Energiewirtschaft - Förderung erneuerbarer Energien, Verzinsung des Kapitals der Anlagenbetreiber

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

138 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

138 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Die Petition bemängelt, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu einer überhöhten Verzinsung des von Anlagenbetreibern eingesetzten Kapitals führe. Die Petition fordert daher, dass mit den erhöhten Einspeisevergütungen eine maximale Eigenkapitalrendite von 5% erwirtschaftet werden dürfte.

Begründung

Ziel des EEG war es, erneuerbare Energien zu fördern. Hierbei wurde auch in Kauf genommen, daß die Energiepreise deutlich steigen werden. Den im EnWG §1 steht auch der Passus "Preisgünstig". Da durch das EEG letzten Endes die Tarifautonomie angegriffen wird, und die Abnahme des teuren Stroms erzwungen wird, ist in diesem Bereich der Markt faktisch aufgehoben. Auch wird man gezwungen, ein Produkt abzunehmen, von dem man selbst nicht überzeugt ist. Denn bei allen Diskusionen wird vergessen, daß Wind wie Solarenergie nicht gespeichert, bzw nur mit großen Verlusten gespeichert werden können. Somit müßen kurzfristige Schwankungen mit Blockkraftwerken (CO2) aufgefangen werden. Überproduktionen werden mit zusätzlichen Kosten ins Ausland verschenkt. Auch wenn die Blockkraftwerke energie abgeben, und in Form von Wärme genutzt werden können, verliert die Branche keinen Ton darüber, ob die Wärme zu den Zeiten in denen Sie entsteht, auch benötigt wird. Letzen Endes landen die teuren Kosten ob direkt oder Inderekt beim Endabnehmer. Selbst wenn man die vergünstigungen Stromintensiver Betriebe abschaffen würde, würden diese Branche die Gestiegenenen Erzeugungskosten an den Verbraucher abgeben müßen. Selbst bei der Solarpannel Produktion gibt es genügend Beispiele von Firmen, in denen Einzelne Menschen Milliarden veruntreuen konnten, um sich damit ins Ausland abzusetzen. Diese Beträge sind letzten Endes vom Verbraucher aufzubringen. Da über das EEG eine Gesetz geschaffen wurde, welches eine Abnahme garantiert, muss in meinen Augen leider auch die Eigenkapitalqoute reguliert werden. Denn Ziel war es, umweltfreundliche Energie zu fördern, und nicht, daß sich einzelne auf Kosten aller unbegrenzt bereichern dürfen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.01.2012
Sammlung endet: 12.06.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-18-751-034492Energiewirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petition bemängelt, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu einer überhöhten
    Verzinsung des in erneuerbare Energieträger eingesetzten Kapitals führe. Die
    Petition will daher erreichen, dass mit der Einspeisevergütung eine
    Eigenkapitalrendite von maximal fünf Prozent erwirtschaftet werden dürfe.
    Die Petition bemängelt des Weiteren, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
    in die Tarifautonomie eingreife und Stromkunden gegen ihren Willen zur Abnahme
    von Strom zwinge, der teurer als herkömmlich erzeugter Strom sei.
    Die Petition macht weiterhin auf die Schwierigkeit aufmerksam, den in Zukunft
    deutlich zunehmenden Anteil von Strom aus fluktuierenden Quellen in das
    Energiesystem zu integrieren.
    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die mit der Eingabe eingereichten Unterlagen
    verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin für die Mitzeichnung 138 Unterstützer fand sowie
    37 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss pflichtet der Eingabe dahingehend bei, dass die
    Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Quellen derzeit im Mittel tatsächlich noch

    teurer ist als Strom aus herkömmlichen, fossil-nuklearen Quellen. Entsprechend
    erhöht das EEG die Stromrechnung regulärer Stromkunden im Jahr 2012 um rund
    3,6 Cent pro Kilowattstunde. Der Petitionsausschuss gibt an dieser Stelle aber zu
    bedenken, dass die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland nicht
    willkürlich erfolgt, sondern sich auf ein ordnungsgemäß verabschiedetes Gesetz
    stützt. Seit Jahren belegen zudem Umfragen, dass die ganz überwiegende Mehrheit
    der Deutschen nicht nur eindeutig hinter dem Ausbau der erneuerbaren Energien
    und dem EEG steht, sondern auch bereit ist, für deren weiteren Ausbau Mehrkosten
    in Kauf zu nehmen. Allerdings darf dies nach Dafürhalten des Petitionsausschusses
    kein Freibrief für eine ineffiziente Förderpolitik sein, wodurch die Strompreise,
    insbesondere bei Privathaushalten sowie bei kleineren und mittleren Unternehmen,
    in die Höhe getrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat im Kontext der
    Energiewende auch das Thema "Kosteneffizienz" einen besonders hohen
    Stellenwert. Jüngstes Beispiel hierfür sind die aktuellen, sehr deutlichen
    Anpassungen der Fotovoltaik-Förderung, mit der der Deutsche Bundestag auf den
    dramatischen Rückgang der Anlagenpreise zu dem Gesetz zur Änderung des
    Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zur weiteren Änderung
    im Recht der erneuerbaren Energien reagiert hat.
    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich die
    Wirtschaftlichkeit des erneuerbar erzeugten Stromes maßgeblich verbessert, wenn in
    einer gesamtwirtschaftlich korrekten Betrachtung auch die Schadens- und
    Folgekosten berücksichtigt werden. Diese sind bei den derzeitigen fossil-nuklearen
    Energieträgern deutlich höher als im Fall der erneuerbaren Energien. Während
    erneuerbare Energien durch technischen Fortschritt im Zeitverlauf tendenziell
    preiswerter werden, verteuern sich fossile Energieträger mit zunehmender
    Knappheit. Das bedeutet, dass mittel- und insbesondere langfristig erneuerbare
    Energien daher sogar das Energiepreisniveau stabilisieren können. Zudem sorgen
    sie dafür, dass unsere Volkswirtschaft zunehmend unabhängiger wird von Importen
    aus politisch häufig instabilen Ländern.
    Soweit die Petition zu Recht auf die Schwierigkeit hinweist, in Zukunft deutlich den
    zunehmenden Anteil von Strom aus fluktuierenden Quellen in Energiesysteme zu
    integrieren, macht der Petitionsausschuss auf den hohen Stellenwert der Thematik
    "System- und Marktintegration erneuerbarer Energien" im Rahmen des
    Energiekonzeptes aufmerksam. Dies gilt in besonderer Weise bei der Frage der
    Speicherung von Strom aus fluktuierenden Quellen, wie z. B. die Anfang dieses

    Jahres angelaufene "Förderinitiative Energiespeicher" belegt. Weitere Informationen
    hierzu finden sich u. a. unter
    www.bmu.de/energiewende/downloads/doc/48391.php.
    Zu der berechtigten Sorge der Petition, dass das EEG zu einer überhöhten
    Verzinsung des von Anlagebetreibern eingesetzten Eigenkapitals führen könnte,
    stellt der Petitionsausschuss fest, dass insbesondere die Höhe der jeweiligen
    Fördersätze im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichtes regelmäßig wissenschaftlich
    überprüft und ggf. angepasst wird. Grundlage bildet § 65 EEG, der die
    Bundesregierung verpflichtet, den Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen
    über die Entwicklung der erneuerbaren Energien in den einzelnen Bereichen zu
    unterrichten und entsprechende Handlungsempfehlungen auf Basis der
    gesammelten Erfahrungen auszusprechen. Weiterführende Hinweise hierzu
    einschließlich die den Kalkulationen für das EEG 2012 zugrunde liegenden
    Eigenkapitalverzinsungen sind dem Link www.erneuerbare-ener-
    gien.de/erneuerbare_energien/gesetze/eeg/forschungs-vorhaben/doc/47459.php. zu
    entnehmen.
    Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das EEG seit seiner
    Verabschiedung im Jahre 2000 wesentlich zum Ausbau der erneuerbaren Energien
    in Deutschland beigetragen hat. In über 50 Ländern diente das EEG zudem als
    Vorlage für vergleichbare Regelungen. Insoweit ist das EEG eine Erfolgsgeschichte
    und hat die in es gesetzten Erwartungen mehr als erfüllt. Gleichwohl erfordert der
    weitere dynamische Ausbau der regenerativen Energien in Deutschland eine
    Anpassung des EEG. Erste Vorschläge, wie die Debatte über die Neuordnung des
    EEG strukturiert und möglichst rasch zu einem gesamtverträglichen Ergebnis geführt
    werden könnte, sind seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
    Reaktorsicherheit (BMU) am 11. Oktober 2012 vorgelegt worden. Die politische
    Debatte über die Neuordnung des EEG wurde unter anderem mit dem Ziel
    angestoßen, Fehlallokationen durch Überförderung sowie einen überproportionalen
    Anstieg der EEG-Umlage innerhalb kurzer Zeit zu vermeiden.
    Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss der konkreten Forderung der
    Petition, dass mit den Einspeisevergütungen von erneuerbaren Energieträgern eine
    maximale Eigenkapitalrendite von fünf Prozent erwirtschaftet werden dürfe, zum
    gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu entsprechen.
    Nach dem Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss somit, das
    Petitionsverfahren abzuschließen.

    Begründung (PDF)

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