Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Arbeitslosengeld I, in Anlehnung an die Beschlüsse für das Kurzarbeitergeld, für maximal 24 Monate gewährt wird.
мотиви
Bis 2009 hatte die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld den gleichen Zeitrahmen von 12 Monaten. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise wurde, zum Schutze der Großkonzerne mit all ihren MitarbeiterInnen, die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate erhöht. Der Gesetzgeber selbst, schafft durch diese Regelung eine soziale Ungerechtigkeit in unserem Land. Müssen kleine und mittlere Unternehmen aufgrund von Auftragseinbrüchen und daraus resultierenden Liquiditätslücken Mitarbeiter entlassen, beziehen diese nur 12 Monate Arbeitslosengeld 1. Man kommt zu dem logischen Schluss, dass hier Konzerne gestärkt und bevorteilt werden. Diese Ungleichbehandlung nehmen die Bürger unseres Landes nicht hin.
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.12.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, der Bundestag möge beschließen, dass das
Arbeitslosengeld, in Anlehnung an die Beschlüsse für das Kurzarbeitergeld, für
maximal 24 Monate gewährt wird.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.
Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass es eine Ungleichbehandlung
darstelle, wenn die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate
erhöht werde. Dies stärke die großen Konzerne und deren Mitarbeiter. Kleine und
mittlere Unternehmen müssten
ihre Mitarbeiter wegen der Auftragseinbrüche
entlassen. Letztere bezögen dann regelmäßig nur zwölf Monate Arbeitslosengeld.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsaus-
schusses eingestellt. Sie wurde von 736 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen
64 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe mehrere Stellungnahmen des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Darin erläutert das BMAS im
Wesentlichen die geltende Rechtslage.
In seiner parlamentarischen Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu folgendem
Ergebnis:
Die Höchstdauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld ist bereits zum 1.1.2008 für
Arbeitnehmer ab dem vollendeten 50. Lebensjahr gestaffelt auf bis zu 24 Monate -
verlängert worden. Diese Rechtsänderung kommt auch allen Arbeitnehmern zugute,
die ihren Arbeitsplatz in der aktuellen W irtschaftskrise verlieren. Sie berücksichtigt,
dass ältere Arbeitnehmer bei Personalanpassungsbedarf von Unternehmen einer-
seits in erster Linie freigesetzt werden, andererseits, dass die Möglichkeiten der
beruflichen W iedereingliederung für ältere Arbeitnehmer geringer sind, als bei jünge-
ren Arbeitnehmern. Dabei war sich der Gesetzgeber bewusst , dass wie die Ver-
gangenheit gezeigt hat höhere Anspruchsdauern einen erhöhten Anreiz für Unter-
nehmen darstellen, gerade diese Arbeitnehmer gezielt freizusetzen, aber auch dazu
führen können, dass sich Arbeitnehmer weniger intensiv um eine umgehende beruf-
liche W iedereingliederung bemühen.
Die Strategie, den Arbeitsmarkt in der Finanz- und W irtschaftskrise zunächst in der
Weise zu stabilisieren, dass zusätzliche Mittel der Arbeitslosenversicherung vorran-
gig in den Erhalt von Arbeitsplätzen fließen, hat dafür gesorgt, dass der zunächst
befürchtete Anstieg der Arbeitslosigkeit wesentlich geringer ausfiel, als zu erwarten
war. Diese Regelungen sorgen zugleich dafür, dass die Chancen für Arbeitslose,
eine neue Arbeit vor allem in den Branchen zu finden, die von der W irtschaftskrise
weniger betroffen sind, wegen des geringeren Bewerberpotenzials weniger stark
eingeschränkt sind, als dies sonst der Fall wäre.
Der Petitionsausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag
sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.
Überdies verweist der Ausschuss auf die beschlossene Aufhebung des befristeten
Zuschlags nach § 24 SGB II, die erfolgen konnte, weil die Funktion des befristeten
Zuschlags überholt ist. Mit dem befristeten Zuschlag sollte bei Einführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende die Differenz zwischen einem vorherigen
höheren Bezug von Arbeitslosengeld und Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und
dem Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeglichen
werden. Der befristete Zuschlag ist keine bedürftigkeitsabhängige Leistung und
daher weder aus den Grundrechten geboten noch trägt er zur Funktionsfähigkeit der
Grundsicherung für Arbeitsuchende bei.
Weiterhin kann der Ausschuss keine weitere parlamentarische Behandlung der
Problematik in Aussicht stellen, da für eine weitergehende Regelung derzeit keine
Mehrheit im Parlament besteht. Der von der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
17/22 in den Deutschen Bundestag eingebrachte Antrag, das Arbeitslosengeld
befristet auf 24 Monate zu verlängern, ist am 16. Dezember 2009 im federführenden
Ausschuss für Arbeit und Soziales von allen anderen Fraktionen des Deutschen
Bundestages mehrheitlich abgelehnt worden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen der Petition nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Der von der Fraktion der SPD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
dem BMAS - zur Erwägung zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit Überlegungen angestellt werden sollen,
die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld zu verlängern, die Verlängerung jedoch an
die Bedingung von Qualifizierungsmaßnahmen zu knüpfen,
und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt
worden.