Informationen über das gemeinsame Sorgerecht

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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zprávy

12. 04. 2010 20:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 5 vom 13. April 2010

Der Ausschuss bittet folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Gegenstand:
Gemeinsames Sorgerecht

Begründung:
Der Petent regt an, Kindertagesstätten und Schulen auf die aktuelle Rechtslage im Umgang
mit getrennt lebenden Sorgeberechtigten hinzuweisen. Die getrennt erziehenden Elternteile
stünden immer wieder vor dem Problem, nachweisen zu müssen, dass ihnen auch das
Sorgerecht zustehe. In vielen Fällen würden sich die getrennt erziehenden Eltern nicht über
die schulischen Belange auf dem Laufenden halten.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sowie der Senatorin für
Bildung und Wissenschaft eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat schriftlich die
städtischen und auch die Kindertageseinrichtungen der Freien Träger über die Rechtslage
informiert. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft hat mitgeteilt, sie greife die Anregung
des Petenten auf und werde die Schulleitungen auf Schulleiterbesprechungen erneut auf die
aktuelle Rechtslage im Umgang mit getrennt lebenden Sorgeberechtigten hinweisen. Im
Falle des Kindes des Petenten sei die Schule über die familiäre Situation informiert und
werde beide Sorgeberechtigten über die schulischen Angelegenheiten des Kindes
unterrichten.

Begründung (PDF)


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