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Regierungspräsident Karl Michael Scheufele
Ich möchte ändern, dass die Grundrechte wie Freiheit der Person, Meinungsfreiheit, freies Recht sich in Bayern zu bewegen und seinen Beruf auszuüben, weiter eingeschränkt werden!
Dôvody
Die Ausgangsbeschränkung und das Kontaktverbot verstoßen gegen Artikel 2/Absatz 1 des Grundgesetzes: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich". Die Regierung beruft sich auf das Seuchengesetz, das nur einen kleinen Absatz des Grundgesetzes ausmacht und gar nicht klar definiert ist! Es geht um Existenzen, die gefährdet sind. Es ist nicht schwer vorauszusagen, dass bei einer weiterführenden Ausgangsbeschränkung ganz Deutschland in eine wirtschaftliche Krise hineinschlittert. Die Statistiken, die zur Begründung einer Ausgangsbeschränkung herangezogen werden, sind wissenschaftlich nicht haltbar und basieren auf keinen genauen Zahlen. Eine klinische, wissenschaftliche Studie wurde nicht herangezogen! Außerdem geht es um soziale Einschränkungen, die entstehen und psychischen Schäden anrichten!