Bürgerrechte

Entlassung von Polizist B. aus dem Polizeikorps Baselland

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Kathrin Schweizer (SP), Regierungsräting Sicherheitsdirektion BL
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Die Petition wurde abgeschlossen

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

https://www.bazonline.ch/polizei-ermittelt-gegen-maerkli-8-wegen-spielgeld-131594472193

Ein achtjähriger Bub fragt im Volg-Laden in Diegten - Baselland, ob er mit sofort erkennbarem Falschgeld etwas kaufen könne. Das löst im Baselbiet umfangreiche Ermittlungen aus. Aktenkundig bleibt der junge Bube "Märkli" nun bis am 6. Mai 2032 im Polizeisystem.

Die beiden involvierten Buben, "Märkli" und dessen Bruder, wurden vor die Kastenwand gestellt und im Profil wie auch frontal wie Verbrecher fotografiert. Polizist B. sei laut Aussagen des Vaters geradezu enttäuscht gewesen, dass er den achtjährigen Märkli als Täter identifizieren musste und nicht dessen zehnjährigen Bruder. Beim Zehnjährigen hätte man ein Verfahren bei der Jugendanwaltschaft einfädeln können, der Achtjährige sei aber noch nicht einmal strafmündig, so Polizist B.

Grund für dieses krasse Vorgehen sei laut Polizist B. ein Offizialdelikt, vermutlich mit Verweis auf Art. 240 StGB-CH (Geldfälschung) bzw. Art. 242 StGB-CH (In Umlaufsetzung von Falschgeld). Dieses Vergehen ist durch die Justiz von Amtes wegen zu verfolgen, was in diesem Fall jedoch offensichtlich krass-unverhältnismässig war. Ein Verstoss gegen Art. 240 StGB-CH bzw. Art. 242 StGB-CH ist ein gröberes Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bzw. mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. Zudem drohte der Beamte B. ebenfalls mit einer Hausdurchsung, was einen krassen Eingriff in die Privatsphäre der Familie Märkli's bedeuten würde.

Aufgrund dieses extremen Machtmissbrauches und der völligen Unverhältnismässigkeit fordern wir die Entlassung des Polizisten B. aus dem Polizeikorps Baselland (CH). Nicht nur hat er seine Position missbraucht, auch hat er als angeblicher "Freund & Helfer" sein komplettes Vertrauen der Bevölkerung verloren, und das auf Kosten des Steuerzahlers.

Begründung

Wir sehen die Entlassung des Polizisten B. als gerechtfertigt, da der Beamte offensichtlich nicht fähig ist, in einer möglichen Situation verhältnismässig zu handeln. Dies stellt eine Gefahr für Bürger und den Rechtsstaat dar.

Das Kind "Märkli", sowie auch seine Familie, wurden aufgrund der Strafverfolgung massivst psychisch unter Druck gesetzt. Ebenfalls lassen sich deutliche Fehler im ordnungsgemässen Vorgehen des Beamten B. bei der Strafverfolgung erkennen. Die Befragung fand laut den Eltern ohne Rechtsmittelbelehrung für die Kinder statt.

Auch hat Polizist B. einen grossen Arbeitszeitraum auf Kosten des Steuerzahlers für seine überschreitenden Tätigkeiten genutzt. So habe er rund einen Monat lang die Standbilder der Kasse des Volgs Diegten ausgewertet, nur um den Beschuldigten "Märkli" ausfindig zu machen. Dies ist ebenfalls absolut unverhältnismässig, und generiert viel Personalkosten.

Momentan sind Übergriffe durch Polizisten, z.B. in den USA, gross in den Schlagzeilen. Diese fokussieren sich primär auf dunkelhäutige US-Bürger. Oft werden die Proteste und Anliegen mit der "Black Lives Matter" Bewegungen in Verbindung gebracht. Übergriffe durch die Polizei sind aber auch in Europa ein Thema, und dies nicht nur bei dunkelhäutigen Mitbürgern. Es ist ein strukturelles Problem der Polizei welches dringend angegangen werden muss. Der Fall "Märkli" zeigt, wie übereifrige und machtmissbrauchende Polizisten schnell einen unschuldigen Menschen kriminalisieren können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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