Nukleare Ver- und Entsorgung - Erneutes Erkundungsmoratorium für Gorleben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

273 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

273 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für das Erkundungsbergwerk in Gorleben erneut ein Erkundungsmoratorium erlassen wird.

Begründung

Die Ethikkommission des Bundestages zur Kernenergie hat vorgeschlagen, dass die atomaren Abfälle rückholbar gelagert werden sollen. Diese Forderung schließt gleichsam eine Endlagerung in Salzstöcken aus, da es sich bei Steinsalz um eine plastische geologische Formation handelt in welcher die radioaktiven Abfälle im Laufe der Zeit eingeschlossen würden. Dies war ja das Hauptargument der Befürworter einer Endlagerung in Salzstöcken. Eine Eignung des Salzstockes Gorleben ist damit, nach den Argumenten der Ethikkommussion, ausgeschlossen und eine Weitererkundung würde nur unnötig Steuergelder verschleudern.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 31.05.2011
Sammlung endet: 23.02.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-18-279-032424Nukleare Ver- und Entsorgung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petition spricht sich für den Erlass eines Erkundungsmoratoriums für das
    Erkundungsbergwerk in Gorleben aus.
    Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die von der Bundesregierung
    eingesetzte Ethikkommission eine rückholbare Aufbewahrung des Atommülls und
    eine Untersuchung von Alternativen zum Salzstock Gorleben vorgeschlagen habe.
    Der Aspekt der Rückholbarkeit schließe nach Dafürhalten der Petition eine
    Endlagerung in Salzstöcken aus, da es sich bei Steinsalz um eine plastische
    Formation handele, in welcher die radioaktiven Abfälle im Laufe der Zeit
    eingeschlossen würden.
    Vor diesem Hintergrund spricht sich die Petition gegen eine Eignung des Salzstocks
    Gorleben aus, da eine rückholbare Aufbewahrung des Atommülls dort nicht möglich
    sei.
    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin für die Mitzeichnung 273 Unterstützer fand sowie
    42 Diskussionsbeiträge auf der Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Beratung lässt
    sich unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
    wie folgt zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Sicherheitsanforderungen des
    Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in der
    Betriebsphase bis zum Verschluss der Schächte oder Rampen eine Rückholung der
    nuklearen Abfallbehälter vorsehen müssen. Weiterhin muss für die wahrscheinlichen
    Entwicklungen eine Handhabbarkeit der Abfallbehälter bei einer eventuellen Bergung
    aus dem stillgelegten und verschlossenen Endlager für einen Zeitraum von
    500 Jahren gegeben sein. Dabei ist die Vermeidung der Freisetzung von
    radioaktiven Aerosolen zu beachten.
    Nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), der Deutschen
    Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) und der
    das BMU in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung beratenen
    Entsorgungskommission (ESK) ist eine Rückholbarkeit aus Salz grundsätzlich
    machbar. Demzufolge bleibt Salz auch unter dem Aspekt der Rückholbarkeit ein für
    die Endlagerung radioaktiver Abfälle grundsätzlich geeignetes Wirtsgestein.
    Gleichwohl gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass aufgrund des plastischen
    Verhaltens von Salz und der guten Wärmeleitfähigkeit insbesondere in der
    Anfangsphase nach Verschluss des Endlagers eine Rückholung gegenüber anderen
    Wirtsgesteinen deutlich erschwert wird. So müssten beispielsweise die hohen
    Temperaturen im Endlager durch verschiedene Maßnahmen (z. B.
    Bewässerungsmaßnahmen, geringe Beladung der Behälter etc.) begrenzt werden.
    Angesichts der Bedenken, die gegenüber der Einlagerung radioaktiver Abfälle in
    Salzstöcken bestehen, haben sich Bund und Länder am 9. April 2013 darauf
    verständigt, die Suche nach einem Endlager im gesamtgesellschaftlichen Konsens
    zu lösen. Dieses bedeutet, dass eine pluralistisch besetzte Bund-Länder-
    Kommission, bestehend aus 24 Mitgliedern bis Ende 2015 Vorschläge, unter
    anderem zu den Sicherheitsanforderungen sowie wirtsgesteinspezifischen
    Ausschluss- und Auswahlkriterien erarbeiten soll. Die Entscheidung über die
    einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz, wozu am
    Ende des Verfahrens auch Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige
    Erkundungen zählen. Zugleich verständigten sich die Beteiligten darauf, dass die
    zukünftigen Castor-Transporte nach Gorleben eingestellt und in den nächsten
    Wochen die Voraussetzungen dafür geklärt werden, dass die im Ausland lagernden
    radioaktiven Abfälle in andere Zwischenlager gebracht werden. Die gegenwärtige
    bergmännische Erkundung in Gorleben soll beendet und auch auf die Einrichtung
    eines Forschungslabors verzichtet werden.

    Der Petitionsausschuss stellt abschließend fest, dass die Rückholung atomarer
    Abfälle aus Salz grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. Die Durchführung
    der Standortsuche in einem demokratisch legitimierten, nachvollziehbaren und
    schrittweisen Verfahren auf der Grundlage fachlich begründeter Kriterien bedeutet
    daher auch keine Vorfestlegung durch Ausschluss des Standortes Gorleben, wie in
    der Petition begehrt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das
    Petitionsverfahren abzuschließen.
    Der von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
    Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zur Erwägung zu überweisen und den
    Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich
    abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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