Die Petiton ist beendet. Es wurden 1850 Unterschriften gesammelt.
Die Petition befindet sich in der Beratung/Prüfung beim Empfänger.
Urheberrecht - Keine Versteigerung von Abmahn-Forderungen im Internet
Von: Wilfried Oblau
An: Deutschen Bundestag in Deutschland
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Massenklagen sowie Auktionen von Abmahnungen in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht mehr möglich sein sollen.
Begründung:
Medienberichten vom 07.12.2011 zufolge versteigert eine Kanzlei Abmahnungen bei Filesharing im Wert von über 90 Millionen Euro.
Wieviel Geld bringen kostenpflichtige Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer?
Eine Menge, wenn man genügend Fälle kumuliert.
Das zeigt die nun angekündigte Auktion einer Regensburger Kanzlei.
Im Rahmen von Ermittlung gegen User erhalten Anwälte IP Adressen, ( durch Landgerichte freigegeben )
die zur Verfolgung dienen.
Tauschbörsen , vermutlich auch von diesen Unternehmen missbraucht, stellen Spiele usw. zum donwload ein ,
Jugendliche werden verführt .
Der Anschlussinhaber wird mit Schadensersetzdrohungen angezeigt .
Klare Profitabsichten auf Seiten der Anwälte und Firmen .
17.01.2012 (aktiv bis 29.02.2012)
Debatte zur Petition
Noch kein PRO Argument. >>> Schreiben Sie das erste PRO-Petition Argument
Noch kein CONTRA Argument. >>> Schreiben Sie das erste CONTRA-Petition Argument
Benachrichtigung über den Ausgang der Petition
Diese Petition ist eine ePetition des deutschen Bundestages . In der Phase der parlamentarischen Prüfung wird die Petition vom Petitionsausschuss bearbeitet. In dieser Zeit werden Stellungnahmen der Bundesregierung eingeholt. Es wird eine begründete Beschlussempfehlung erarbeitet. Die Beschlussempfehlung wird von mindestens 2 Abgeordneten vorab geprüft und dann von allen Abgeordneten im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen.
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