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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Für Arbeitnehmer im Rentenalter sollen entweder die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes nicht gelten oder rechtswirksam einzelvertraglich abbedungen werden können.
Menschen im Rentenalter, die arbeitswillig und arbeitsfähig sind, haben es dennoch schwer, bestehende Arbeitsverhältnisse vorzuführen oder neue Arbeitsverhältnisse (die keine Mini-Jobs sind) einzugehen.
Es ist ein Schaden für die Betroffenen, ebenso wie es ein Schaden für die Volkswirtschaft ist, wenn das Potential dieser Personen brach liegt.
Das Hindernis dürfte im Kündigungsschutz-Gesetz liegen. Wenn nämlich ein Senior irgendwann doch nicht in der Lage ist, die erwartete Leistung zu erbringen, wird es nach der Probezeit für die Betriebe schwierig, den Mitarbeiter zu entlassen. Auf Kündigungsschutzklagen hat keine Personal-Abteilung Lust und stellen deshalb est gar keine Senioren in. Da ein Senior hat seine Altersrente hat, bedarf keines Kündigungsschutzes.
Gerekçe
Es geht einerseits um das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Berufsausübung. Selbständige oder Politiker können arbeiten solange sie wollen. Für Angestellte ist zwar formal eine Neu-Einstellung oder Weiterbeschäftigung möglich, in der Praxis scheuen sich Betriebe trotz vielfach beschworenen Fachkräftemangels, Personen im Rentenalter, die arbeitsfähig und arbeitswillig sind in ordentlichen Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen.
Es werden in den kommenden Jahren viel mehr Menschen aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand gehen, als junge Menschen nachkommen. Es gibt definitiv die 'Sozial Starken', die hoch qualifiziert, arbeitsfähig und arbeitswillig sind. Die Gesellschaft sollte auf deren Beitrag nicht leichtfertig verzichten.