Bauen

Wir fordern Umgebungsschutz für Haus und Garten des Nobelpreisträgers Hermann Hesse in Gaienhofen!

Petition richtet sich an
Regierungspräsidium Freiburg
829 Unterstützende 343 in Regierungsbezirk Freiburg
4% von 8.100 für Quorum
829 Unterstützende 343 in Regierungsbezirk Freiburg
4% von 8.100 für Quorum
  1. Gestartet 04.05.2024
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Wir fordern vom Regierungspräsidium Freiburg die Rücknahme der durch das Landratsamt Konstanz voreilig erteilten Baugenehmigung für das Grundstück Hermann-Hesse-Weg 1 und die Gewährung eines umfassenden Umgebungsschutzes für das historisch bedeutsame §12 Kulturdenkmal Hesse-Haus und Garten.

Begründung:
Seit 20 Jahren steht das Mia- und Hermann-Hesse-Haus mit seinem Garten in Gaienhofen als besonders schützenswertes Kulturdenkmal im Denkmalbuch des Landes Baden-Württemberg. Bei der nach §12 DSchG geschützten, sogenannten „Sachgesamtheit“ handelt es sich um das einzige Haus, für das der spätere Nobelpreisträger Hermann Hesse selbst als Bauherr tätig wurde und dessen großzügigen Garten er selbst anlegte.

Das vom Verfall bedrohte Kleinod auf der Höri wurde vor 20 Jahren von einem couragierten Ehepaar erworben und in mustergültiger Sanierungsarbeit in den Originalzustand zurückversetzt. Dabei wurde auch der Garten nach den Prinzipien des Schriftstellers und leidenschaftlichen Gärtners Hermann Hesse wieder angelegt bzw. aus den noch vorhandenen Pflanzbeständen rekonstruiert. So wurde das Familienhaus des Dichters zum besonderen Kultur- und Erlebnisort – seit annähernd zwei Jahrzehnten werden Haus und Garten vom Förderverein Hesse-Haus und Garten e.V. der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Nun wird dieses historische Ensemble durch ein maximal überdimensioniertes Gebäude auf dem nordwestlich angrenzenden Nachbargrundstück (Hermann-Hesse-Weg 1) bedroht. Auf dem 1015 m² großen Hanggrundstück, das nur durch eine 3 m schmale Straße vom Hesse-Garten getrennt ist, plant ein Immobilieninvestor, der auf Seesicht und lukrative Vermarktung seines Grundstücks setzt, ein mehrgeschossiges Gebäude. Dieses Gebäude soll 10 Wohneinheiten beherbergen, die dafür nötigen 20 Stellplätze sollen als Tiefgarage unter dem Gebäude platziert werden, so dass das Hanggelände bis zu einer Tiefe von 8 m abgegraben würde – sämtliche wasserführenden Schichten würden damit durchtrennt. Es ist absehbare und höchst wahrscheinliche Folge, dass die historische Bepflanzung (Hecke und Bäume im Nordgarten des Hessehauses) infolge des durch diese Baumaßnahme verursachten Wassermangels eingehen werden. Neben der dramatischen Gefährdung des Gartens wird die Ansicht des Dichterhauses durch die geplante Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück in besonderer Form beeinträchtigt. Bei der im Jahr 1907 errichteten Dichtervilla im Reformstil handelt es sich um ein Einfamilienhaus, das durch die überdimensionierte und großstädtische anmutende Überbauung in nächster Nachbarschaft marginalisiert würde. Die Firsthöhe des geplanten Gebäudes soll bei 9,37 m liegen. Das Gebäude, das fast zur Hälfte im Hang vergraben werden soll, hätte damit eine Gesamthöhe von 17,5 m und würde das Hesse-Haus und seinen Garten deutlich überragen.

Die obigen Behauptungen zur Kubatur des geplanten Gebäudes lassen sich am Baugesuch selbst überprüfen. Folgender Link führt auf das Ratsinformationssystem der Gemeinde Gaienhofen: https://gaienhofen.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=116771; es handelt sich um TOP 5c der Sitzung vom 19. September 2023.

Begründung

Die Petition ist aus mehreren Gründen wichtig.

Zum einen ist das Kulturdenkmal Hesse-Haus und Garten, das durch bemerkenswerte Privatinitiative gerettet wurde, dramatisch bedroht. Die geplante Tiefbaumaßnahme wird absehbar den Garten zerstören. Sie muss verhindert werden. Es ist die Aufgabe der öffentlichen Hand, für den umfassenden Schutz des herausragenden Kulturdenkmals Hesse-Haus zu sorgen.

Außerdem:
Was hier geplant wurde, ist nur ein besonders prominentes Beispiel für den Siedlungsdruck, der auf den Gemeinden der mittleren und hinteren Höri lastet. Für die dem See zugewandten Dörfer verkehrt sich der topographisch gegebene Vorzug prominenter Hanglagen mit Sicht auf den Bodensee zusehends in einen dramatischen Nachteil. Die Möglichkeit der Seesicht über mehrere Ebenen wird von auswärtigen Immobilienkäufern gesucht und teuer bezahlt; Einheimische können bei diesen Preisen schon lange nicht mehr mithalten. Wo das Thema Seesicht ins Spiel kommt, ist die aktuell gewachsene Siedlungsstruktur der Dörfer also akut bedroht. Die „Sahnehäubchen“-Grundstücke sind längst zum Spielball von Investoren geworden. Es ist Aufgabe der drei politischen Gemeinden auf der Höri – Moos, Gaienhofen und Öhningen – in ihrer Bauleitplanung entschieden dagegenzuhalten, wenn sie den ländlichen Charme ihrer Dörfer auch für die nachfolgenden Generationen näherungsweise erhalten wollen. Bei künftigen Bauleitplänen gilt es darauf zu achten, dass die zugelassene Bebauung maßstäblich bleibt und in die historischen Dörfer passt.

Wer diese Petition mitunterzeichnet, sendet damit ein Signal an die Planungs- und Genehmigungsbehörden auf allen kommunalen Ebenen.

Wir wollen,

  • dass die Kirche im Dorf bleibt!
  • dass einem Kulturdenkmal von herausragender Bedeutung auch herausragender Schutz seitens der öffentlichen Hand gewährt wird!
  • dass die Höri nicht zum Spielball von Investoren wird, deren Immobilien jenseits der finanziellen Möglichkeiten der einheimischen Bevölkerung geplant und vermarktet werden!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Arbeitsgemeinschaft Bauen und Bewahren auf der Höri aus Moos-Bankholzen
Frage an den Initiator

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