Región: Alemania
Éxito.
 

Ausbildungsförderung nach dem BAföG - Zahlung von Pauschalen

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag

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Se aceptó la petición.

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  1. Iniciado 2006
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Éxito.

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag

Die Petentin fordert, dass die BAföG-Gesetzgebung dahingehend geändert wird, dass generell Pauschalen gezahlt werden (z.B. für Stromkosten als Anteil des wohnungsbezogenen Anteils).

Razones.

Das erleichtert die Bearbeitung der BAföG- Anträge und verhindert das mehrmalige Erstellen von Bescheiden, sobald sich entweder die Wohnungsgröße (Umzug) oder die Strompauschale oder aber auch die Lebenssituation (zum Beispiel Geburt eines Kindes) ändert. Letztlich kann der administrative Aufwand verringert werden.

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Detalles de la petición

Petición iniciada: 25/07/2006
Fin de la colección: 18/09/2006
Región: Alemania
Categoría, Tema:  

Noticias

  • Anne Missbach

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2008 abschließend beraten und
    beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die BAföG-Gesetzgebung dahingehend zu ändern,
    dass generell Pauschalen gezahlt werden.

    Die Petentin trägt vor, dass mehrmals BAföG-Bescheide erstellt werden müssten,
    sobald sich entweder die Wohnungsgröße (etwa durch Umzug) oder die Strom-
    pauschale als Anteil des wohnungsbezogenen Anteils oder aber auch die Lebens-
    situation (z. B. durch Geburt eines Kindes) ändert. Der administrative Aufwand
    könnte verringert werden, wenn generell Pauschalen gezahlt würden, aus denen sich
    der Gesamtbetrag zusammensetzt.

    Bei der Petition handelt es sich um eine öffentliche Petition, die sechs Wochen auf
    der Internetseite des Deutschen Bundestages zur Mitzeichnung und Diskussion
    gestellt wurde. Während der Mitzeichnungsfrist haben 27 Unterzeichner die Petition
    unterstützt; Diskussionsbeiträge gab es nicht.

    Mit dem Anliegen sind Vorschläge zur Reform der Ausbildungsförderung verbunden
    gewesen, die das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiundzwanzigsten Gesetz zur
    Änderung
    des
    Bundesausbildungsförderungsgesetzes
    (22. BAföGÄndG,
    Bundestags-Drucksache 16/5172) sowie weiterer Anträge der Bundestagsfraktionen
    (Bundestags-Drucksachen 16/3142, 16/4162, 16/4157 und 16/4158) betrafen. Der
    Petitionsausschuss hat den hierfür federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung
    und Technikfolgenabschätzung gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages um Stellungnahme gebeten, um sicherzustellen, dass
    die Petition in die Beratungen über den Gesetzentwurf und über die Anträge
    einbezogen wird.

    Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat nunmehr
    mitgeteilt, dass die Petition dem Ausschuss während der Beratungen vorgelegen hat
    und der Ausschuss darüber hinaus zum Thema Bundesausbildungsförderungs-
    gesetz (BAföG) eine öffentliche Anhörung am 21. Mai 2007 durchgeführt hat.

    Das Plenum des Deutschen Bundestages ist der Beschlussempfehlung und dem
    Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am
    16. November 2007 gefolgt und hat den Gesetzesentwurf in geänderter Fassung
    angenommen.
    Das
    22. BAföGÄndG
    vom
    23. Dezember
    2007
    wurde
    am
    31. Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, Nr. 70, S. 3254). Der
    überwiegende Teil der Regelungen des 22. BAföGÄndG ist bereits zum 1. Januar
    2008 in Kraft getreten.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung des Anliegens des Petenten lässt sich
    unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und
    Forschung (BMBF) und der Mitteilung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
    Technikfolgenabschätzung wie folgt zusammenfassen: Die Petentin schlägt mit ihrer Eingabe vor, bei der Bedarfsbemessung nach dem
    BAföG mit Pauschalen zu arbeiten. Damit fordert sie ein Bemessungssystem, das im
    BAföG bereits durchgängig verfolgt wird. §§ 12, 13 BAföG sehen nämlich grundsätz-
    lich nachweisunabhängige Pauschalbeträge vor. Dies gilt insbesondere auch für die
    von der Petentin beispielhaft genannten Wohnpauschalen. Die Wohnzuschläge nach
    § 13 Abs. 2 BAföG und die entsprechenden Gesamtpauschalen für Schüler nach
    § 12 Abs. 2 BAföG sind bereits nach geltendem Recht von der tatsächlichen Woh-
    nungsgröße und Stromkostenpauschale unabhängig.

    Für weiter gehende Pauschalierungen wurde auch nach den Beratungen zum
    22. BAföGÄndG kein Bedarf gesehen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen zumindest teilweise entsprochen worden ist.

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