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Petīcija ir parakstīta
Lūgums ir adresēts: Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
Das Gesetz bezügl. der gesetzlich geregelten Sperrzeiten hat sich 2005 in RLP geändert. D.h. Gaststättenbetriebe dürfen quasi rund um die Uhr auf haben; 1 Std., die sogenannte "Putzstunde", muss der Betrieb geschlossen sein.
Für die Anwohner hat dies allerdings nur Nachteile:
- keine Nachtruhe, obwohl diese lt. Gesetz jedem Bürger zustehen sollte
- die Anwohner müssen oft jahrelang darum kämpfen bzw. prozessieren, damit wieder eine Sperrzeit eingeführt wird und somit die Nachtruhe wieder gesichert ist
- Dauerlärm macht krank
- unnötige Umweltbelastung
Da mittlerweile viele Einzelhandelsgeschäfte schließen müssen, werden die Gewerbeflächen meistens an Gaststättenbetriebe vermietet. Die Gaststätten in den Städten haben zu sehr zugenommen, so dass der Störungsfaktor für die Anwohner zu hoch geworden ist. Viele Ortskerne haben sich dadurch negativ gewandelt.
Denn der Störungsfaktor eines Gaststättenbetriebes kann ein sehr großes Umfeld haben. Dazu gehört auch der Ab- und Anfahrtsverkehr der Gaststättenbesucher.
Gem. Gaststättenrecht gelten die Anwohner als Nachbarn. Der Nachbarschaftsschutz und damit der Schutz vor Lärm und anderen störenden Immissionen sollte einen viel höheren Rang haben. Dieses Recht muss höher wiegen als das Recht der Gastwirte und Gaststättenbesucher.
Viele Anwohner können durch die Wohnungsnot in den Städten auch nicht einfach wegziehen. Wenn man eine Eigentumswohnung hat, muss man diese unter Wert verkaufen, weil sich das Umfeld mit vielen Gaststättenbetriebe oftmals negativ wandelt.
Pamatojums
Wir fordern: Mehr Schutz für die Anwohner, insbesondere was die Nachtruhe betrifft. Denn Dauerlärm macht krank.
Ein Gaststättenbetrieb muss nicht unbedingt rund um die Uhr geöffnet haben.
Informācija par petīciju
Petīcija uzsākta:
16.06.2021
Kolekcija beidzas:
15.08.2021
Reģions:
Reinzeme-Pfalca
Kategorija:
Civiltiesības