Die Petiton ist beendet. Es wurden 352 Unterschriften gesammelt.
Die Petition befindet sich in der Beratung/Prüfung beim Empfänger.
Mietrecht - Schadenersatzregelungen bei Schimmelbefall einer Mietwohnung
Von: Elfriede Bergmann
An: Deutschen Bundestag in Deutschland
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Schimmelbefall der Wohnung und die damit einhergehende Zerstörung von Möbeleigentum des Mieters dieser diese auch ersetzen muss. Weiterhin eine Sanierung nach Schimmelbefall nicht als Mieterhöhung aufgeschlagen werden darf- mit der Begründung, dass es sich um eine Modernisierung gehandelt hätte. (Siehe auch Beseitigungspflichten bei Asbest durch den Vermieter) Es handelt sich vielmehr um eine Sanierung, welche eben nicht mit einer Mieterhöhung einhergehen kann.
Begründung:
Der Vermieter hat die Pflicht für einen ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu sorgen. Stellen sich jedoch Bausubstanzschäden heraus, welche zudem noch zum Schimmelbefall der Wohnung führen- und somit die Gesundheit aller Mieter schädigt, hat der Mieter zwar das Recht die Miete zu mindern, jedoch nur zu einem kleinen Teil.
Mal abgesehen davon, dass es schon unzumutbar ist in einer mit Schimmel befallenen Wohnung leben zu müssen. Nun kann jetzt auch noch der Vermieter (falls der Mieter zunächst durch hohe Kosten für einen Gutachter nachgewiesen hat, dass es sich nicht- wie immer wieder gern von Vermietern behauptet- um ein falsches Lüften der Wohnung gehandelt hat- sondern um Schäden an der Bausubstanz) die Kosten für die Beseitigung der Schäden auf den Mieter umwälzen. 11 Prozent der gesamten Kosten werden nun dem Mieter zu der Miete belastet! Ausserdem muss der Mieter alle unbrauchbar gewordenen Möbelstücke, Gardinen, usw. auf eigene Kosten neu beschaffen.
Für ein Rentnerehepaar oder alleinstehende Person ist das unzumutbar- es benachteiligt ihn gegenüber dem Vermieter. Ein Hartz IV Empfänger kann das überhaupt nicht leisten! Kleinkinder erkranken durch Schimmelbefall in der Wohnung fast immer an Asthma und haben diese Schäden ein Leben lang zu tragen.
16.01.2012 (aktiv bis 28.02.2012)
Debatte zur Petition
PRO: Wiso soll der Mieter seine möbel ersetzten? das ist doch klar dass er den schaden bezahlt den er verursacht. Zitat: Möbeleigentum des Mieters dieser diese mehr...
CONTRA: Wiso benötigt man eine Petition dass der Mieter seine Möbel bezahlt? Das ist doch klar wer denn sonst?
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