Petice je adresována:
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Ich betreibe ein Nagelstudio.Bitte, bitte helft uns, die Nagelstudios während des Lockdowns geöffnet zu halten und gepflegte Fingernägel als Grundbedürfnis einzustufen!!!Das Land und die IHK stufen Nagelstudios unter Kosmetiksalons ein, obwohl es nur 24000 Kosmetiksalons gibt, aber 38000 Nagelstudios.Der Bedarf an Frisören wird als Grundbedürfnis anerkannt und steht der Einschränkung des Grundrechts aus Art. 2 des Grundgesetzes entgegen.Tatsächlich ist die Nagelpflege sehr vielen Damen und einigen Herren ebenso ein Grundbedürfnis.Die Ansteckungsgefahr ist erheblich geringer, als bei Frisören:Auf beiden Seiten Masken, eine Plexiglasscheibe, Handschuhe auf der Behandlerseite und ständig desinfizierte Arbeitsgeräte und -materialien.Dazu kommt, wenn ein Kunstnagel nicht aufgefüllt wird, bricht er, was zu einer schmerzhaften Verlezung führt.Ich danke herzlich für Ihre Unterstützung.