Pet 2-17-18-279-032424Nukleare Ver- und Entsorgung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition spricht sich für den Erlass eines Erkundungsmoratoriums für das
Erkundungsbergwerk in Gorleben aus.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die von der Bundesregierung
eingesetzte Ethikkommission eine rückholbare Aufbewahrung des Atommülls und
eine Untersuchung von Alternativen zum Salzstock Gorleben vorgeschlagen habe.
Der Aspekt der Rückholbarkeit schließe nach Dafürhalten der Petition eine
Endlagerung in Salzstöcken aus, da es sich bei Steinsalz um eine plastische
Formation handele, in welcher die radioaktiven Abfälle im Laufe der Zeit
eingeschlossen würden.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die Petition gegen eine Eignung des Salzstocks
Gorleben aus, da eine rückholbare Aufbewahrung des Atommülls dort nicht möglich
sei.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 273 Unterstützer fand sowie
42 Diskussionsbeiträge auf der Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Beratung lässt
sich unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Sicherheitsanforderungen des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in der
Betriebsphase bis zum Verschluss der Schächte oder Rampen eine Rückholung der
nuklearen Abfallbehälter vorsehen müssen. Weiterhin muss für die wahrscheinlichen
Entwicklungen eine Handhabbarkeit der Abfallbehälter bei einer eventuellen Bergung
aus dem stillgelegten und verschlossenen Endlager für einen Zeitraum von
500 Jahren gegeben sein. Dabei ist die Vermeidung der Freisetzung von
radioaktiven Aerosolen zu beachten.
Nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), der Deutschen
Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) und der
das BMU in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung beratenen
Entsorgungskommission (ESK) ist eine Rückholbarkeit aus Salz grundsätzlich
machbar. Demzufolge bleibt Salz auch unter dem Aspekt der Rückholbarkeit ein für
die Endlagerung radioaktiver Abfälle grundsätzlich geeignetes Wirtsgestein.
Gleichwohl gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass aufgrund des plastischen
Verhaltens von Salz und der guten Wärmeleitfähigkeit insbesondere in der
Anfangsphase nach Verschluss des Endlagers eine Rückholung gegenüber anderen
Wirtsgesteinen deutlich erschwert wird. So müssten beispielsweise die hohen
Temperaturen im Endlager durch verschiedene Maßnahmen (z. B.
Bewässerungsmaßnahmen, geringe Beladung der Behälter etc.) begrenzt werden.
Angesichts der Bedenken, die gegenüber der Einlagerung radioaktiver Abfälle in
Salzstöcken bestehen, haben sich Bund und Länder am 9. April 2013 darauf
verständigt, die Suche nach einem Endlager im gesamtgesellschaftlichen Konsens
zu lösen. Dieses bedeutet, dass eine pluralistisch besetzte Bund-Länder-
Kommission, bestehend aus 24 Mitgliedern bis Ende 2015 Vorschläge, unter
anderem zu den Sicherheitsanforderungen sowie wirtsgesteinspezifischen
Ausschluss- und Auswahlkriterien erarbeiten soll. Die Entscheidung über die
einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz, wozu am
Ende des Verfahrens auch Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige
Erkundungen zählen. Zugleich verständigten sich die Beteiligten darauf, dass die
zukünftigen Castor-Transporte nach Gorleben eingestellt und in den nächsten
Wochen die Voraussetzungen dafür geklärt werden, dass die im Ausland lagernden
radioaktiven Abfälle in andere Zwischenlager gebracht werden. Die gegenwärtige
bergmännische Erkundung in Gorleben soll beendet und auch auf die Einrichtung
eines Forschungslabors verzichtet werden.
Der Petitionsausschuss stellt abschließend fest, dass die Rückholung atomarer
Abfälle aus Salz grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. Die Durchführung
der Standortsuche in einem demokratisch legitimierten, nachvollziehbaren und
schrittweisen Verfahren auf der Grundlage fachlich begründeter Kriterien bedeutet
daher auch keine Vorfestlegung durch Ausschluss des Standortes Gorleben, wie in
der Petition begehrt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen.
Der von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zur Erwägung zu überweisen und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich
abgelehnt.
Begründung (PDF)