Erfolg

Asylrecht - Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
11.131 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

11.131 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die "Residenzpflicht" (Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) § 56 und §85 Punkt 2.) abgeschafft wird, die es Asylbewerber_innen und geduldeten Flüchtlingen verbietet, ihren Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen.

Begründung

Die Residenzpflicht, also das Verbot, den Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen, stellt für viele Betroffene eine enorme Einschränkung dar, der sie teilweise viele Jahre lang unterliegen. Das liefert sie der Willkür der Behörden aus, die über die Ausnahmegenehmigungen zu entscheiden haben. Viele setzen sich dann notgedrungen über das Verbot hinweg, was zu Prozessen, Geld- und Gefängnisstrafen führt, da Verstöße gegen die Residenzpflicht im Wiederholungsfall als Straftat gelten. Dabei nehmen sie nur wie wir alle ganz selbstverständlich ihr Recht aus Artikel 13 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Anspruch, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen. Der Besuch von Freunden, Verwandten und des Nachbarortes sollte möglich sein, ohne einen "Urlaubsschein" bei der Ausländerbehörde beantragen zu müssen, der von den Behörden oft abgelehnt wird.

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Neuigkeiten

  • Uli Epple

    Asylrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2012 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die räumliche Beschränkung des Aufenthaltes für
    Asylbewerber die sogenannte Residenzpflicht abzuschaffen.

    In der öffentlichen Petition zu der 11.131 Mitzeichnungen sowie 101 beim
    Petitionsausschuss direkt eingereichte Unterschriften bzw. Massenpetitionen
    vorliegen und weiteren sachgleichen Petitionen, die in die Prüfung einbezogen
    werden, wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:

    Die in den §§ 56 und 85 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelte Residenzpflicht,
    die es Asylbewerbern und geduldeten... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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