Erfolg
Landwirtschaft

Anpassung des § 95 (1) 4. des Niederösterreichischen Jagdgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Niederösterreich
619 Unterstützende 320 in Niederösterreich

Der Petition wurde entsprochen

619 Unterstützende 320 in Niederösterreich

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeit lesen

Die Wildschadensituation an Wiesen und Feldern durch Schwarzwild hat in weiten Teilen Niederösterreichs ein nicht mehr akzeptables Ausmaß erreicht. Landwirte und Jagdpächter werden durch diese Schäden in Ihrer Existenz gefährdet.

Daher wird der Niederösterreichische Landtag ersucht, den § 95 (1) 4. des Niederösterreichischen Jagdgesetzes "beim Fangen oder Erlegen von Wild oder Raubzeug Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele ausgenommen Lampen bei der Schwarzwildbejagung, künstliche Nachtzielhilfen, wie Infrarotgeräte, elektronische Zielgeräte, Visiereinrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler, wie Restlichtverstärker zu verwenden;"

mit dem Zusatz "AUSGENOMMEN FÜR DIE BEJAGUNG VON SCHWARZWILD, RAUBWILD UND RAUBZEUG" zu ergänzen.

Begründung

  • Das Schwarzwild ist in den meisten Teilen Niederösterreichs nur mehr nachtaktiv.
  • Die Bejagung bei Vollmond an der Kirrung ist nicht effektiv genug.
  • Die Bejagung mit Lampen ist nicht ausreichend und zielführend.
  • Die Bejagung mit Nachtzielgeräten (NZG) ermöglicht ein SICHERES Ansprechen und einen SAUBEREN, WAIDGERECHTEN Schuß.
  • Dies Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen hat ein nicht mehr hinnehmbares Außmaß erreicht.
  • Neben den enormen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, ist im Hinblick auf die ASP (Afrikanische Schweinepest) ist eine Reduktion des Schwarzwildbestandes ebenfalls dringend erforderlich.
  • Es kommt vermehrt zu KFZ-Unfällen mit Beteiligung von Schwarzwild. Auch zum Schutz von Menschen ist es daher notwendig den Schwarzwildbestand zu reduzieren.
  • Die Behauptung, dass die im Handel frei erhältlichen Nachtzielgeräte für die Jagd, dem Kriegsmaterialgesetz unterliegen würden, entspricht nicht den Tatsachen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie Sie wahrscheinlich den Medien entnommen haben, hat der Niederösterreichische Landtag (das Landesparlament) einen Gesetzesentwur beschlossen, der es seit 8.Jänner 2020 erlaubt in Niederösterreich Schwarzwild mit Nachtzielgeräten zu bejagen. Damit wurde die Forderung der Petition fast zur Gänze umgesetzt. Das sich die Erlaubnis nicht wie gefordert auch auf Raubwild und Raubzeug erstreckt ist hinzunehmen.
    Ich danke allen Unterstützern und wünsche ein erfolgreiches Jagdjahr und viel Waidmannsheil

    Dieter Nagl

  • Die Niederösterreichische Landesregierung und der Niederösterreichische Landtag haben beschlossen, Jägern in Niederösterreich unter gewissen Vorraussetzungen (mindestens drei Jahresjagdkarten oder Kurs und Genehmigung des Jagdleiters) die Benutzung von Nachtzielgeräten für die Bejagung von SCHWARZWILD zu erlauben. Diese Erlaubnis wird für einen Zeitraum von vier Jahren gelten. Aus meiiner Sicht haben wir damit einen "Fuß in der Türe" um die hohe Population von Schwarzwild erfolgreich zu reduzieren und die dadurch entstehenden Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen zu minimieren. Die immer näher kommende ASP hat dabei geholfen die Politik zu überzeugen, unserer Forderung entgegen zu kommen.

    Mit freundlichen, waidmännischen Grüßen

    Dieter... weiter

Die Bejagung von Schwarzwild bei Tag ist nicht zielführend und auf Grund der hohen Wildschadenssituation für Landwirte und Jagdpächter existenzgefährdend, Die Jagd mit Nachtzielgeräten auf SCHWARZWILD, RAUBWILD und RAUBZEUG, jedoch keinesfalls auf anderes SCHALENWILD, ermöglicht einen sauberen, präzisen Schuß, der das Stück Schwarzwild rasch und ohne Nachsuche verenden läßt. Daher ist der EInsatz auch WAIDGERECHT. Die Politik ist wie bei den meisten Themen ahnungslos und verschließt die Augen vor der Realität.

Das einzige Argument, dass gegen diese Petition sprechen könnte, ist die mißbräuchliche Verwendung von Nachtzielgeräten auf Rotwild, Rehwild, Muffelwild oder andere Schalenwildarten. Dazu sind zwei Punkte fesstzustellen. 1.) Wer sich dermaßen unwaidmännisch verhält, tut das bereits jetzt und 2.) Bei einer Freigabe von Nachtzielgeräten für Schwarzwild, Raubwild und Raubzeug sollte man eine sehr hohe Geldstrafe und einen lebenslangen Entzug der Jagdkarte bei Mißbrauch in die Strafbedingungen des Jagdgesetzes mit aufnehmen.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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