Die Petiton ist beendet. Es wurden 320 Unterschriften gesammelt.
Die Petition befindet sich in der Beratung/Prüfung beim Empfänger.
Kündigungsschutz - Ergänzung des Kündigungsschutzgesetzes im Hinblick auf Leiharbeitnehmer
Von: Matthias Holger Mieth
An: Deutschen Bundestag in Deutschland
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: § 1 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz wie folgt zu ergänzen:
Neuer Satz 2: Wenn der Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer ist, dann gilt der Entleiher als Betrieb oder Unternehmen im Sinne von Satz 1.
Begründung:
Wenn ein Leiharbeitnehmer bei einem Entleiher mehr als sechs Monate lang ohne Unterbrechung beschäftigt ist, war genauso dem Betrieb weisungsunterworfen wie ein neuer Mitarbeiter des Entleihers. Der andere Arbeitgeber steht nicht im Widerspruch zu der Tatsache, dass der Ort der Erbringung der Arbeitsleistung derselbe ist wie der eines vergleichbaren Stammbeschäftigten.
Bei Übernahme des Leiharbeitnehmers in die Stammbelegschaft des Entleihers wird wegen Vertragsänderung in der Regel eine zweite Probezeit fällig, obwohl sich der Ort der Leistungserbringung nicht ändert. So wird die Probezeit verdoppelt.
16.01.2012 (aktiv bis 28.02.2012)
Debatte zur Petition
Noch kein PRO Argument. >>> Schreiben Sie das erste PRO-Petition Argument
Noch kein CONTRA Argument. >>> Schreiben Sie das erste CONTRA-Petition Argument
Benachrichtigung über den Ausgang der Petition
Diese Petition ist eine ePetition des deutschen Bundestages . In der Phase der parlamentarischen Prüfung wird die Petition vom Petitionsausschuss bearbeitet. In dieser Zeit werden Stellungnahmen der Bundesregierung eingeholt. Es wird eine begründete Beschlussempfehlung erarbeitet. Die Beschlussempfehlung wird von mindestens 2 Abgeordneten vorab geprüft und dann von allen Abgeordneten im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen.
In welcher Phase der Prüfung sich eine Petition befindet ist leider nicht transparent. Nachfragen können direkt an den Petitionsausschuss gestellt werden.
Nach Ende der Bearbeitung der Petition wird hier der Beschluss des Bundestages veröffentlicht. Sie können sich von openPetition per Email benachrichtigen lassen, wenn der Beschluss vorliegt.