entspricht. Dies ist mir aus einem großem und international vertretenem Callcenter in Görlitz bekannt. Dort sind für weniger anspruchsvolle Aufgaben Leiharbeiter beschäftigt. Diese bekommen nach neuester Gesetzeslage demnächst einen Mindestlohn von 7,01 Euro. So kann und darf soziale Marktwirtschaft nicht funktionieren. Deshalb sollte für die Beschäftigten in Callcentern auch ein Mindestlohn ausgehandelt werden, mit dem die Beschäftigten sich einen Lebensstandart auf Mindestniveau ohne staatliche Hilfen aus Steuermitteln leisten können.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.12.2011
Sammlung endet: 23.02.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8006-029840Arbeitslohn
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
    zu überweisen.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass in der Callcenterbranche ein Mindestlohn
    eingeführt wird. Dieser sollte wenigstens 7,50 Euro pro Stunde oder analog bei
    Gehalt wenigstens 1.300 Euro pro Monat betragen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Callcenter überwiegend
    nicht in Arbeitgeberverbänden organisiert und nicht tarifgebunden seien. Den
    Callcenter-Mitarbeitern würden niedrige Löhne gezahlt, obwohl viele hochqualifiziert
    seien und einem anspruchsvollen Tätigkeitsprofil nachgingen. Zum Teil würden
    Leiharbeiter für weniger anspruchsvolle Aufgaben beschäftigt, denen eigentlich ein
    gesetzlicher Mindestlohn zustehe.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 647 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 66 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des
    Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Unter Einbeziehung
    der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung wie folgt zusammenfassen:
    In der deutschen sozialen Marktwirtschaft ist die Aushandlung der Höhe der Löhne
    und Gehälter grundsätzlich Aufgabe der Sozialpartner, also der Gewerkschaften und
    der Arbeitgeberverbände. Dies ist der Kerngehalt der durch das Grundgesetz
    gewährleisteten Tarifautonomie. Dort wo die Sozialpartner Unterstützung brauchen

    um ruinösen Lohnwettbewerb zu verhindern, können mit den bestehenden
    gesetzlichen Instrumentarien des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des
    Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG) allgemeinverbindliche
    Lohnuntergrenzen für einzelne Branchen festgesetzt werden.
    Auf der Grundlage des MiArbG können Mindestlöhne in Wirtschaftszweigen
    geschaffen werden, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber bundesweit weniger
    als 50 % der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen und ein sog.
    Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte soziale Verwerfungen feststellt. Der
    Hauptausschuss ist ein unabhängiges, mit Expertinnen und Experten besetztes
    Gremium, das sich am 15. September 2009 unter Vorsitz von Dr. Klaus von
    Dohnanyi konstituiert hat. Der Hauptausschuss befasst sich mit einem
    Wirtschaftszweig, wenn die Bundesregierung, eine Spitzenorganisation der
    Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer oder eine Landesregierung eine Festsetzung von
    Mindestlöhnen beantragt. Für die sog. Call-Center-Branche hatte die dbb tarifunion
    als eine Spitzenorganisation der Arbeitnehmer einen solchen Antrag unterbreitet.
    Der Hauptausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 4. Juli 2011 mit dem Antrag der
    dbb tarifunion auf Einführung eines Mindestlohns für externe Call-Center befasst.
    Angesichts der vorliegenden amtlichen Daten konnte der Hauptausschuss nach
    Würdigung des Antrages sowie des mündlichen Vortrages des Antragsstellers die
    vom Gesetz geforderten sozialen Verwerfungen im Bereich der Call-Center nicht
    feststellen. Aufgrund dieser Sachlage hatte der Hauptausschuss den Antrag
    abgelehnt. Der Hauptausschuss regte jedoch an, die nachdrücklichen Bemühungen
    von Arbeitgebern im Bereich Call-Center, sich in tariffähigen Arbeitgeberverbänden
    zusammenzufinden, weiterzuführen.
    Der Petitionsausschuss hat durch öffentliche Verlautbarungen des Call Center
    Verband Deutschland e. V. (ccv) davon Kenntnis, dass derzeit der ccv Gespräche
    mit mehreren Arbeitgebern über die Gründung eines tariffähigen Zweckverbandes
    führt. Der noch zu gründende Zweckverband soll in Verhandlungen mit den
    Gewerkschaften über einen Mindestlohn in der Branche eintreten.
    Der Petitionsausschuss begrüßt es, wenn die Tarifpartner verbindliche
    Lohnuntergrenzen aushandeln, da solche in deren Interesse liegen und nach Art. 9
    Abs. 3 Grundgesetz die Wahrung und Förderung der Arbeits- und
    Wirtschaftsbedingungen auch deren Aufgabe ist. Darüber hinaus ist er der Ansicht,
    dass in Bereichen oder Branchen, in denen eine tarifvertragliche Lösung nicht
    gelingt, die flächendeckende Einführung von regional unterschiedlichen, aber

    verbindlichen Lohnuntergrenzen von der Bundesregierung geprüft werden sollte. Er
    empfiehlt daher, die Eingabe der Bundesregierung – dem BMAS – zu überweisen,
    um sie auf das Anliegen des Petenten besonders aufmerksam zu machen.
    Der von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
    Arbeit und Soziales – zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des
    Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die Einführung eines
    Mindestlohns gefordert wird, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

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49 %
245 Unterschriften
77 Tage verbleibend

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