Die Petiton ist beendet. Es wurden 260 Unterschriften gesammelt.
Die Petition befindet sich in der Beratung/Prüfung beim Empfänger.

Mietrecht - Transparenz bei Mietverträgen

Von: wolfgang molinari

An:   Deutschen Bundestag in Deutschland

Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung im Mietrecht beschließen,
welche die Vermieter verpflichtet, bei Mietverträgen die billigste, in diesem Haus gezahlte, Miete und die Laufzeit dieses Vertrages anzugeben.

Begründung: Die ständig steigenden Mieten haben in Ballungsgebieten zu einer Gendrifizierung und Verminderung der Altmieter (oft sozialschwache) geführt.
Unter anderem ist ein Grund, das neue Mieter überhöhte Preise leichtfertig akzeptieren, und so letztlich zu einer ständigen Steigerung der Mietspiegelhöhe unwissentlich beitragen.
Mit der Kenntnisnahme der möglichen, niedrigsten Miethöhe soll folgendes bewirkt werden:
a) Der Mieter soll zum Nachdenken über die geforderte Miethöhe angeregt werden, und eine Verhandlngsgrundlage erhalten.
b) Der Mieter erfährt indirekt , ob in diesem Haus Langzeitmieter gefördert werden, oder nur schnelles Geld gemacht werden soll.
c) Da ja, statt des Mietspiegels, auch 3 Vergleichswohnungen zur Mietberechnung herangezogen werden können, kann der Mieter dann indirekt Einfluss auf den zukünftigen Mietpreis nehmen.

17.01.2012 (aktiv bis 29.02.2012)

Debatte zur Petition

Noch kein PRO Argument. >>> Schreiben Sie das erste PRO-Petition Argument

CONTRA: Das klingt jetzt zwar etwas hart - aber Mieter, die per Gesetz zum "Nachdenken über die geforderte Miethöhe angeregt werden" müssen, sind in meinen Augen mehr...

CONTRA: Woher soll der Vermieter wissen was in anderen Wohnungen verlangt wird. Wiso schreiben Sie ihre Miete nicht in die Petition? Bringen wird es eh nix denn mehr...



 

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Diese Petition ist eine ePetition des deutschen Bundestages . In der Phase der parlamentarischen Prüfung wird die Petition vom Petitionsausschuss bearbeitet. In dieser Zeit werden Stellungnahmen der Bundesregierung eingeholt. Es wird eine begründete Beschlussempfehlung erarbeitet. Die Beschlussempfehlung wird von mindestens 2 Abgeordneten vorab geprüft und dann von allen Abgeordneten im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen.

In welcher Phase der Prüfung sich eine Petition befindet ist leider nicht transparent. Nachfragen können direkt an den Petitionsausschuss gestellt werden.

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