Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Trotz einer breiten Protestbwegung wurde das UG 2002 rücksichtslos von der schwarz-blauen Regierung durchgezogen. Jetzt treten am Beispiel des aktuellen Falls die Mängel der UG 2002 deutlich zutage. Es hatte auch eine Verschlechterung des Betriebsklimas zur Folge, wie ich als Institutsvorstand in der Implementierungsphase feststellen mußte. Das UG 2002 ist gründlich zu novellieren !
Die Entscheidung des Universitätsrat ist aufgrund mangelnder Informierung der Universitätsmitglieder sowie der Öffentlichkeit weder nachvollziehbar noch begründet. Diese Entscheidung ist weiters vollkommen unverhältnismäßig im Vergleich zu den dem Rektor unterstellten Handlungen bzgl. eines Freizeitsparks. Im Sinne einer baldigen Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Universität und Reduktion gravierender, negativer Landzeitfolgen wäre eine Option, dass der Universitätsrat geschlossen von seinem Amt zurück tritt.
Eine Änderung des UG 2002 ist dringend notwendig!
Neben der Mediation, die inzwischen als Alternative zu Gerichtsverfahren eine feste Stellung in der rechtspraxis hat, kann bei einer Gesetzesnovelle auch ein Schiedsgerichtsverfahren festgelegt werden, bei dem die jeweiligen Organe Parteienstellung haben.
Die Abberufung war undemokratisch!
Von "Universitätsautonomie" zu sprechen, wenn ein Gremium entscheidet, dem kein Mitglied der betroffenen Universität angehört.Das widerspricht 100% dem demokratischen Grundprinzip: "Wer von einer Entscheidung unmittelbar betroffen ist, muss am Entscheidungsprozess beteiligt sein."
Ich finde es auch nicht richtig, dass ein Organ der Universität so eine Macht hat und von niemandem aufgehalten werden kann.
ich würde vor solche und ähnlich gravierende Schritte gern die Verpflichtung zu einer Mediation setzen
Demokratie funktioniert nur über Information - in allen Bereichen. Wie soll über Themen debattiert und entschieden werden, wenn keine oder unüberprüfbare Splitter-Informationen kursieren (Biertisch-Situation) und selbst direkt Betroffene (wie in diesem Fall alle Mitglieder der AAU) keinerlei Einsicht in den tatsächlichen Sachverhalt erlangen. Verschwiegenheitspflicht gilt hier nicht mehr als Schutz gegen Missbrauch (Amtsgeheimnis), sondern als Freibrief zur endgültigen Abschaffung von Demokratie (oder dem Rest, der davon in unserer kapitalistischen Gesellschaft noch übrig ist).
Ich finde das eine gute und hochschul- wie demokratiepolitisch wichtige Initiative.
Ankläger und Richter sind identisch; dies ist in einem Rechtsstaat wie Österreich undenkbar! Beratende Funktion des Senats ist entbehrlich - dieser sollte mit Stimmrecht ausgestattet werden!
Ich bin Student an der AAU Klagenfurt. Von den Konflikten zwischen Universitätsrat und Rektor habe ich ein paar wenige Dinge erst nach dessen Abberufung erfahren. Letztere finde ich unverhältnismäßig.
Novellierung des UG 2002 im Sinne einer Demokratisierung
Ich bin Studentin und unmittelbar davon betroffen.Bin sehr verwundert das so etwas in einer Demokratie überhaupt möglich ist.
Ich finde die Vorgansweise unerhört. Bankerinnen sollten vor ihrer eigenen Türe kehren.
Die Vorgangsweise des Universitätsrat stimmt bedenklich. Mediationen sollten Standard sein.
Eine für mich sehr wichtige Initiative, besonders auch im Hinblick auf die mangelnde und genaue Information der Unimitglieder!
Bei einer Novellierung des UG sollte auch die Abgrenzung strategischer (UR) und operativer (Rektor) Kompetenzen klarer geregelt werden, da sie immer wieder Anlass zu Konflikten gibt.
Es ist nicht einzusehen, dass Gremien gegen Personen vorgehen bzw. entscheiden, die, ohne das Uni-Budget zu belasten- m.E. positive Ergebnisse für die Öffentlichkeit bewirken konnten.
Vorgangsweise ist für mich nicht nachvollziehbar. UNI ist keine Aktienbank-Spielwiese
Vorgangsweise ist für mich nicht nachvollziehbar. UNI ist keine erweiterte Aktiengesellschaft
Es darf nicht sein, dass ein Gremium aus Nicht-Uni Leuten Ankläger, Richter und Henker in Personalunion sind. Wie steht es eigentlich mit Einspruchsmöglichkeiten, abgesehen vom Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof? Oder stehen hier wieder einmal Parteiinteressen im Hintergrund?
Transparenz im Universitätsbereich; Ausgeglichene Machtverhältnisse, breite Meinungsbildung..
Das UG02 ist ein denkbar ungeeignetes Gesetz um die öst. Univ. auf internationem Standard zu halten, geschweige denn das Niveau zu heben. Das Kräftedreieck Senat- UniRat-Rektorat ist faslch dimensioniert, sie Angehörigen der Unis kommen kaum noch vor, bzw sind so gut wie rechtlos! Die Politik (BM, Regierung und Parlament) putzt sich ab und lässt die Unis im Regen stehen, sh Nichtfinanzierung des Kollektivvertrages, obwohl von Gehrer zugesagt, sh Studiengebühren, obwohl Urteil des VfGH und Klarstellung des Verfassungsdienstes .Die Folgekosten ruinieren die Unis, sh TU Wien! Eine grundlegende Änderung der Gesetzeslage ist aus bildungs- und demokratipolitischen Gründen dringend notwendig.
Ein Rektor, der die Bibliothek während der Weihnachtsfeiertage aus Heizkostengründen schließen lässt, ist meines Erachtens eines so ehrenvollen Amtes nicht würdig!
Die Vorgänge zur Abwahl des Rektors der AAU und insbesondere die Stellung und Befugnisse der involvierten Gremien erweckt den Anschein, dass hier dringend eine Novelle des Gesetzes von Nöten ist.
Weil die "Amtsverschwiegenheit" des UR, die Entscheidung nicht nachvollziehbar für die Öffentlichkeit macht. Weil dadurch die operative Tätigkeit eigentlich vom UR ausgeübt wird, da jeder Rektor/in so einfach absetzbar ist, dass er/sie sich hüten wird etwas gegen den Sinn des UR zu machen. Weil Universitäten so 'unmanagebar' gemacht werden, weil geeignete Kandidaten/innen für einen Rektor/in dadurch abgeschreckt werden.
Ich bin Studentin an der Universität Klagenfurt und fühle mich aufgrund unzureichender und ausschließlich oberflächlicher Information nicht in der Lage, mir eine persönliche Meinung rund um den Konflikt der Abberufung des Rektors zu bilden.
Es war ein grausan´mes Spiel das hier über Monate geboten wurde. Es sollte von gesetzlicher Seite alles getan werden, um solches in Zukunft nicht mehr zu ermöglichen
Die Novellierung des Universitätsgesetzes ist dringend notwendig, damit eine derart untragbare und undemokratische Situation wie jene an der Uni Klagenfurt (Absetzung des Rektors durch den Unirat, entgegen der Meinung aller anderen Gremien wie Senat, Betriebsrat, Landesregierung, Arbeiterkammer, Gewerkschaft usw.) nicht mehr vorkommen kann! Solche wichtigen Entscheidungen mit derart weitreichenden Konsequenzen dürfen nicht im Alleingang entschieden werden!