Область: Германия
 

Auswärtige Angelegenheiten - Wiedergutmachung für den Völkermord an den Herero

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Петиция адресована к
Deutschen Bundestag

208 подписи

Петиция была отклонена.

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  1. Начат 2011
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags.

Петиция адресована: Deutschen Bundestag

Der deutsche Bundestag möge beschließen, eine angemessene Entschuldigung und Entschädigung für den Völkermord an den Herero zu leisten. Des Weiteren muss eine adäquate und wirksame politische Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit Deutschlands stärker gefördert werden, sowie die deutsche Kolonialherrschaft in Afrika und die dabei begangenen Menschenrechtsverbrechen als eigenständige Thematik in Schulunterricht und Lehrplänen implementiert werden.

основания

Das von Deutschland im Zuge der Kolonialzeit besetzte damalige Deutsch-Südwest-Afrika, heutige Namibia hat bis heute weder Entschuldigung noch Entschädigung für die Gräuel der kolonialen Herrschaft sowie die Menschenrechtsverletzungen seitens der deutschen Kolonialmacht erhalten. Darüber hinaus findet keine angemessene gesellschaftliche Aufarbeitung der Kolonialzeit innerhalb des heutigen Deutschlands statt. Daher muss sowohl der Prozess der kritischen Nachfrage als auch jener des Erinnerns im Sinne der Opfer und Leidtragenden unter deutscher Kolonialherrschaft in Afrika stärker gefördert werden. Auch der Völkermord an den Herero wurde von Deutschen unter der Leitung Lothar von Trothas verübt. Deutschland muss sich daher zu den Verbrechen der Vergangenheit bekennen und die Verantwortung dafür übernehmen. Dies muss sowohl in Form von Entschuldigung und Entschädigung für die Herero und Namibia geschehen, als auch innerhalb einer kritischen schulischen, gesellschaftlichen und politischen Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit in Deutschland.

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Информация о петиции

Петиция началась: 26.09.2011
Коллекция заканчивается: 07.12.2011
Область: Германия
Тема:  

Новости

  • Laura KaluzaAuswärtige Angelegenheiten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine angemessene Entschuldigung Deutschlands sowie eine
    Entschädigung für den Völkermord an den Herero gefordert.
    Die Petentin führt im Einzelnen aus, dass das von Deutschland während der
    Kolonialzeit besetzte damalige Deutsch-Südwestafrika, das heutige Namibia, bis
    heute weder eine Entschuldigung noch eine Entschädigung von deutscher Seite
    erhalten habe für die Gräuel der kolonialen Herrschaft und die damaligen
    Menschenrechtsverletzungen. Darüber hinaus finde im heutigen Deutschland keine
    angemessene gesellschaftliche Aufarbeitung der Kolonialzeit statt. Dies müsse
    gefördert werden ebenso wie die Erinnerung an die Opfer und Leidtragenden der
    deutschen Kolonialherrschaft. Deutschland müsse auch für Verbrechen dieser Zeit
    wie den Völkermord an den Herero die Verantwortung übernehmen. Dies solle durch
    Entschuldigung und Entschädigung, aber auch durch eine kritische schulische,
    gesellschaftliche und politische Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit
    geschehen.
    Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.
    Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe gingen
    117 Diskussionsbeiträge und 208 Mitzeichnungen ein. Die Diskussion im Internet
    verlief sehr kontrovers.
    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung eine
    Stellungnahme des Auswärtigen Amtes eingeholt. Unter Berücksichtigung der
    Stellungnahme sieht das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen
    aus:

    Entgegen der Vorstellung der Petentin haben sich sowohl die Bundesregierung als
    auch der Deutsche Bundestag wiederholt intensiv und im Bewusstsein der
    historischen Verantwortung mit der deutschen Kolonialgeschichte
    auseinandergesetzt. Das gilt auch und vor allem für das frühere
    Deutsch-Südwestafrika, heute Namibia, und die blutige Niederschlagung des
    Herero-Aufstandes durch die kaiserlichen Truppen. Zuletzt hat sich Staatministerin
    Cornelia Pieper anlässlich der Übergabe menschlicher Gebeine an Namibia in der
    Charité am 30. September 2011 zu der historischen und moralischen Verantwortung
    Deutschlands gegenüber Namibia bekannt und ihrem tiefen Bedauern über die
    damaligen Geschehnisse Ausdruck verliehen. Die frühere Bundesministerin
    Heidemarie Wieczorek-Zeul hatte im August 2004 für die Bundesregierung an der
    Gedenkveranstaltung am Waterberg zum hundertsten Jahrestag der
    Niederschlagung des Herero-Aufstandes teilgenommen und dort gesagt:
    „Wir Deutschen bekennen uns zu unserer historisch-politischen, moralisch-ethischen
    Verantwortung und zu der Schuld, die Deutsche damals auf sich geladen haben.“
    Sie hat am 8. September 2004 im Plenum die Abgeordneten des Deutschen
    Bundestages über diesen Besuch in Namibia informiert und berichtet, dass Vertreter
    der Herero ihr geantwortet hätten, dass damit die Mauern des Schweigens
    eingerissen worden seien und jetzt ein Dialog beginnen könne.
    Der Deutsche Bundestag hat sich immer wieder in Form von Anträgen, mündlichen
    und schriftlichen Fragen und kleinen Anfragen mit dem Thema der deutschen
    Kolonialvergangenheit in Afrika auseinandergesetzt und damit einhergehend auch
    mit dem Sonderverhältnis zu Namibia. Beispielhaft sei hier der Antrag der Fraktion
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN genannt „Zum Gedenken an die Opfer des
    Kolonialkrieges im damaligen Deutsch-Südwestafrika“ (BT-Drs. 15/3329 vom 16. Juni
    2004), angenommen im Plenum am 17. Juni 2004.
    Deutschland wird seiner historischen Verantwortung auch durch eine besonders
    intensive außenpolitische Beziehung zu Namibia gerecht, die ihren Schwerpunkt vor
    allem in der Entwicklungszusammenarbeit hat. Namibia steht gemessen an den
    staatlichen finanziellen Zuwendungen pro Kopf der Bevölkerung an erster Stelle der
    Partnerländer in Afrika. Das Gesamtvolumen der deutschen Zusagen und aller
    Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit für Namibia seit 1990 liegen bei
    einem Gesamtbetrag von über 700 Millionen Euro.

    Deutschland hat zudem im Einvernehmen mit der namibischen Regierung eine
    Sonderinitiative mit einem Volumen von 20 Millionen Euro initiiert, deren Maßnahmen
    insbesondere den Bewohnern der Siedlungsgebiete der betroffenen Volksgruppen
    (u. a. Herero und Nama) zugute kommen.
    Für individuelle Entschädigungen an Vertreter dieser Volksgruppen sieht die
    Bundesregierung jedoch keine rechtliche Grundlage und lehnt diese daher ab. Der
    Petitionsausschuss teilt diese Meinung.
    Soweit die Petentin sich auf die Begrifflichkeit des Völkermordes hinsichtlich der
    Herero bezieht und daraus die besondere Verantwortung Deutschlands heutzutage
    ableitet, so ist dazu festzustellen, dass die Konvention der Vereinten Nationen vom
    9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, in Kraft
    getreten am 12. Januar 1951, für die Bundesrepublik Deutschland am 22. Februar
    1955 in Kraft getreten ist. Auch wenn diese Konvention nicht rückwirkend gilt, so
    verhindert oder beeinträchtigt dies nicht die Übernahme von Verantwortung durch die
    Bundesrepublik Deutschland für die Ereignisse von 1904, wie es bereits geschehen
    ist und fortgeführt wird.
    Die Erforschung der deutschen Kolonialvergangenheit ist schon lange Gegenstand
    der deutschen und internationalen Geschichtswissenschaft und wird dies auch
    bleiben. Der Petitionsausschuss erachtet eine besondere Förderung in dieser
    Richtung nicht für erforderlich, zumal die Politik den Rahmen für Forschung geben,
    jedoch nicht Inhalte vorgeben sollte. Auch in den Lehrplänen der Schulen und im
    öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Diskurs hat die deutsche Kolonialgeschichte -
    mit all ihren negativen Implikationen - ihren Platz.
    Der Petitionsausschuss sieht die Anliegen der Petentin weitestgehend umgesetzt
    und kann daher nur empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
    Anliegen entsprochen worden ist.
    Der von den Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
    Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu
    überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

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