Soziales

Offener Brief an das Amt der Oö. Landesregierung zur Vermeidung von Armut in Österreich

Petition richtet sich an
Die Bundesregierung
22 Unterstützende 21 in Österreich

Sammlung beendet

22 Unterstützende 21 in Österreich

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung


12.02.2024, 22:02

Hochgeschätzte Unterstützer und Unterstützerinnen!
Es freut mich ungemein Ihnen zu später Stunde eine kurze Aktualisierung meiner Petition übermitteln zu können, danke Ihnen für Ihre Unterstützung, bleiben Sie dran, es zahlt sich aus!
Mein offener Brief ist jetzt online und for the sake of Real Public Interest (RFI) soweit einmal durchgecheckt. Sie können mein Anliegen nun gerne weiterverbreiten und supporten. Ich würde mich freuen.
Herzliche Grüße aus Linz an der Donau
Oliver Lasch


Neue Begründung:

Oberösterreich, der sogenannte Wirtschaftsmotor der Alpenrepublik, verschärft jedes Jahr weiter die Rahmenbedingungen für bedürftige Menschen. Diese Entwicklung hat längst jedes erträgliche Maß überschritten und muss gestoppt werden. Um diese besorgniserregende Entwicklung nachvollziehbarer zu machen, habe ich mich dazu entschlossen die Lage mit dem folgendem offenen Brief zu verdeutlichen. Dem Unterstützerkreis aus den deutschsprachigen EU-Regionen mag manches etwas seltsam erscheinen. Ich hoffe, ich kann allen die Möglichkeit geben Österreichische Eigenheiten ein wenig besser zu verstehen. Ich danke allen, die mithelfen, dass mein offener Brief Gehör findet und werde versuchen die bedrohliche Lage für finanziell erheblich deprivierte Menschen, wie es hier so schön neudeutsch heißt, verständlicher zu machen.

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Absender:

Mag. Oliver Lasch

XXXXXXXXXXXX YY

XXXX Linz

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An das

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Soziales und Gesundheit

Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1

4021 Linz

----------

Linz, am 08.02.2024

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihren Anruf vom 15.01.2024 teile ich Ihnen mit, dass Sie es verabsäumt haben mir für, wie Sie es nennen, erforderliche Nachreichungen eine Frist zu setzen.

Wozu Sie für die Bearbeitung meines Antrags auf Wohnbeihilfe (2022-814067/11) - wie von Ihnen telefonisch erbeten - meine Einkommenssteuererklärung, also vertrauliche Eingaben an das Finanzamt, benötigen sollten, fragen Sie am Besten Landeshauptmann (Bindestrich) Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner oder gleich Landeshauptmann Thomas Stelzer, sofern die beiden Herren überhaupt noch zurechnungsfähig sind.

Meinen Einkommenssteuerbescheid, alle erforderlichen Dokumente - einschließlich Nachreichungen - haben Sie ja bereits erhalten, die Postgebühr lag zu meinen Lasten. Mein Erstantrag umfasste über 15 Seiten. Noch dazu musste ich an das Magistrat Linz für die dreifache Unterfertigung meines Antragsformulars fünf Euro an Gebühren entrichten, um meinen Antrag überhaupt erst untertänigst einreichen zu dürfen, also gegen meinen Willen die Verwaltung belasten, weil Sie Ihre längst überholte Bürokratie nicht in den Griff kriegen. Der nächste Erstantrag von Antragstellern mit erbärmlichem Einkommen könnte also durch Ihre Verschwendung bis zu 20 Seiten stark werden. Das erzeugt völlig überflüssige Kosten für steuerpflichtige Menschen in Österreich. Ich rate Ihnen eindringlich Papier zu sparen. Das schont die Umwelt und spart Zeit.

Zu Ihrer Nachfrage vom 11.12.2023 teile ich Ihnen das Folgende mit: Dass ich als arbeitender, sozialer und heimatverbundener Linzer mit einem Monatseinkommen von unter 900 Euro Netto, selbständige Tätigkeiten mit eingerechnet, zu Paragrafen befragt werde, die Spekulationsgeschäfte betreffen, finde ich empörend. Solche und ähnliche Praktiken habe ich auch schon bei anderen angeblich sozialen Service-Stellen des Bundeslandes Oberösterreich feststellen müssen und wurde stets mit Hinweis auf das Amtsgeheimnis zu Fristüberschreitungen genötigt. Zu Ihrer Information: Mein Erstantrag bei der Mindestsicherungsstelle umfasste etwa 40 Seiten und wurde aus völlig unverständlichen Gründen abgewiesen. Überdies fordere ich Sie dazu auf im amtlichen Briefverkehr, wie behördlich vorgesehen, gefälligst meinen akademischen Grad zu verwenden. Dieser wurde Ihnen ausreichend kenntlich gemacht.

Meine Empfehlung an Sie: Halten Sie sich an demokratische Regeln, erledigen Sie zügig meinen Antrag, er läuft am 11.2.2024 ab, und belästigen Sie mich nicht mit ungebührlichen Anrufen!

Sie erhalten mein Schreiben ressourcenschonend als E-Mail.

Ich weise Sie darauf hin, dass diese meine Nachreichung der Öffentlichkeit und der Justiz zugänglich gemacht wurde.

Hochachtungsvoll

Oliver Lasch

de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreich



Neues Zeichnungsende: 07.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 16 (15 in Österreich)


12.02.2024, 00:46

Immer diese Tippfehler, reicht wohl für heute.


Neue Begründung:

Oberösterreich, der sogenannte Wirtschaftsmotor der Alpenrepublik, verschärft jedes Jahr weiter die Rahmenbedingungen für bedürftige Menschen. Diese Entwicklung hat längst jedes erträgliche Maß überschritten und muss gestoppt werden. Um diese besorgniserregende Entwicklung nachvollziehbarer zu machen, habe ich mich dazu entschlossen die Lage mit dem folgendem offenen Brief zu verdeutlichen. Dem Unterstützerkreis aus den deutschsprachigen EU-Regionen mag manches etwas seltsam erscheinen. Ich hoffe, ich kann allen die Möglichkeit geben Österreichische Eigenheiten ein wenig besser zu verstehen. Ich danke allen, die mithelfen, dass mein offener Brief Gehör findet und werde versuchen die bedrohliche Lage für finanziell erheblich deprivertedeprivierte Menschen, wie es hier so schön neudeutsch heißt, verständlicher zu machen.

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Absender:

Mag. Oliver Lasch

XXXXXXXXXXXX YY

XXXX Linz

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An das

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Soziales und Gesundheit

Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1

4021 Linz

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Linz, am 08.02.2024

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihren Anruf vom 15.01.2024 teile ich Ihnen mit, dass Sie es verabsäumt haben mir für, wie Sie es nennen, erforderliche Nachreichungen eine Frist zu setzen.

Wozu Sie für die Bearbeitung meines Antrags auf Wohnbeihilfe (2022-814067/11) - wie von Ihnen telefonisch erbeten - meine Einkommenssteuererklärung, also vertrauliche Eingaben an das Finanzamt, benötigen sollten, fragen Sie am Besten Landeshauptmann (Bindestrich) Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner oder gleich Landeshauptmann Thomas Stelzer, sofern die beiden Herren überhaupt noch zurechnungsfähig sind.

Meinen Einkommenssteuerbescheid, alle erforderlichen Dokumente - einschließlich Nachreichungen - haben Sie ja bereits erhalten, die Postgebühr lag zu meinen Lasten. Mein Erstantrag umfasste über 15 Seiten. Noch dazu musste ich an das Magistrat Linz für die dreifache Unterfertigung meines Antragsformulars fünf Euro an Gebühren entrichten, um meinen Antrag überhaupt erst untertänigst einreichen zu dürfen, also gegen meinen Willen die Verwaltung belasten, weil Sie Ihre längst überholte Bürokratie nicht in den Griff kriegen. Der nächste Erstantrag von Antragstellern mit erbärmlichem Einkommen könnte also durch Ihre Verschwendung bis zu 20 Seiten stark werden. Das erzeugt völlig überflüssige Kosten für steuerpflichtige Menschen in Österreich. Ich rate Ihnen eindringlich Papier zu sparen. Das schont die Umwelt und spart Zeit.

Zu Ihrer Nachfrage vom 11.12.2023 teile ich Ihnen das Folgende mit: Dass ich als arbeitender, sozialer und heimatverbundener Linzer mit einem Monatseinkommen von unter 900 Euro Netto, selbständige Tätigkeiten mit eingerechnet, zu Paragrafen befragt werde, die Spekulationsgeschäfte betreffen, finde ich empörend. Solche und ähnliche Praktiken habe ich auch schon bei anderen angeblich sozialen Service-Stellen des Bundeslandes Oberösterreich feststellen müssen und wurde stets mit Hinweis auf das Amtsgeheimnis zu Fristüberschreitungen genötigt. Zu Ihrer Information: Mein Erstantrag bei der Mindestsicherungsstelle umfasste etwa 40 Seiten und wurde aus völlig unverständlichen Gründen abgewiesen. Überdies fordere ich Sie dazu auf im amtlichen Briefverkehr, wie behördlich vorgesehen, gefälligst meinen akademischen Grad zu verwenden. Dieser wurde Ihnen ausreichend kenntlich gemacht.

Meine Empfehlung an Sie: Halten Sie sich an demokratische Regeln, erledigen Sie zügig meinen Antrag, er läuft am 11.2.2024 ab, und belästigen Sie mich nicht mit ungebührlichen Anrufen!

Sie erhalten mein Schreiben ressourcenschonend als E-Mail.

Ich weise Sie darauf hin, dass diese meine Nachreichung der Öffentlichkeit und der Justiz zugänglich gemacht wurde.

Hochachtungsvoll

Oliver Lasch



Neues Zeichnungsende: 07.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (13 in Österreich)


12.02.2024, 00:42

Diverse Ergänzungen vorgenommen, war nötig.


Neuer Petitionstext:

Ziel:Sehr Überflüssigegeehrte Damen und Herren in Österreich und in der EU, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!

Ziel dieser Petition ist es, überflüssige und teure Schikanen im Sozialsystem abschaffen, um Menschen mit niedrigem Einkommen endlich ein erträgliches Leben zu ermöglichen und nicht durch dreiste Politik und verbrecherische Wirtschaft - Sie können dreist und verbrecherisch auch gerne tauschen - das Recht auf Wohnen (siehe Ratifizierung von Artikel 31) zu verbauen.



Neue Begründung:

Oberösterreich, der sogenannte Wirtschaftsmotor der Alpenrepublik, verschärft jedes Jahr weiter die Rahmenbedingungen für bedürftige Menschen. Diese Entwicklung hat längst jedes erträgliche Maß überschritten und muss gestoppt werden. Um diese besorgniserregende Entwicklung nachvollziehbarer zu machen, habe ich mich dazu entschlossen,entschlossen die Lage mittelsmit dem folgendem offenen Brief zu verdeutlichen. Dem Unterstützerkreis aus den deutschsprachigen EU-Regionen mag manches etwas seltsam erscheinen. Ich hoffe, ich kann allen die Möglichkeit geben Österreichische Eigenheiten ein wenig besser zu verstehen. Ich danke allen, die mithelfen, dass mein offener Brief Gehör findet und werde versuchen die bedrohliche Lage für finanziell erheblich depriverte Menschen, wie es hier so schön neudeutsch heißt, verständlicher zu machen.

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Absender:

Mag. Oliver Lasch

XXXXXXXXXXXX YY

XXXX Linz

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An das

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Soziales und Gesundheit

Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1

4021 Linz

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Linz, am 08.02.2024

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihren Anruf vom 15.01.2024 teile ich Ihnen mit, dass Sie es verabsäumt haben mir für, wie Sie es nennen, erforderliche Nachreichungen eine Frist zu setzen.

Wozu Sie für die Bearbeitung meines Antrags auf Wohnbeihilfe (2022-814067/11) - wie von Ihnen telefonisch erbeten - meine Einkommenssteuererklärung, also vertrauliche Eingaben an das Finanzamt, benötigen sollten, fragen Sie am Besten Landeshauptmann (Bindestrich) Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner oder gleich Landeshauptmann Thomas Stelzer, sofern die beiden Herren überhaupt noch zurechnungsfähig sind.

Meinen Einkommenssteuerbescheid, alle erforderlichen Dokumente - einschließlich Nachreichungen - haben Sie ja bereits erhalten, die Postgebühr lag zu meinen Lasten. Mein Erstantrag umfasste über 15 Seiten. Noch dazu musste ich an das Magistrat Linz für die dreifache Unterfertigung meines Antragsformulars fünf Euro an Gebühren entrichten, um meinen Antrag überhaupt erst untertänigst einreichen zu dürfen, also gegen meinen Willen die Verwaltung belasten, weil Sie Ihre längst überholte Bürokratie nicht in den Griff kriegen. Der nächste Erstantrag von Antragstellern mit erbärmlichem Einkommen könnte also durch Ihre Verschwendung bis zu 20 Seiten stark werden. Das erzeugt völlig überflüssige Kosten für steuerpflichtige Menschen in Österreich. Ich rate Ihnen eindringlich Papier zu sparen. Das schont die Umwelt und spart Zeit.

Zu Ihrer Nachfrage vom 11.12.2023 teile ich Ihnen das Folgende mit: Dass ich als arbeitender, sozialer und heimatverbundener Linzer mit einem Monatseinkommen von unter 900 Euro Netto, selbständige Tätigkeiten mit eingerechnet, zu Paragrafen befragt werde, die Spekulationsgeschäfte betreffen, finde ich empörend. Solche und ähnliche Praktiken habe ich auch schon bei anderen angeblich sozialen Service-Stellen des Bundeslandes Oberösterreich feststellen müssen und wurde stets mit Hinweis auf das Amtsgeheimnis zu Fristüberschreitungen genötigt. Zu Ihrer Information: Mein Erstantrag bei der Mindestsicherungsstelle umfasste etwa 40 Seiten und wurde aus völlig unverständlichen Gründen abgewiesen. Überdies fordere ich Sie dazu auf im amtlichen Briefverkehr, wie behördlich vorgesehen, gefälligst meinen akademischen Grad zu verwenden. Dieser wurde Ihnen ausreichend kenntlich gemacht.

Meine Empfehlung an Sie: Halten Sie sich an demokratische Regeln, erledigen Sie zügig meinen Antrag, er läuft am 11.2.2024 ab, und belästigen Sie mich nicht mit ungebührlichen Anrufen!

Sie erhalten mein Schreiben ressourcenschonend als E-Mail.

Ich weise Sie darauf hin, dass diese meine Nachreichung der Öffentlichkeit und der Justiz zugänglich gemacht wird.wurde.

Hochachtungsvoll

Oliver Lasch



Neues Zeichnungsende: 07.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (13 in Österreich)


11.02.2024, 00:00

Ich habe eine kleine aber wichtige Veränderung in der Formulierung der Beründung vorgenommen, weil mir aufgefallen ist, dass ein feministisch faschistischer Bias, möglicherweise biografisch begründet, mir im Weg steht.


Neue Begründung:

Oberösterreich, der sogenannte Wirtschaftsmotor der Alpenrepublik, verschärft jedes Jahr weiter die Rahmenbedingungen für bedürftige Menschen. Diese Entwicklung hat längst jedes erträgliche Maß überschritten und muss gestoppt werden. Um diese besorgniserregende Entwicklung nachvollziehbarer zu machen, habe ich mich dazu entschlossen, die Lage mittels folgendem offenen Brief zu verdeutlichen.

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Absender:

Mag. Oliver Lasch

XXXXXXXXXXXX YY

XXXX Linz

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An das

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Soziales und Gesundheit

Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1

4021 Linz

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Linz, am 08.02.2024

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihren Anruf vom 15.01.2024 teile ich Ihnen mit, dass Sie es verabsäumt haben mir für, wie Sie es nennen, erforderliche Nachreichungen eine Frist zu setzen.

Wozu Sie für die Bearbeitung meines Antrags auf Wohnbeihilfe (2022-814067/11) - wie von Ihnen telefonisch erbeten - meine Einkommenssteuererklärung, also vertrauliche Eingaben an das Finanzamt, benötigen sollten, fragen Sie am Besten Landeshauptmann (Bindestrich) Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner oder gleich Landeshauptmann Thomas Stelzer, sofern die beiden Herren überhaupt noch zurechnungsfähig sind.

Meinen Einkommenssteuerbescheid, alle erforderlichen Dokumente - einschließlich Nachreichungen - haben Sie ja bereits erhalten, die Postgebühr lag zu meinen Lasten. Mein Erstantrag umfasste über 15 Seiten. Noch dazu musste ich an das Magistrat Linz für die dreifache Unterfertigung meines Antragsformulars fünf Euro an Gebühren entrichten, um meinen Antrag überhaupt erst gnädigstuntertänigst einreichen zu dürfen, also gegen meinen Willen die Verwaltung belasten, weil Sie Ihre längst überholte Bürokratie nicht in den Griff kriegen. Der nächste Erstantrag von Antragstellern mit erbärmlichem Einkommen könnte also durch Ihre Verschwendung bis zu 20 Seiten stark werden. Das erzeugt völlig überflüssige Kosten für steuerpflichtige Menschen in Österreich. Ich rate Ihnen eindringlich Papier zu sparen. Das schont die Umwelt und spart Zeit.

Zu Ihrer Nachfrage vom 11.12.2023 teile ich Ihnen das Folgende mit: Dass ich als arbeitender, sozialer und heimatverbundener Linzer mit einem Monatseinkommen von unter 900 Euro Netto, selbständige Tätigkeiten mit eingerechnet, zu Paragrafen befragt werde, die Spekulationsgeschäfte betreffen, finde ich empörend. Solche und ähnliche Praktiken habe ich auch schon bei anderen angeblich sozialen Service-Stellen des Bundeslandes Oberösterreich feststellen müssen und wurde stets mit Hinweis auf das Amtsgeheimnis zu Fristüberschreitungen genötigt. Zu Ihrer Information: Mein Erstantrag bei der Mindestsicherungsstelle umfasste etwa 40 Seiten und wurde aus völlig unverständlichen Gründen abgewiesen. Überdies fordere ich Sie dazu auf im amtlichen Briefverkehr, wie behördlich vorgesehen, gefälligst meinen akademischen Grad zu verwenden. Dieser wurde Ihnen ausreichend kenntlich gemacht.

Meine Empfehlung an Sie: Halten Sie sich an demokratische Regeln, erledigen Sie zügig meinen Antrag, er läuft am 11.2.2024 ab, und belästigen Sie mich nicht mit ungebührlichen Anrufen!

Sie erhalten mein Schreiben ressourcenschonend als E-Mail.

Ich weise Sie darauf hin, dass diese meine Nachreichung der Öffentlichkeit und der Justiz zugänglich gemacht wird.

Hochachtungsvoll

Oliver Lasch



Neues Zeichnungsende: 07.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Österreich)


10.02.2024, 02:46

Sorry müde, müde, müde, hoffe es passt so mal halbwegs...


Neuer Petitionstext:

Ziel: Überflüssige und teure Schikanen im Sozialsystem abschaffen, um Menschen mit niedrigem Einkommen endlich ein erträgliches Leben zu ermöglichen und nicht durch dreiste Politik und verbrecherische Wirtschaft nicht das Recht auf Wohnen (siehe Ratifizierung von Artikel 31) zu verbauen.



Neues Zeichnungsende: 07.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Österreich)


10.02.2024, 02:01

Einleitungstext Ziel, Definition verschärft und detailiert dargelegt


Neuer Petitionstext:

Petitionsziel:Ziel: Überflüssige und teure Schikanen im Sozialsystem abschaffen, um Menschen mit niedrigem Einkommen endlich ein erträgliches Leben zu ermöglichen und durch ernsthaftedreiste Politik endlichund verbrecherische Wirtschaft nicht das Recht auf Wohnen durch die(siehe Ratifizierung von Artikel 3131) anzugehen.zu verbauen.



Neues Zeichnungsende: 07.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Österreich)


10.02.2024, 01:49

Ziel der Petition genauer definiert, mehr Publikum


Neuer Petitionstext:

Ziel:Petitionsziel: Überflüssige und teure Schikanen im Sozialsystem abschaffen, um Menschen mit niedrigem Einkommen ein erträgliches Leben zu ermöglichen.ermöglichen und durch ernsthafte Politik endlich das Recht auf Wohnen durch die Ratifizierung von Artikel 31 anzugehen.



Neues Zeichnungsende: 07.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Österreich)


10.02.2024, 00:09

Anderung in der Formulierung in der Begründung, zu geflissentliches Gynmasiastendeutsch.


Neues Zeichnungsende: 07.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Österreich)


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