Regionas: Vokietija
Sėkmė
 

Energiewirtschaft - Erdverkabelung für Höchstspannungsnetze

Ieškovas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag

0 parašai

Peticija buvo patenkinta

0 parašai

Peticija buvo patenkinta

  1. Pradėta 2008
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Sėkmė

Tai yra internetinė peticija des Deutschen Bundestags.

Peticija adresuota: Deutschen Bundestag

Mit der Petition soll erreicht werden, dass im Rahmen des geplanten Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze bei neuen Trassen die Erdverkabelung vorgeschrieben wird und dass bei der Erneuerung/Aufrüstung bestehender Trassen die Erdverkabelung ermöglicht wird.

Priežastis

Der Neubau von Höchstspannungsfreileitungen beeinträchtigt in erheblichem Maße den Menschen und die Umwelt durch: - hohe CO² Emissionen, weil aufgrund der hohen Stromverluste mehr Energie erzeugt werden muss,
- elektromagnetische Wechselfelder und damit einhergehenden unabwägbaren gesundheitlichen Risiken, - Verschandelung des Landschaftsbildes, Zerstörung des Lebensraumes der heimischen Tierwelt und bis zu 15 Mal größerer Flächenverbrauch als bei Erdverkabelung,
- Wertminderung von Immobilien in Sichtweite der Trassen.
Durch den Ausbeu der Stromnetze mit Erdkabeln wären diese Beeinträchtigungen nicht gegeben bzw. stark vermindert. Daneben hätten Erdkabel eine deutlich höhere Akzeptanz in der Bevölkerung und würden dadurch den Netzausbau erheblich beschleunigen, was ganz im Sinne der Gesetzgebung wäre. Insbesondere die Erdkabel in Gleichstromtechnik sind eine technologisch und wirtschaftliche Alternative. Damit würden ganz neue Perspektiven für den grenzüberschreitenden Stromhandel eröffnet und die von der Politik gewünschte Liberalisierung der Märkte befördert. Deutschland als Hochtechnologieland würde eine Vorreiterstellung in dem Bereich innovativer Stromtransporttechnologien einnehmen.

Bendrinti peticiją

Vaizdas su QR kodu

nuplėšiamas lapelis su QR kodu

atsisiųsti (PDF)

Informacija apie peticiją

Peticija pradėta: 2008-04-15
Kolekcija baigiasi: 2008-06-04
Regionas: Vokietija
tema:  

naujienos

  • Bürgerinitiative Bockenem/Seesen Der
    Ambergau wehrt sich!; Jürgen Seitz

    Energiewirtschaft

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.03.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    im Rahmen des Gesetzes zur
    Mit der Eingabe wird zum einen gefordert,
    Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze die Erdverkabelung bei
    neuen Trassen vorzuschreiben bzw. bei der Erneuerung bestehender Trassen zu
    ermöglichen. Zum anderen werden konkrete Vorhaben zur Errichtung von
    Höchstspannungsleitungen beanstandet.

    Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine öffentliche Petition mit
    1.789 Mitzeichnungen und 15 Diskussionsbeiträgen sowie weitere gleichgerichtete
    Eingaben vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um
    Verständnis, dass nicht auf
    jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden
    kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird in den Petitionen im Wesentlichen ausgeführt,
    dass der Neubau von Höchstspannungsfreileitungen in erheblichem Maße den
    Menschen und die Umwelt durch hohe CO2-Emissionen sowie elektromagnetische
    Wechselfelder und damit einhergehende unwägbare gesundheitliche Risiken
    beeinträchtige. Ferner
    führe die Freileitungstechnik zur Verschandelung des
    Landschaftsbildes, zur Zerstörung des Lebensraumes der heimischen Tierwelt und
    zu einem bis zu 15 Mal größeren Flächenverbrauch als bei der Erdverkabelung.
    Zudem habe sie eine Wertminderung von Immobilien in Sichtweite der Trassen zur
    Folge.

    Bei einem Ausbau der Stromnetze mit Erdkabeln wären diese Beeinträchtigungen
    nicht gegeben bzw. stark vermindert. Die Erdverkabelung sei umweltfreundlich,

    technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar. Daneben hätten Erdkabel eine
    deutlich höhere Akzeptanz in der Bevölkerung und würden dadurch den Netzausbau
    erheblich beschleunigen.
    in Gleichstromtechnik seien
    Insbesondere die Erdkabel
    eine technologische und wirtschaftliche Alternative. Damit würden ganz neue
    Perspektiven für den grenzüberschreitenden Stromhandel eröffnet und die von der
    Politik gewünschte Liberalisierung der Märkte gefördert. Deutschland als
    Hochtechnologieland könnte eine Vorreiterstellung in dem Bereich innovativer
    Stromtransporttechnologien einnehmen.

    des
    Ausbau
    den
    zudem gegen
    sich
    wenden
    Petenten
    Einige
    insbesondere in der von der
    Höchstspannungsübertragungsnetzes, wie er
    Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
    in Auftrag
    gegebenen Studie
    Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von W indenergie in
    Deutschland an Land und Offshore vom 24. Februar 2005 (sogenannte dena-
    Netzstudie I) vorgeschlagen wird.

    Weiterhin beschweren sich die Petenten über konkrete Vorhabenplanungen. So wird
    der Bau der Höchstspannungsleitung von Wahle nach Mecklar in Niedersachsen, die
    Errichtung
    (sogenannte
    Schweinfurt
    der Höchstspannungstrasse Halle
    Südwestkuppelleitung) mit dem Abschnitt Vieselbach Altenfeld (Thüringen) und die
    geplante
    neue
    380 kV-Höchstspannungsleitung
    Ganderkesee-Wehrendorf
    beanstandet.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Vortrags der Petenten wird auf den Inhalt
    der Akten Bezug genommen.

    Der Petitionsausschuss hat zu den Eingaben noch in der 16. Wahlperiode mehrere
    Stellungnahmen des Bundesministeriums für W irtschaft und Technologie (BMW i)
    eingeholt. Zudem hat er die Thematik in einer öffentlichen Sitzung am 24. November
    2008 intensiv beraten, an der Vertreter des Fachministeriums und ein
    Petentenvertreter, der dort u. a. einen Änderungsantrag zu dem Entwurf des
    Gesetzes
    zur Beschleunigung
    des Ausbaus
    der Höchstspannungsnetze
    (Bundestagsdrucksache 16/10491) überreichte, teilnahmen.

    der
    Ferner
    hat
    der Petitionsausschuss
    gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
    Geschäftsordnung
    des
    eine Stellungnahme
    des Deutschen Bundestages
    Ausschusses für W irtschaft und Technologie des Deutschen Bundestags eingeholt,
    dem u.a. der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der
    Höchstspannungsnetze (Bundestagsdrucksache 16/10491), der Antrag der Fraktion

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    ausbauen
    künftig
    Stromnetze
    (Bundestagsdrucksache 16/10590) und der Antrag der Fraktion DIE LINKE.
    Bürgerinnen-
    ausbauen
    bedarfsgerecht
    Stromübertragungsleitungen
    und
    berücksichtigen
    Bürgerbeteiligung
    sowie
    Energiewende
    umfassend
    (Bundestagsdrucksache
    16/10842)
    zur Beratung
    vorlagen
    und
    der
    am
    15. Dezember 2008 eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt hat.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung
    dieser Stellungnahmen sowie des Ergebnisses der öffentlichen Anhörung im
    Petitionsausschuss zusammengefasst wie folgt dar:

    Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der
    verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und neue Kraftwerke machen den
    raschen Bau neuer Höchstspannungsleitungen in Deutschland dringend erforderlich.

    Der Deutsche Bundestag hat daher in seiner 220. Sitzung am 7. Mai 2009 das
    Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze in der Fassung
    des Ausschusses
    für W irtschaft und Technologie beschlossen, das am
    26. August 2009 in Kraft getreten ist.

    Das Gesetz, dessen Kernstück das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
    ist,
    beschleunigt die Planungs- und Genehmigungsverfahren für 24 vordringliche
    Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV).

    Diese Vorhaben wurden auf Grundlage der dena-Netzstudie I und der Entscheidung
    Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September
    2006 zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze
    (sogenannte TEN-E-Leitlinien) ausgewählt.

    Die dena-Netzstudie I hatte eine umsetzungsorientierte Strategie für die Erhöhung
    des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Deutschland auf
    20 vom Hundert bis zum Jahre 2020 entwickelt. Die Studie hatte eine breite
    Akzeptanz der Ergebnisse angestrebt. Um diese zu erreichen, war sie interdisziplinär
    bearbeitet,
    besetzten
    und ministerienübergreifend
    einem branchen-
    von
    Expertenkreis aktiv begleitet und von unabhängigen Gutachtern geprüft worden.

    Die Entwicklung der letzten Jahre hat
    jedoch gezeigt, dass der in der dena-
    Netzstudie I vorgeschlagene Netzausbau nur ein Minimum darstellt, da nach dem
    Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Anteil der erneuerbaren Energien an
    der Stromversorgung bis zum Jahre 2020 auf nunmehr 25 bis 30 vom Hundert

    erhöht werden soll. Ferner werden zahlreiche neue konventionelle Kraftwerke
    errichtet. Auch nimmt der grenzüberschreitende Stromhandel zu.

    Das Energieleitungsausbaugesetz erlaubt im Rahmen von vier Pilotprojekten eine
    Erdverkabelung auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten folgender
    Leitungen bzw. Leitungsabschnitte:

    - Abschnitt Ganderkesee St. Hülfe der Leitung Ganderkesee Wehrendorf,

    - Leitung Diele Niederrhein,

    - Leitung Wahle Mecklar,

    - Abschnitt Altenfeld Redwitz der Leitung Lauchstädt Redwitz.

    Bei den vorgenannten Leitungen bzw. Leitungsabschnitten kann im Falle des
    Neubaus eine Höchstspannungsleitung auf einem technisch und wirtschaftlich
    effizienten Teilabschnitt als Erdkabel errichtet werden, wenn die Leitung

    -

    -

    in einem Abstand von weniger als 400 m zu Wohngebäuden errichtet werden soll,
    die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich
    im Sinne des § 34 des Baugesetzbuchs liegen, falls diese Gebiete vorwiegend
    dem Wohnen dienen, oder

    in einem Abstand von weniger als 200 m zu Wohngebäuden errichtet werden soll,
    die im Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs liegen.

    Zusätzlich kann im Fall des o. g. Leitungsabschnitts Abschnitt Altenfeld Redwitz im
    Naturpark
    eine
    des Rennsteigs
    der Querung
    bei
    Thüringer Wald
    Höchstspannungsleitung auf einem technisch und wirtschaftlich effizienten
    Teilabschnitt als Erdkabel errichtet werden.

    Mit den Pilotprojekten sollen Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln im eng
    vermaschten
    (380 kV-Ebene)
    deutschen Höchstspannungs-Übertragungsnetz
    gewonnen und bewertet werden.

    Gegenstand des Gesetzes ist auch die Hochspannungs-Gleichstromübertragung
    (HGÜ).
    Im Rahmen der Anreizregulierung sollen Investitionsbudgets für HGÜ-
    Ferntransportleitungen ermöglicht werden, wenn solche Vorhaben für einen
    effizienten und wirtschaftlich sinnvollen Netzbetrieb erforderlich und auch die Kosten
    wirtschaftlich vertretbar sind. Ob und wann es zu solchen HGÜ-Vorhaben kommt,
    wird insbesondere von den Ergebnissen der dena-Netzstudie II abhängen, die für
    Ende 2010 erwartet werden.

    Zu den konkret
    von den Petenten beanstandeten Vorhaben weist der
    Petitionsausschuss darauf hin, dass die Höchstspannungsleitungen von Wahle nach
    Mecklar, der Abschnitt Ganderkesee St. Hülfe der Leitung Ganderkesee
    Wehrendorf sowie der Abschnitt Altenfeld (Thüringen) Redwitz (Bayern) der
    Südwestkuppelleitung zu den im Energieleitungsausbaugesetz vorgesehenen vier
    Erdkabel-Pilotprojekten gehören,
    im Rahmen derer eine Erdverkabelung auf
    Teilabschnitten gestattet wird.

    Bei der Südwestkuppelleitung tritt noch die Besonderheit hinzu, dass sie in der
    Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
    6. September 2006 zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen
    Energienetze (sogenannte TEN-E-Leitlinien) als sog. Vorhaben von europäischem
    Interesse eingestuft wurde. Damit ist die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der
    Leitung bereits durch Europarecht verbindlich festgestellt.

    Weiterhin macht der Petitionsausschuss in diesem Zusammenhang darauf
    aufmerksam, dass für die exakte Streckenführung und Identifizierung der
    verkabelungsfähigen Teilabschnitte die Bundesländer zuständig sind. Errichtung,
    Betrieb und Änderung von Höchstspannungsleitungen bedürfen der Planfeststellung
    durch die nach jeweiligem Landesrecht zuständige Behörde.

    Nach Auffassung des Petitionsausschusses stellt das Energieleitungsausbaugesetz
    einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des deutschen Elektrizitätsnetzes dar. Es
    schafft die Rahmenbedingungen für zügigere Genehmigungen und ebnet der
    innovativen Gleichstromtechnik den Weg.

    Der Petitionsausschuss ist sich der Belastungen bewusst, die sich aus dem Bau
    neuer Leitungen für die Betroffenen vor Ort ergeben. Möglicherweise kann der
    Netzausbau durch Erdkabel konfliktfreier gestaltet werden. Hierbei dürfen jedoch die
    W irtschaftlichkeit und Sicherheit der Stromversorgung nicht aus den Augen verloren
    werden. Mit dem neuen Energieleitungsausbaugesetz werden Investitionen für
    moderne und leistungsfähige Netze im Interesse der Versorgungssicherheit, des
    Ausbaus der erneuerbaren Energien und eines europäischen Energiebinnenmarktes
    erleichtert.

    Nach
    das
    ermöglicht
    Ausführungen
    vorangegangenen
    den
    Energieleitungsausbaugesetz für bestimmte Projekte bei Erfüllung klar definierter
    Voraussetzungen die von den Petenten geforderte Erdverkabelung. Dem Anliegen
    der Petenten wird damit bereits teilweise Rechnung getragen.

    Darüber hinausgehende Forderungen vermag der Petitionsausschuss aus den oben
    dargelegten Gründen indes nicht zu befürworten. Er empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
    ist.

    Der von der Fraktion der SPD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
    - dem BMW i als Material zu überweisen, sie den Fraktionen des Deutschen
    Bundestages zur Kenntnis zu geben und sie den Landesvolksvertretungen
    zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
    - dem BMW i zur Erwägung zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen
    Bundestages zur Kenntnis zu geben wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

    Ebenso wurde der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
    Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem BMW i als Material zu überweisen
    und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    mehrheitlich abgelehnt.

Padėkite stiprinti pilietinį dalyvavimą. Norime, kad jūsų rūpesčiai būtų išgirsti, kartu išlikdami nepriklausomi.

Reklamuoti dabar