Regione: Germania
Successo
Diritti civili

Löschung der Marken „Astrosophie“ und „Astrosoph“ beim DPMA im Interesse der Allgemeinheit

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
DPMA
2.624 Supporto 2.513 in Germania

La petizione ha contribuito al successo

2.624 Supporto 2.513 in Germania

La petizione ha contribuito al successo

  1. Iniziato 2019
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata il 07/08/2020
  4. Dialogo
  5. Successo

La petizione ha avuto successo!

Einem Randolf M. Schäfer gelang es 1996 die Begriffe „Astrosophie“ und „Astrosoph“, welche seit Jahrhunderten für eine Interessens- und Berufsbezeichnung stehen, als Individualmarke für sich patentieren zu lassen. Wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung wurden nun viele Astrosophen sowie eine Heilpraktikerschule in Deutschland von den beauftragten Anwälten von Herrn Schäfer aufgefordert jeweils 6000 € zu zahlen, sowie weitere 1500 € für das Anwaltsschreiben. Im Interesse der Allgemeinheit kann und darf es nicht sein, dass Begriffe patentiert werden, die schon seit Jahrhunderten zu einem gängigen Sprachgebrauch gehören und einen eigenen Berufsstand beschreiben, wie die nachfolgenden Quellen verdeutlichen:

https://anthrowiki.at/Astrosophie https://astro.com/astrowiki/de/Astrosophie https://archive.org/search.php?query=astrosophie&sin=TXT

Die Petition fordert entsprechend eine Löschung der Marken „Astrosophie“ und „Astrosoph / beratender Astrosoph“ beim DPMA. Sollten weitere persönliche Patente anderer Personen auf alt bekannte Schulen und Interessensgemeinschaften bestehen, wird auch deren Löschung gefordert.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396039243/DE https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396067395/DE

... Die Anwälte von Randolf Schäfer haben derweil eine „Einstweilige Verfügung“ beim Landgericht Frankenthal beantragt. Damit fordern sie noch vor der Gerichtsverhandlung die Durchsetzung, dass sich niemand außer Randolf Schäfer und dessen Schüler das Wort Astrosophie benutzen und / oder sich als Astrosoph bezeichnen darf. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld bis zu 250.000 € oder 6 Monate „Ordnungshaft“. Eine mündliche (Vor)Verhandlung ist für den 16.04.2019 angesetzt.

Motivazioni:

Es sollte ein Anliegen der Allgemeinheit sein, dass seit langem bestehende Interessensgebiete und freie Berufe auch frei bleiben und nicht zum geistigen Eigentum einer einzigen Person werden. Lässt man dieses Patent durchgehen, könnten genauso gut jederzeit andere lang bekannte philosophische, schulische oder berufliche Richtungen wie z.B. Anthroposophie, Theosophie, Pansophie, Chirosophie usw. zu einer persönlichen Marke werden – das Feld der Lehren (-logien) und Kunden (-nomien) nicht ausgeschlossen.

Grazie davvero per il vostro appoggio

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Novità

Arthur Schult, Astrosophie Band I+II, (1971) Turm Verlag

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