Einhaltung von Gesetzen und Verträgen

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Betreffend u.a: "In der BRD wird im Artikel 8 des Grundgesetzes die Versammlungsfreiheit gewährleistet. Dennoch werden auf Steuerzahlerkosten Gegendemonstranten finanziert, die Kundgebungen lautstark oder durch Sitzblockaden “Aufmärsche unter freiem Himmel“ blockieren."

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das Bund, Länder und Gemeinden dazu verpflichten, sich ausnahmslos an das Grundgesetz, geltende Gesetze, Strafgesetz und an internationale Verträge halten zu müssen.


Gesetzesbrüche durch Bund, Länder und Gemeinden scheinen bereits zur Tagesordnung zu gehören. Strafverfolgungen durch Staatsanwaltschaften werden gelegentlich, aufgrund politischer Interessen, nicht aufgenommen.

• In Deutschland werden internationale Verträge, wie das Dublin III-Abkommen, nicht eingehalten. • Das Grundgesetz (Artikel 66) wird durch Wolfgang Schäuble wissentlich verletzt, indem er als Gouverneursrat in der EU tätig ist. • EU-Mitgliedsstaaten dürfen nicht für die Schulden von EU-Mitgliedsstaaten haften, aber Länder wie Deutschland geben Kredite und Bürgschaften. Über die EZB werden zusätzlich Gelder für Pleitestaaten bereitgestellt. • Bundesländer dürfen keine Steuergesetze erlassen, dennoch werden Zwecksteuern für den Rundfunk erhoben (siehe auch Doktorarbeit von Frau Dr. Anna Terschüren). Auf EU-Ebene sind Rundfunkabgaben, wie sie in Deutschland erhoben werden, nicht zulässig. • Die Vorverurteilung ist in Deutschland verboten. Dennoch haben Bundeskanzlerin, Bundespräsident und Medien eine Vorverurteilung des nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) vorgenommen. Entschädigungszahlungen wurden aufgrund der Vorverurteilung bezahlt und Straßen und Plätze nach “NSU-Opfern“ umbenannt. Die üble Nachrede ist ein Straftatbestand, aber über die Verstorbenen Mundlos und Böhnhardt wurden sie begangen. Selbst Beate Z. wurde die Mitgliedschaft in einer Terroristischen Vereinigung unterstellt, ohne dass es dafür Beweise oder ein rechtmäßiges Urteil gab. • In der BRD wird im Artikel 8 des Grundgesetzes die Versammlungsfreiheit gewährleistet. Dennoch werden auf Steuerzahlerkosten Gegendemonstranten finanziert, die Kundgebungen lautstark oder durch Sitzblockaden “Aufmärsche unter freiem Himmel“ blockieren. Auch werden Gegendemonstranten in störender Reichweite an die Erstanmelder heran gelassen. • Das Grundgesetz sieht Volksentscheide vor. Eine im November 2005 eingereichte Petition wurde bis heute nicht entschieden. epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2005/_11/_03/Petition_24.nc.html Seit 1949 werden dem deutschen Volk Volksentscheide vorenthalten! • Der Sozialbetrug ist strafbar. Dennoch werden Asylbetrüger strafrechtlich zu selten, gar nicht oder unzureichend belangt und/oder strafrechtlich verfolgt.

Dies sind nur einige Beispiele eines juristischen Laien. Anhand der Beispiele sollte vermittelt werden, dass Verstöße durch Bund, Länder und gemeinden stattfinden, ohne dass es dafür rechtliche Folgen gibt.

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