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Entwicklungshilfe - Keine Zahlung von Entwicklungshilfe bei Menschenrechtsverstößen

Von: Jens Look

An:   Deutschen Bundestag in Deutschland

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zahlungen von Entwicklungshilfe in den Staaten verringert, ggf. ganz eingestellt werden kann, wo das Verfolgen, Inhaftieren, gar Ermorden von homosexuellen Menschen von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird, sich ein hoher Anteil der Zivilbevölkerung daran selbst beteiligt. Auch das Selektieren (Töten) von Neugeborenen, aufgrund des Geschlechts und die Genitalverstümmelung wird dazugezählt.

Begründung: Es ist nicht hinzunehmen, dass Menschen die auf Entwicklungshilfe angewiesen sind um zu überleben, anderen Menschen aufgrund deren sexuellen Orientierung, des Geschlechts, oben aufgeführtes Leid zuführen. Meine Hoffnung besteht darin, dass mit einer Ankündigung oder auch Wahrnehmung der Kürzung der Entwicklungshilfe in den betroffenen Ländern ein Umdenken in den kulturell-religiösen Taditionen eintritt, die gegen die allgemeingültigen Menschenrechte verstoßen.

16.01.2012 (aktiv bis 28.02.2012)

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