Περιοχή: Walting
Πολιτικά δικαιώματα

Bürgerantrag: Transparenz in der Gemeinde Walting

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Gemeinderat Walting
33 Υποστηρικτικό 14 σε Walting

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

33 Υποστηρικτικό 14 σε Walting

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Wir beantragen: - Veröffentlichung der Tagesordnungen geheimer Gemeinderatssitzungen - Automatische Regelung, dass geheime getroffene Beschlüsse so schnell wie möglich veröffentlicht werden, wenn das möglich ist - Verpflichtende Tonaufnahmen von Gemeinderatssitzungen für Niederschriften - Einfache Tonaufnahmen für Presse und Bürger

Der genaue Antragstext ist leider etwas unhandlich:

Wir bitten die Gemeinde Walting nach GO Bay Art. 18b, folgenden Bürgerantrag für zulässig zu erklären und ihn durch das zuständige Gemeindeorgan zu behandeln.

Beschreibung des Bürgerantrags

Beschlussvorlage 1: Tonaufnahmen für Niederschriften Der Gemeinderat möge beschließen, in der Geschäftsordnung Walting § 29 Abschnitt (2) folgendermaßen zu ersetzen: “(2) 1Als Hilfsmittel für das Anfertigen der Niederschrift werden Tonaufnahmen gefertigt. 2Die Tonaufnahme ist unverzüglich nach Genehmigung der Niederschrift zu löschen.”

Beschlussvorlage 2: Tonaufnahmen für Presse: Der Gemeinderat möge beschließen, §16(2) in der Waltinger Geschäftsordnung wird ergänzt um “Pressevertreter dürfen von öffentlichen Sitzungen Tonaufnahmen anfertigen. Diese Tonaufnahmen dürfen außerhalb der Pressetätigkeit nicht verwendet werden.”1

Beschlussvorlage 3: Weitere Tonaufnahmen Der Gemeinderat möge beschließen, in §16(2) der Geschäftsordnung Walting aufzunehmen: “Tonaufnahmen weiterer Art sind vor der Sitzung anzukündigen und auf Verlangen eines einzelnen Mitglieds hinsichtlich seiner Person zu unterlassen.”

Beschlussvorlage 4: Bekanntmachung von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen: Der Gemeinderat möge beschließen, dass §17(3) der Waltinger Geschäftsordnung folgendermaßen ersetzt wird: “Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gibt der erste Bürgermeister nach Beschluss des Gemeinderates der Öffentlichkeit in der nächsten Sitzung bekannt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss über den Zeitpunkt der Veröffentlichung in der Regel in gleicher Sitzung, es sei denn, der Zeitpunkt des Wegfalls der Gründe für die Geheimhaltung des Beschlusses lässt sich ausnahmsweise noch nicht konkret bestimmen. In diesem Fall hat der Gemeinderat fortlaufend zu prüfen, ob und wann die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO).”

Beschlussvorlage 5: Veröffentlichung der Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen: Der Gemeinderat möge beschließen, in §19 der Waltinger Geschäftsordnung Abschnitt (3) Satz 2 folgendermaßen zu ersetzen: Die Tagesordnungen nichtöffentlicher Sitzungen sind so bekannt zu geben, dass dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird.

Αιτιολόγηση

Transparenz in der Kommunalpolitik bedeutet, den Bürgern so viel Information zugänglich zu machen, wie es rechtlich möglich ist. Die Verankerung obiger Aspekte von Transparenz in die Geschäftsordnung zeigt zum einen den Willen der Gemeinde zur Transparenz und dient gleichzeitig als bindende Selbstverpflichtung. Probleme mit Fehlern in den Niederschriften und Presseberichten können so verhindert werden.

Vertretungsberechtigte

Folgende Personen sind berechtigt, die Unterzeichnenden zu vertreten, GO Art. 18b, (2): Prof. Dr. Michael Zehetleitner (Rapperszell), Anton Jäger (Pfünz), Ilona Zehetleitner (Rapperszell)

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