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L 18/79 - Schutz öffentlichen Eigentums

Von: Ludwig Schönenbach aus Bremen

An:   Bremische Bürgerschaft in Bremen

Die Bürgerschaft möge beschließen, dass in Zukunft neben dem privaten Eigentum wie in Artikel 13 der bremischen Verfassung auch öffentliches oder Gemeineigentum dem Schutz der Verfassug unterstellt wird. Das soll auch Verträge einschließen, wie sie neuerdings im Rahmen von PPP (Public-Private-Partnership) abgeschlossen werden.
Die liberale Verfassungstradition schützt zwar das private Eiigentum vor dem Zugriff durch den Staat, indem es zum Beispiel eine Enteignung an bestimmte Bedingungen und eine Entschädigung knüpft.
Im Rahmen des Neoliberalismus hat es sich jedoch eingebürgert, dass der Staat öffentlichen Besitz oder Gemeingüter wie Einrichtungen der öffentlichen Daseinsfürsorge an die Privatwirtschaft veräußert, ohne dass die Bürger vor dem Verkauf ihres gemeinsamen Besitzes geschützt sind.
Ugo Mattei schreibt dazu unter dem Titel \"Privatisierung ist Diebstahl an der Öffentlichkeit, Das Gemeineigentum braucht Verfassungsrang\" in der monde diplomatique vom Januar 2012, Seite 3: \"Angesichts der bestehenden Machtverhältnisse zwischen Staaten und multinationalen Konzernen ist diese Asymmetrie inzwischen sowohl rechtlich als auch politisch überholt. Es handelt sich um ein Manko in der Verfassung, aus dem die Regierungen die Erlaubnis ableiten, die Gemeingüter nach Belieben zu verkaufen, um mit den Einnahmen ihre Wirtschaftspolitik zu finanzieren.
Sobald die Gemeingüter erst einmal veräußert, beschädigt oder zestört sind, existieren sie für das Kollektiv nicht mehr. Sie lassen sich, wenn überhaupt, nur mit viel Mühe wiederherstellen...
Die Zeit drängt, da der Diener (des eigentlichen Souveräns)inzwischen von einer gefährlichen Spielsucht befallen ist und sich verstärkt über Kredite statt durch Steuereinnahmen finanziert. Damit hat er sich in die Hände von Geldgebern begeben, die offenbar stärker sind als er.
.....das Paradox der liberalen Verfassungstradition - dass Privateigentum einen größeren Schutz genießt als das Gemeineigentum - ( ist ) zu entlarven, zu kritisieren und zu beseitigen.\"

Bremen, 17.02.2012 (aktiv bis 30.03.2012)

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