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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Gesetzgebung wie folgt zu ändern:Die pauschale Anrechnung der Pendel-Strecken sollen so geändert werden, dass kostengünstige Varianten bevorzugt werden.Denkbar wäre eine Halbierung der Pauschale für das Pendeln im Auto allein, hingegen nicht für Fahrgemeinschaften, ÖPNV oder Fahrrad.
Perustelut
Eine steuerliche Begünstigung von weiten Pendelstrecken widerspricht dem Ziel, eine Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehr zu erreichen. Pendelstrecken sollten, wenn möglichst klimafreundlich zurückgelegt werden. Steuerlich begünstigt sollte also vor allem das Pendeln per Fahrrad, ÖPNV und Fahrgemeinschaften sein. Eine Steuer-Erstattung am Ende eines Jahres wirkt wie eine Belohnung für weite Pendelstrecken. Dies ist nicht wünschenswert vor dem Hintergrund des unsere Gesellschaft bedrohenden Klimawandels.Dies würde nicht zu sinkenden Einnahmen des Staates führen, sondern diese sogar durch ausbleibende Erstattungen erhöhen. Dieses Geld könnte dann in den Ausbau des ÖPNV-Netzes investiert werden.
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Vetoomus alkoi:
02.04.2019
Vetoomus päättyy:
02.07.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 18.1.2020
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