Die Petiton ist beendet. Es wurden 628 Unterschriften gesammelt.
Die Petition befindet sich in der Beratung/Prüfung beim Empfänger.

Bundesverfassung - Bundespräsident darf nie einer Partei angehört haben

Von: Sebastian Holler

An:   Deutschen Bundestag in Deutschland

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass künftig der Bundespräsident keiner politischen Partei angehören darf und auch nie einer politischen Partei angehört hat. Erweiterung Art. 55 GG: "Der Bundespräsident darf keiner politischen Partei angehören oder angehört haben."

Begründung: Der Bundespräsident darf lt. Art. 55 GG "weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören", sowie "kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören."
Durch diesen Artikel gibt das Grundgesetz dem Bundespräsidenten einen Sonderstatus. Im politischen Alltag hat der Bundespräsident eine Sonderstellung; er wird (insbesondere vom Volk) als überparteilich wahrgenommen und stellt eine moralische Instanz dar.
Zur Stärkung der Position des Bundespräsidenten hilft es, wenn er tatsächlich überparteilich ist, indem er maximal einer bestimmten Partei nahe steht, er jedoch nie Mitglied einer Partei gewesen ist, geschweige denn aktiv einer Partei angehört.
Dadurch soll verhindert werden, dass aus Gründen der Parteiräson Personen zum Bundespräsidenten vorgeschlagen und gewählt werden können. Die Erweiterung des Art. 55 GG stärkt die Bundesversammlung in der Form, dass deren einzelne Mitglieder stärker entsprechend ihrem Gewissen entscheiden können, anstatt von Mitgliedern einzelner Parteien "auf Linie" gebracht werden. Weiterhin stärkt diese vorgeschlagene Erweiterung das Amt des Bundespräsidenten, da er - ebenfalls frei jeglicher Parteiräson - sein Amt ausüben kann, so wie es das Grundgesetz im ursprünglichen Sinne vorsieht.

01.02.2012 (aktiv bis 15.03.2012)

Debatte zur Petition

Noch kein PRO Argument. >>> Schreiben Sie das erste PRO-Petition Argument

Noch kein CONTRA Argument. >>> Schreiben Sie das erste CONTRA-Petition Argument



 

Benachrichtigung über den Ausgang der Petition

Diese Petition ist eine ePetition des deutschen Bundestages . In der Phase der parlamentarischen Prüfung wird die Petition vom Petitionsausschuss bearbeitet. In dieser Zeit werden Stellungnahmen der Bundesregierung eingeholt. Es wird eine begründete Beschlussempfehlung erarbeitet. Die Beschlussempfehlung wird von mindestens 2 Abgeordneten vorab geprüft und dann von allen Abgeordneten im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen.

In welcher Phase der Prüfung sich eine Petition befindet ist leider nicht transparent. Nachfragen können direkt an den Petitionsausschuss gestellt werden.

Nach Ende der Bearbeitung der Petition wird hier der Beschluss des Bundestages veröffentlicht. Sie können sich von openPetition per Email benachrichtigen lassen, wenn der Beschluss vorliegt.

Informieren Sie mich über den Ausgang der Petition: