in einer Wohn- und Naherholungsgebiet und angrenzend zum Naturschutzgebiet ist der Schiesslärm untragbar und die Schiessanlage sollte umgehend geschlossen werden
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in einer Wohn- und Naherholungsgebiet und angrenzend zum Naturschutzgebiet ist der Schiesslärm untragbar und die Schiessanlage sollte umgehend geschlossen werden