Mietrecht - Transparenz bei Mietverträgen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

260 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

260 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung im Mietrecht beschließen, welche die Vermieter verpflichtet, bei Mietverträgen die billigste, in diesem Haus gezahlte, Miete und die Laufzeit dieses Vertrages anzugeben.

Begründung

Die ständig steigenden Mieten haben in Ballungsgebieten zu einer Gendrifizierung und Verminderung der Altmieter (oft sozialschwache) geführt. Unter anderem ist ein Grund, das neue Mieter überhöhte Preise leichtfertig akzeptieren, und so letztlich zu einer ständigen Steigerung der Mietspiegelhöhe unwissentlich beitragen. Mit der Kenntnisnahme der möglichen, niedrigsten Miethöhe soll folgendes bewirkt werden: a) Der Mieter soll zum Nachdenken über die geforderte Miethöhe angeregt werden, und eine Verhandlngsgrundlage erhalten. b) Der Mieter erfährt indirekt , ob in diesem Haus Langzeitmieter gefördert werden, oder nur schnelles Geld gemacht werden soll. c) Da ja, statt des Mietspiegels, auch 3 Vergleichswohnungen zur Mietberechnung herangezogen werden können, kann der Mieter dann indirekt Einfluss auf den zukünftigen Mietpreis nehmen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.12.2011
Sammlung endet: 29.02.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-4011-030977Mietrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Vermieter dazu verpflichtet werden, bei
    Mietverträgen die billigste in ihrem Miethaus gezahlte Miete und die Laufzeit dieses
    Vertrages anzugeben.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass neue Mieter bereit seien
    leichtfertig überhöhte Preise zu akzeptieren und dadurch zu einer ständigen
    Steigerung der Mietspiegelhöhe beitrügen. Die Mieter sollen zum Nachdenken über
    die geforderte Miethöhe angeregt werden und eine Verhandlungsgrundlage erhalten.
    Darüber hinaus erhielten sie darüber Kenntnis, ob in dem jeweiligen Haus
    Langzeitmieter gefördert würden. Letztlich soll durch eine derartige Verpflichtung
    Einfluss auf den zukünftigen Mietpreis genommen werden, da statt des Mietspiegels
    auch drei Vergleichswohnungen zur Mietberechnung herangezogen werden könnten.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 260 Mitzeichnungen und
    40 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des
    Bundesministeriums der Justiz (BMJ) eingeholt. Unter Einbeziehung der
    vorliegenden Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    wie folgt zusammenfassen:
    Der Ausschuss bezweifelt die These des Petenten, neue Mieter seien leichtfertig
    dazu bereit Mietverträge zu überhöhten Preisen abzuschließen, was durch eine
    gesteigerte vermieterseitige Information verbessert werden könne. Zumeist nehmen
    die Kosten für die Mietwohnung den größten Posten des zur Verfügung stehenden

    Budgets ein. Es ist davon auszugehen, dass Mietinteressenten aus diesem Grund
    sehr genau auf die zukünftigen finanziellen Belastungen achten.
    Zu der vom Petenten erhofften verbesserten Verhandlungslage ist zu bemerken,
    dass der Vermieter bei einem knappen Wohnungsmarkt regelmäßig nicht darauf
    angewiesen sein wird, mit einzelnen Bewerbern über die Miethöhe zu verhandeln. Ist
    der Wohnungsmarkt dagegen entspannt, ist davon auszugehen, dass der Vermieter
    ohnehin bereit ist, auf die Preisvorstellungen des Interessenten einzugehen.
    Auch erscheint es fraglich, ob anhand der Laufzeit der bestehenden Mietverträge auf
    das Verhalten des Vermieters geschlossen werden kann. Mietverträge werden
    regelmäßig unbefristet geschlossen und können vom Vermieter nur in
    Ausnahmefällen gekündigt werden. Die Laufzeit hängt also vielmehr vom Verhalten
    der Mieter ab. Darüber hinaus tritt der Erwerber eines Wohngebäudes in sämtliche
    bestehenden Mietverhältnisse ein.
    Letztlich erhebt der Ausschuss praktische Bedenken, da sich die verschiedenen
    Wohnungen auch innerhalb eines Gebäudes in Größe, Lage, Schnitt und
    Ausstattung meist erheblich unterscheiden, und deshalb nicht für eine sinnvolle
    vergleichende Betrachtung herangezogen werden können.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Das klingt jetzt zwar etwas hart - aber Mieter, die per Gesetz zum "Nachdenken über die geforderte Miethöhe angeregt werden" müssen, sind in meinen Augen keine mündigen Menschen. Man informiert sich doch VOR Vertragsschluss und nicht erst dann, wenn der ausgearbeitete Vertrag direkt vor einem zur Unterschrift liegt. Zu den anderen Punkten gebe ich den beiden Schreibern absolut recht.

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