Regione: Germania
Successo
 

Luftreinhaltung im Verkehr - Fahrzeuge älterer Baujahre

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag

0 Firme

La petizione è stata accettata

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La petizione è stata accettata

  1. Iniziato 2007
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Successo

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Deutschen Bundestag

Der Petent möchte erreichen, dass Fahrzeuge älterer Baujahre nicht von einem Verbot, in Innenstädten zu fahren, betroffen werden.

Motivazioni:

Fahrzeuge älterer Baujahre sind kulturhistorisches Denkmalgut und dürfen nicht von den Straßen verschwinden. Sie lassen sich nur erhalten, wenn sie weiterhin fahren dürfen. Ansonsten werden sie früher oder später aus unserem Straßenbild verschwinden und nur noch im Museum zu begutachten sein. Autos älterer Baujahre sind schon genug finanziell davon betroffen, z. B. über Kfz-Steuer. Weitere Kosten dürfen nicht entstehen. Wie soll sonst gewährleistet sein, dass ärmere Leute weiterhin Ihrer Arbeitstätigkeit nachgehen, wenn sie ihre Mobilität, welche heute ganz besonders gefragt ist, nicht mehr gewährleisten können. Folglich werden noch mehr arbeitslos werden. Ist das gewünscht???

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Dati della petizione

Petizione avviata: 23/01/2007
La raccolta termina: 17/07/2007
Regione: Germania
Categorie:  

Novità

  • Thomas Manteuffel

    Luftreinhaltung im Verkehr

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Petent fordert, Fahrzeuge älterer Baujahre (Oldtimer und Youngtimer) durch die
    Gewährung eines Sonderstatus generell von Fahrverboten in städtischen Umweltzo-
    nen auszunehmen.

    Im Rahmen der Begründung seiner Eingabe trägt er vor, Fahrzeuge älterer Baujahre
    seien kulturhistorisches Denkmalgut und dürften nicht von den Straßen ver-
    schwinden. Sie ließen sich nur erhalten, wenn sie weiterhin gefahren werden dürften;
    ansonsten würden sie früher oder später aus unserem Straßenbild verschwinden
    und nur noch im Museum zu begutachten sein. Im Übrigen seien Autos älterer Jahr-
    gänge finanziell schon genügend belastet, beispielsweise über die Kraftfahrzeug-
    steuer.

    Im Hinblick auf die Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf den Akteninhalt
    Bezug genommen.

    Zu
    dieser
    als
    öffentliche
    Petition
    zugelassenen
    718 Mitunterzeichnungen und 36 Diskussionsbeiträge eingegangen.

    Eingabe

    sind

    Auf der Grundlage einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
    schutz und Reaktorsicherheit (BMU) stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung der Eingabe wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss kann die Eingabe nicht befürworten.

    Der Petent nimmt in seiner Eingabe Bezug auf die von der Bundesregierung nach
    § 40 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz erlassene Fünfunddreißigste Verord-
    nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur

    Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
    35. BImSchV) vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die sog. Kennzeichnungs-
    verordnung.

    § 1 Abs. 2 dieser Verordnung ermöglicht es den zuständigen Behörden, ent-
    sprechend der jeweiligen örtlichen Schadstoffkonzentration sowohl einzelne Betrof-
    fene als auch ganze Gruppen wie beispielsweise Anlieger, Handwerker oder die
    Halter von Oldtimern von Fahrverboten in Umweltzonen zu befreien.

    Darüber hinaus wird auf die vom Bundeskabinett am 4. Juli 2007 beschlossene Erste
    Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des
    Bundes-Immissionsschutzgesetzes hingewiesen; sie sieht u.a. vor, Personenkraft-
    wagen, die vor dem Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden und mit
    einem geregelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der Straßenver-
    kehrs-Zulassungs-Ordnung) ausgestattet sind, eine grüne Plakette zu ermöglichen,
    außerdem regelt sie die Vergabe von Plaketten an mit Rußpartikelfiltern nachgerüs-
    tete Lastkraftwagen und Diesel-Personenkraftwagen der Abgasstufe Euro 1.

    Der Petitionsausschuss hat grundsätzlich keine Einwände dagegen, kulturhistorisch
    wertvollen älteren Kraftfahrzeugen, die den abgastechnischen Anforderung nicht
    gerecht werden, in begründeten Einzelfällen einen Sonderstatus zuzuerkennen. Eine
    generelle, undifferenzierte Ausnahmeregelung für ältere Kraftfahrzeuge, wie sie die
    Eingabe fordert, kann der Petitionsausschuss jedoch nicht unterstützen; abgesehen
    von den Abgrenzungsschwierigkeiten bestünde die Gefahr, dass die zuständigen
    Behörden den Gegebenheiten vor Ort im Hinblick auf die Belastung der Luft durch
    verkehrsbedingte Schadstoffemissionen nicht mehr gerecht werden könnten und in
    der Folge auch eine Einhaltung der EU-weit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte nicht
    mehr möglich wäre.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, da dem Anliegen des Petenten durch die Rechtslage bereits teil-
    weise entsprochen worden ist, eine generelle, undifferenzierte Ausnahmebestim-
    mung im Sinne der Eingabe jedoch nicht befürwortet werden kann.

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