Περιοχή: Κολωνία
Πολιτικά δικαιώματα

Die HUNDESTEUER in Köln abschaffen!

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Frau Henriette Reker Oberbürgermeisterin
58 Υποστηρικτικό 47 σε Κολωνία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

58 Υποστηρικτικό 47 σε Κολωνία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Wir fordern mehr „Steuer“ – Gerechtigkeit: Die jährlich anfallende Hundesteuer soll ab dem Jahr 2019 abgeschafft werden oder ggfls. in eine weit geringere Hundegebühr umgewandelt werden.

Eine Hundegebühr hätte den Vorteil, dass die Stadt Köln, die eingenommenen Hundegebühren zielgerichtet für Hunde einsetzen müsste, da Gebühren zweckgebunden sind. So könnte eine Hundegebühr zumindest zur Verbesserung der Situation für Hunde und deren Besitzer und Besitzerinnen genutzt werden.

Αιτιολόγηση

In den meisten europäischen Ländern (Ausnahme bilden Deutschland, die Niederlande und Österreich) wurde die Hundesteuer abgeschafft. Frankreich hat seit 1979 keine Hundesteuer mehr. England schaffte die Hundesteuer 1990 ab …

Hundesteuern sind eine für die deutschen Städte nicht zweckgebundene Einnahme. Jeder, der einen Hund besitzt, zahlt in Köln jährlich eine Summe von 156 Euro für seinen Hund, ungeachtet der Hunderasse und Größe. Für den zweiten Hund verdoppelt sich die Steuer usw. Ausgenommen sind Listenhunde, die weitaus höher besteuert werden. Durch die Hundesteuer nahm die Stadt Köln im Jahr 2015, eine Summe von 539.600 Euro ein. Die Einnahmen der Ordnungswidrigkeiten (wie z.B. Freilauf, Nichtentfernen der Hinterlassenschaften…) sind in dieser Summe nicht enthalten.

Dies ist nachzulesen im Jahresabschluss 2015 der Stadt Köln (Link:http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf20 Seite 118 (Seite 120 im PDF).

Diese Summe fließt, nicht zweckgebunden, in den allgemeinen städtischen Haushalt.

In Deutschland wird durch die Hundesteuer willkürlich eine Gruppe von Menschen steuerlich mehr belastet als andere Bürger und Bürgerinnen. Die Willkür der Städte bei der Festlegung der Steuer kann man auf der Landkarte des Finanztest von 2015 entnehmen.

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