Der Petent bittet, den Deutschen Bundestag zu beschließen, dass die Ausgaben für Einsätze der Bundespolizei im Rahmen von Fußballveranstaltungen von den Vereinen getragen werden.
Begründung
Die Allgemeinheit finanziert sämtliche Polizeieinsätze rund um den Profifußball seit Jahrzehnten aus Steuermitteln, welche nunmher einem sozial sinnvolleren Verwendungszweck zukommen könnten und sollten. Die Deutsche Fußball-Liga und der DFB kassieren jährlich dreistellige Millionenbeträge für Übertragungsrechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sender und haben sich somit in den letzten Jahren zu enormer wirtschaftlicher Stärke entwickelt. Die Profi-Fußballvereine- und Clubs erwirtschaften in der Gesamtheit immense Gewinne und zahlen extrem hohe Gehälter an ihre Spieler. Dies wird indirekt vom Steuerzahler refinanziert denn die finanziellen Zuflüsse aus dem steuerlich begünstigten Sport-Sponsoring aus der Wirtschaft in Richtung Profi-Fußball bewegen sich in der Bundesrepublik im hohen dreistelligen Millionen-, wenn nicht sogar im Milliardenbereich. Dieser Steuerabfluss führt in vielen Kommunen zu erheblichen Gewerbesteuereinbußen, welche mittlerweile die Pflege, den Auf- und Ausbau der gesamten Infrastruktur und somit nicht zuletzt den sozialen Frieden in der gesamten Bundesrepublik gefährden. Des weiteren kassieren Fußballvereine direkte Subventionen aus öffentlichen Kassen, zur Abwendung finanzieller Probleme. (Bsp: FSV Mainz, 1 FC Kaiserslautern) Vor diesem Hintergrund ist es weder sozial vertretbar, noch gerecht oder nachvollziehbar, dass der Deutsche Profifußball in seiner Gesamtheit an den Kosten für die o.g. Sicherungsmaßnahmen, welche allwöchentlich Millionenbeträge verschlingen, nicht beteiligt wird. Die Steuerzahlungen von Vereinen und Spielern stehen in keinem Verhältnis zu den direkten und indirekten fiskalischen Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln. Die Interessenagglomeration um den Deutschen Profifußball und seine professionelle Vermarktung mit immensen Umsätzen und Gewinnen, erfordert eine kostenmäßige Einbindung in die zitierten Polizeieinsätze.
Bernd Teborg Polizei Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung Mit der öffentlichen Petition wird gefordert, dass die Ausgaben für Einsätze der Bun-
despolizei im Rahmen von Veranstaltungen des Deutschen Fußball-Bundes bzw. der
Deutschen Fußball Liga von den Vereinen erstattet werden. Ferner soll sich der Bun-
desminister des Innern im Rahmen der Innenministerkonferenz von Bund und Län-
dern dafür einsetzen, dass sich auch die Bundesländer die entsprechenden Kosten
der Polizeieinsätze erstatten lassen.
In der öffentlichen Petition, der sich 891 Unterstützer angeschlossen haben, wird im
Wesentlichen Folgendes ausgeführt:
Die Allgemeinheit finanziere sämtliche Polizeieinsätze rund um den Profifußball seit
Jahrzehnten aus Steuermitteln. Diese sollten nunmehr einem sozial sinnvolleren
Verwendungszweck zukommen. Die Deutsche Fußball Liga und der Deutsche Fuß-
ball-Bund kassierten jährlich dreistellige Millionenbeträge für die Übertragungsrechte
von privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sendern und hätten somit in
den letzten Jahren eine enorme wirtschaftliche Stärke erreicht.
Die Profifußballvereine und -clubs erwirtschafteten immense Gewinne und zahlten
extrem hohe Gehälter an ihre Spieler. Dies werde indirekt vom Steuerzahler refinan-
ziert, denn die finanziellen Zuflüsse aus dem steuerlich begünstigten Sport-
Sponsoring aus der Wirtschaft in Richtung Profifußball bewegten sich in der Bundes-
republik im dreistelligen Millionen- wenn nicht sogar Milliardenbereich. Dieser Steu-
erabfluss führe in vielen Kommunen zu erheblichen Gewerbesteuereinbußen, welche
mittlerweile die Pflege, den Auf- und Ausbau der gesamten Infrastruktur und somit
nicht zuletzt den sozialen Frieden in der Bundesrepublik gefährdeten.
Des Weiteren kassierten Fußballvereine zur Abwendung finanzieller Probleme Sub-
ventionen aus öffentlichen Kassen.
Vor diesem Hintergrund sei es weder sozial vertretbar noch nachvollziehbar, wenn
der deutsche Profifußball an den Kosten für die entsprechenden polizeilichen Siche-
rungsmaßnahmen die allwöchentlich Millionenbeträge verschlängen nicht betei-
ligt werde. Die Steuerzahlungen von Vereinen und Spielern stünden in keinem Ver-
hältnis zu den direkten und indirekten fiskalischen Zuwendungen aus öffentlichen
Mitteln. Die professionelle Vermarktung des Fußballs mit immensen Umsätzen und
Gewinnen erfordere eine kostenmäßige Einbindung in die Polizeieinsätze.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:
An jedem Wochenende finden in Deutschland tausende Fußballspiele statt. Die Ver-
eine leisten damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Bei fast allen dieser
Spiele steht allein der sportliche Wettstreit im Vordergrund. Leider missbrauchen a-
ber auch immer wieder gewalttätige Fußballanhänger diese Veranstaltungen als
Plattform für ihre kriminellen Zwecke, indem sie Sachbeschädigungen, Körperverlet-
zungen und andere Straftaten begehen. In der öffentlichen Wahrnehmung verdrän-
gen diese Vorfälle häufig die große Mehrheit der störungsfreien Veranstaltungen und
der friedlichen Fans.
Die Verantwortung für den Einsatz der Polizei bei Fußballspielen - und die damit ein-
hergehende finanzielle Belastung - liegt in erster Linie bei den Bundesländern, da
das Polizeiwesen in der Bundesrepublik grundsätzlich in der Zuständigkeit der Län-
der liegt. Darüber hinaus ist die Bundespolizei, die u. a. für die Sicherheit des Bahn-
und Luftverkehrs zuständig ist, in erheblichem Maße an der Einsatzbewältigung an-
lässlich von Fußballspielen (An- und Abreise der Fans sowie Unterstützung der Bun-
desländer) beteiligt.
Allein mit polizeilichen Mitteln ist der Kampf gegen die Gewalt im Umfeld des Fuß-
ballsports jedoch nicht zu gewinnen. Deshalb setzen der Deutsche Bundestag und
die Bundesregierung auf einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, der alle Beteiligten
einbindet. Bereits seit Beginn der 90er Jahre arbeiten die verschiedenen Akteure,
darunter auch das Bundesministerium des Innern, gemeinsam im Nationalen Aus-
schuss Sport und Sicherheit an ganzheitlichen Strategien gegen die Gewalt bei
Sportveranstaltungen. Darüber hinaus tauschen deutsche Sicherheitsexperten sich
regelmäßig im Rahmen der Europäischen Union und des Europarats aus und entwi-
ckeln Maßnahmen zur Eindämmung dieses Phänomens.
Wichtige Bausteine sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die bundesweit
eingerichteten Fan-Projekte, Stadionverbote für Gewalttäter sowie verschiedene prä-
ventivpolizeiliche Maßnahmen.
Die in der öffentlichen Petition aufgeworfene Frage der finanziellen Inanspruchnahme
der Vereine wurde in der jüngeren Vergangenheit wiederkehrend auch in den Medien
diskutiert. Die Fragestellung war bereits mehrfach Gegenstand der Erörterung in den
Gremien der Innenministerkonferenz, ohne dass es jedoch zu einem Einvernehmen
über die Erstattungspflicht der Vereine kam. Dem stehen im Wesentlichen folgende
Überlegungen entgegen:
Wehrt die Polizei von gewaltbereiten Fußballanhängern verursachte konkrete Ge-
fahren ab oder verfolgt sie in diesem Zusammenhang Ordnungswidrigkeiten und
Straftaten, so nimmt sie eine ihr gesetzlich zugewiesene Aufgabe wahr, die zur
Ausübung des Gewaltmonopols des Staates gehört und nicht dem Veranstalter
obliegt. Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz des Lebens und der körperli-
chen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz [GG]) und des Eigen-
tums (Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG) ist eine Kernaufgabe des Staates. Störungen durch gewalttätige Fußballanhänger finden heute erfahrungsgemäß
überwiegend außerhalb der Stadien statt. Innerhalb der Stadien hat der Veran-
stalter auf der Grundlage bestehender Regularien durch eine Reihe von Maß-
nahmen selbst dafür Sorge zu tragen, dass ein Aufeinandertreffen feindlicher
Gruppen oder sonstige Störungen weitgehend ausgeschlossen sind (z. B. durch
bauliche Voraussetzungen, Einsatz von Ordnern, Einlasskontrollen). Ein polizeili-
cher Einsatz in Stadien kommt nur im Einzelfall und zur Erfüllung hoheitlicher
Aufgaben in Betracht, z. B. wenn Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen
werden oder sich Personen den Anweisungen des Ordnerdienstes widersetzen.
Der Anlass für das Einschreiten der Polizei wird dabei nicht vom Veranstalter ge-
setzt. Das normwidrige Verhalten der Störer kann dem Veranstalter auch nicht als
so genannter Zweckveranlasser zugerechnet werden, da er dieses Verhalten
Einzelner weder bezweckt noch billigt. Im Gegenteil: Ein friedlicher und störungs-
freier Ablauf liegt gerade in seinem Interesse. Der Petitionsausschuss sieht vor diesem Hintergrund keinen Anlass, das mit der Pe-
tition verfolgte Anliegen zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.