Region: Tyskland
 

Eigentumsdelikte - Keine Bestrafung bei Mitnahme weggeworfener Lebensmittel

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag

6 047 Signaturer

Petitionen har nekats

6 047 Signaturer

Petitionen har nekats

  1. Startad 2011
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Ansökan riktar sig till: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Sammeln von weggeworfenen Lebensmitteln z. B. bei Lebensmittelmärkten, das sog. "Containern" bzw. "Dumpstern", nicht als Diebstahl bestraft wird.

Orsak

Ich finde es absurd, dass Lebensmittel, die vom Handel weggeworfen werden, weil sie für ihn keinen Wert mehr haben, nicht von Menschen, die aus Armut oder aus Protest gegen die Wegwerfgesellschaft containern, verwertet werden dürfen. Diese weggeworfenen Lebensmittel gehören den Supermärkten und entsprechend werden Mülltaucher nach deutscher Gesetzgebung zurzeit als Diebe kriminalisiert und müssen mit einer Anzeige wegen Diebstahls rechnen. Müll sollte als herrenlos gelten, sodass der Straftatbestand des Diebstahls hier nicht greift!! Ich unterstütze die Interessen der Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen containern: weil sie wenig Geld haben oder das System der Lebensmittelüberproduktion nicht unterstützen wollen. Für mich ist es unverständlich, dass so viele Lebensmittel weggeworfen werden und auf der anderen Seite die Menschen hungern. Ich bin der Meinung, dass entsorgte Lebensmittel der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden sollen. In anderen Ländern sind weggeworfene Güter nach der Gesetzgebung herrenlos, gehören niemandem und können daher von jedem verwertet werden.

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Information om petitionen

Petitionen har startats: 2011-11-19
Insamlingen slutar: 2012-02-10
Region: Tyskland
Kategori :  

Nyheter

  • Pet 4-17-07-4516-029971Eigentumsdelikte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass das Sammeln von weggeworfenen
    Lebensmitteln z. B. bei Lebensmittelmärken, das sogenannte "Containern" bzw.
    "Dumpstern", nicht als Diebstahl bestraft wird.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass beispielsweise von
    Supermärkten täglich zahlreiche noch zum Verzehr geeignete Lebensmittel
    weggeworfen würden, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder die
    Lebensmittel geringfügige Fehler aufweisen. Menschen, die diese Lebensmittel aus
    dem Müll aufsammelten, sei es aus finanzieller Not oder aus Protest gegen die
    Lebensmittelüberproduktion, würden Gefahr laufen wegen Diebstahls angezeigt zu
    werden.
    Es wird vorgeschlagen, Müll als herrenlose Sache zu behandeln, damit der
    Tatbestand des Diebstahls nicht greift.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Petition
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 6.047 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 327 Diskussionsbeiträge ein.
    Dem Petitionsausschuss liegen zu diesem Thema mehrere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,

    dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
    kann.
    Der Petitionsausschuss hat zu der Thematik Stellungnahmen des
    Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sowie des Bundesministeriums für Ernährung,
    Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eingeholt. Unter Einbeziehung der
    vorliegenden Stellungnahmen lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    wie folgt zusammenfassen:
    Eine generelle Herausnahme des „Containerns“ aus dem Diebstahlstatbestand
    (§ 242 des Strafgesetzbuchs - StGB) dürfte kein geeignetes Mittel für das Problem
    „Überflussgesellschaft, Vermeidung des Wegwerfens noch essbarer Lebensmittel“
    sein.
    Zu der in der Petition angesprochenen rechtlichen Frage ist dabei auf Folgendes
    hinzuweisen:
    Wie das BMJ sachlich und rechtlich zutreffend ausführt, können „weggeworfene“
    Lebensmittel durchaus im zivilrechtlichen Sinn herrenlos sein, was dazu führen
    würde, dass die Annahme eines Eigentumsdelikts wie insbesondere des Diebstahls
    von vornherein ausgeschlossen wäre. Voraussetzung hierfür ist, dass der
    Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache
    aufgibt (§ 959 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB). Ob ein Wille zum
    Eigentumsverzicht vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Er wird
    dann anzunehmen sein, wenn dem Wegwerfenden das rechtliche Schicksal der
    Sache ersichtlich gleichgültig ist. Ein Verzichtswille liegt hingegen nicht vor, wenn der
    Eigentümer das Eigentum an der Sache nur zugunsten einer bestimmten Person
    oder eines Entsorgungsunternehmens, aufgeben will.
    Die Anregung, dass Müll stets als herrenlos gelten und damit anders als andere
    bewegliche Sachen behandelt werden sollte, kann nach Auffassung des
    Petitionsausschusses nicht befürwortet werden. Ein solcher Eingriff in die
    Rechtsposition des Eigentümers wäre – auch ungeachtet der damit verbundenen
    grundrechtlichen Fragen – nicht geeignet, dem Problem des Wegwerfens noch
    verzehrbarer Lebensmittel wirksam zu begegnen. Zum Einen wäre eine
    rechtssichere Abgrenzung, welcher Abfall in welchen Behältnissen von einer solchen
    Sonderregelung erfasst sein sollte, wegen der Vielzahl denkbarer Fallkonstellationen
    nicht möglich. Zudem würde eine solche Regelung in all den Fällen ins Leere laufen,

    in denen der Ort, an dem sich der Müll befindet, nicht frei zugänglich ist. Im Übrigen
    kann der Eigentümer durchaus ein schützenswertes Interesse daran haben, dass
    sein Müll nicht von jedermann durchsucht werden kann.
    Schließlich wäre die in der Petition vorgeschlagene Änderung des Sachenrechts
    auch wegen der daneben bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben,
    insbesondere im Bereich des Lebensmittelrechts, nicht Ziel führend. Der allgemeine
    Straftatbestand des Diebstahls korrespondiert nämlich mit einer strafrechtlich
    relevanten Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers für das
    Inverkehrbringen von Lebensmitteln und unter Umständen entsprechender
    Verkehrssicherungspflichten. Es kann nicht generell ausgeschlossen werden, dass
    Abfallbehälter auch Lebensmittel enthalten, die gesundheitsschädlich oder für den
    Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind und der Lebensmittelunternehmer
    damit unter Umständen durch das Bereitstellen von Lebensmitteln in Abfallcontainern
    verbotswidrig Lebensmittel in den Verkehr bringt.
    Allerdings teilt der Petitionsausschuss insoweit die in der Petition geäußerte
    Auffassung, als er ein generelles Vorgehen gegen die häufig vorzeitige Vernichtung
    von Lebensmitteln befürwortet.
    Er begrüßt daher die aktuellen Initiativen des BMELV zur Wertschätzung von
    Lebensmitteln für das richtige Verständnis und die richtige Handhabung des
    Mindesthaltbarkeitsdatums in der Praxis.
    Des Weiteren weist er darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland sich auf
    europäischer Ebene bereits für einige Maßnahmen eingesetzt hat, die die Mengen
    der Lebensmittelabfälle minimieren sollen: So wurden im Jahr 2007 im Bereich Obst
    und Gemüse 26 Vermarktungsordnungen abgeschafft, mit der Folge, dass jetzt auch
    solche Lebensmittel, die nicht den standardisierten Vorgaben entsprechen,
    vermarktet werden dürfen.
    Darüber hinaus werden in der Praxis derartige Lebensmittel bereits häufig an Tafeln
    oder andere gemeinnützige Institutionen abgegeben. Das liegt jedoch im Ermessen
    der jeweiligen Verkaufsstelle.
    Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht
    für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

ich finde Containern gut weil wir menschen schmeißen viel zu viel weg im Jahr (durchschnittlich:56kg) bitte passt auf wie viel ihr wegwürft

Keiner würde mehr regulär einkaufen gehen wenn die Möglichkeit besteht auch bis 5 min nach Ladenschluss zu warten um dann kostenlos das Essen zuholen, was bis vor 5 min noch hätte bezahlt werden müsste.

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