Kundenschutz im Telekommunikationsbereich - Drittanbietersperre bei neuen Mobilfunkverträgen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
699 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

699 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen?, dass Mobilfunkanbieter bei neuen Mobilfunkverträgen im Standard die Drittanbietersperre schalten müssen und diese nur auf expliziten Wunsch der Kunden (im Opt-In-Verfahren) aufheben.

Begründung

Die bestehende Gesetzeslage (insbesondere Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz) erlaubt es Anbietern sog. ?Abofallen? nach wie vor, häufig auf der Grundlage arglistiger Täuschung, an Mobilfunkkunden Abonnements für sog. Mehrwertdienste oder andere digitale Inhalte zu vertreiben (z.B. Handy-Klingeltöne, Hintergrundbilder, häufig auch Inhalte, die anderenorts kostenlos verfügbar sind). Allein die technischen Verfahren zur Einholung der vermeintlichen Willenserklärungen sind mittlerweile derart raffiniert, dass etwa bei aktuellen Smartphones der zweimalige Klick auf einen Werbebanner (ohne Angabe von persönlichen Daten, Zahlungsinformationen oder einer Telefonnummer) innerhalb einer sog. ?App? ausreicht, um lt. Auffassung und Rechnungsstellung der Dienste-Anbieter einen Vertrag zustande kommen zu lassen. Dagegen ist der bislang präferierte Weg über die Beantwortung einer Bestätigungs-SMS regelrecht profan. Da i.d.R. die anfallenden Entgelte über den Mobilfunkanbieter abgerechnet werden, dieser jedoch im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit dem Drittanbieter dem Kunden gegenüber lediglich auskunftspflichtig ist, über welchen Drittanbieter die zusätzlichen Entgelte entstanden sind, hat man als Verbraucher nur mit juristischer Hilfe die Möglichkeit, die nicht begründeten, jedoch bereits mit der Telefonrechnung beglichenen Forderungen, vom Drittanbieter zurückerstattet zu bekommen. Bis man als Kunde den Irrtum, wie gesagt häufig auf arglistiger Täuschung basierend, bemerkt hat, sind häufig bereits Beträge im zwei- bis dreistelligen Eurobereich aufgelaufen, was durch eine aktive Drittanbietersperre hätte verhindert werden können. Sofern man als Kunde wissentlich die Dienste von Drittanbietern nutzen möchten, hat man natürlich jederzeit die Möglichkeit, die Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter aufzuheben.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-09-9028-008381Kundenschutz im
    Telekommunikationsbereich
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.04.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Verpflichtung der Mobilfunkanbieter gefordert, die
    Drittanbietersperre als Standardeinstellung bei neuen Mobilfunkverträgen
    festzusetzen.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 699 Mitzeichnungen und
    61 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen werden. Es wird... weiter

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