Minderheitenschutz

Drohende Abschiebung von Yun Zou in die VR China verhindern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag, Bayerisches Innenministerium, Bayerischer Landtag und alle entscheidungsbefugten Stellen in Bayern/ Deutschland
728 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

728 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Abschiebung von Yun Zou nach China, die für den 14. Oktober 2011 angesetzt ist, soll mit sofortiger Wirkung ausgesetzt werden. Als Falun Gong- Praktizierende ist ihr Leben in China bedroht.

Begründung

Yun Zou ist am 15.4.2009 nach Deutschland gekommen. Mit ihrer Flucht nach Deutschland wollte sie der Verfolgung durch die chinesischen Behörden entgehen. Yun Zou und ihre Familie waren schwerster Verfolgung ausgesetzt, da sie Falun Gong praktizieren.

"Die spirituelle Bewegung Falun Gong wuchs in den 1990er Jahren in der Volksrepublik China stark an. Nach einer friedlichen Sitzblockade auf dem Tiananmenplatz im Juli 1999 verbot die chinesische Regierung die Gruppe und begann eine bis heute andauernde Einschüchterungs- und Verfolgungskampagne gegen Falun Gong, die von einer Organisation namens "610 Office" geleitet wird. Zehntausende Falun-Gong-AnhängerInnen sind willkürlich inhaftiert worden, seit die spirituelle Bewegung als "Bedrohung für die gesellschaftliche und politische Stabilität" verboten wurde. Ihre AnhängerInnen werden zu langen Haftstrafen verurteilt, in psychiatrische Kliniken eingewiesen, in Einrichtungen zur "Umerziehung durch Arbeit" verbracht oder in Verwaltungshaft genommen, die ohne Anklage, Gerichtsverfahren oder gerichtliche Überprüfung verhängt wird.

Obwohl China das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 1988 ratifizierte, sind Folterungen und Misshandlungen bei jeder Form der Haft an der Tagesordnung. Quellen aus Falun-Gong-Kreisen berichten von zahlreichen, mutmaßlich durch Folter herbeigeführte Todesfälle ihrer AnhängerInnen in Haft." Quelle: Amnesty International [http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-257-2010-1/falun-gong-anhaenger-koennte-erblinden]

Yun Zou und ihre Eltern haben als Falun Gong-Praktizierende jahrelang unter den staatlichen Repressionen leiden müssen: Dazu gehörten Gefängnisaufenthalte, Drohungen, Einschüchterungen, Erpressungen und der Verlust der Arbeit der Eltern. Im Alter von 15 Jahren wurde Yun bei einem Aufenthalt im Gefängnis Vergewaltigung angedroht, falls sie die Aussage verweigert.

"Am 1. Juli 2000 wurden mein Vater und ich in die Quianmen Polizeiwache in Peking eingesprerrt. Mein Vater wurde in einen Raum gebracht, wo er von mehreren Polizisten verhört wurde.(...) Ich wurde von einigen Polizisten aus der Stadt Tianjin in einem anderen Raum verhört. (...)Ich weigerte mich (...). Sie waren wütend und schüchterten mich mit Drohungen ein. Einer streckte mehrmals seine Hand aus und tat so, als ob er mich schlagen würde. Zum Schluss sagten sie zu mir: "Wenn du nicht sagst, wo du herkommst, dann bringen wir dich nach Tianjin und sperren dich in eine Zelle von Männern ein. Früher hatten wir auch so ein hartnäckiges Mädchen wie dich gehabt. Wir haben es mit Männern zusammen gesperrt. Als es das Gefängnis verließ, hatt sie schon zwei Kinder." Ich war damals erst 15. Ihre Worte haben mir wirklich große Angst gemacht." (aus dem Bericht von Yun Zou)

Das Leben der Familie Zou in der Volksrepublik China ist von ständiger Angst geprägt. Die psychische Belastung aufgrund ihrer Erfahrungen mit Inhaftierungen, Erpressungen, Gehirnwäschen und Folter ist immens. Für Yun Zou ist es nicht möglich, ein Leben in der Volksrepublik China zu führen, da für sie Gefahr für Leib und Leben besteht.

Als Grund für ihre Entscheidung nach Deutschland zu kommen, gab Yun Zou an, dass sie Deutschland gewählt habe, "weil hier Menschenrechte und Glaubensfreiheit herrschen".

Yun Zou darf nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem ihr Folter und Gefängnis drohen. Die Gefahr ist höchst real, wie zahlreiche Berichte (u.a. von amnesty internationl) belegen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Ich sehe kein Problem darin diese Dame nicht abzuschieben. SIe muss eine strikte Auflage erhalten : Verbot der Mission, Verbot der Veröffentlichung von FalunGong Gedankengut. Eine Sekte dieser Art wollen wir hier nicht haben. Das ist auch schon alles. Zuwiderhandlung heißt Bußgelder. Sie darf sich hier im Land frei bewegen ansonsten. Gleichzeitig muss ihr verdeutlicht werden daß die Abschiebung die unmittelbare Inhaftnahme - mit unbekannter Weiterentwicklung und sozusagen damit auch "rechtsfreier" willkürlicher Freiheitsentzug durch die chinesischen Behörden zur Folge hätte.

Sollte die Dame nun wirklich auf Grund einer FG Mitgliedschaft wie hier berichtet verfolgt und den Eltern das Arbeiten unmoeglich gemacht worden sein, so frage ich mich woher sie das Geld und einen Pass hatte, um nach D zu kommen. Ich glaube kaum, dass sie diese weite Strecke zu Fuss hinterlegt hat. Der Verdacht liegt nahe, dass FG nur als Ausrede missbraucht wird, damit sie in D bleiben kann. Aus welchem Grund genau wird sie denn abgeschoben?

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