Mit der Petition soll erreicht werden, dass im Rahmen des geplanten Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze bei neuen Trassen die Erdverkabelung vorgeschrieben wird und dass bei der Erneuerung/Aufrüstung bestehender Trassen die Erdverkabelung ermöglicht wird.
Priežastis
Der Neubau von Höchstspannungsfreileitungen beeinträchtigt in erheblichem Maße den Menschen und die Umwelt durch: - hohe CO² Emissionen, weil aufgrund der hohen Stromverluste mehr Energie erzeugt werden muss, - elektromagnetische Wechselfelder und damit einhergehenden unabwägbaren gesundheitlichen Risiken, - Verschandelung des Landschaftsbildes, Zerstörung des Lebensraumes der heimischen Tierwelt und bis zu 15 Mal größerer Flächenverbrauch als bei Erdverkabelung, - Wertminderung von Immobilien in Sichtweite der Trassen. Durch den Ausbeu der Stromnetze mit Erdkabeln wären diese Beeinträchtigungen nicht gegeben bzw. stark vermindert. Daneben hätten Erdkabel eine deutlich höhere Akzeptanz in der Bevölkerung und würden dadurch den Netzausbau erheblich beschleunigen, was ganz im Sinne der Gesetzgebung wäre. Insbesondere die Erdkabel in Gleichstromtechnik sind eine technologisch und wirtschaftliche Alternative. Damit würden ganz neue Perspektiven für den grenzüberschreitenden Stromhandel eröffnet und die von der Politik gewünschte Liberalisierung der Märkte befördert. Deutschland als Hochtechnologieland würde eine Vorreiterstellung in dem Bereich innovativer Stromtransporttechnologien einnehmen.
Bürgerinitiative Bockenem/Seesen Der
Ambergau wehrt sich!; Jürgen Seitz
Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.03.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
im Rahmen des Gesetzes zur
Mit der Eingabe wird zum einen gefordert,
Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze die Erdverkabelung bei
neuen Trassen vorzuschreiben bzw. bei der Erneuerung bestehender Trassen zu
ermöglichen. Zum anderen werden konkrete Vorhaben zur Errichtung von
Höchstspannungsleitungen beanstandet.
Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine öffentliche Petition mit
1.789 Mitzeichnungen und 15 Diskussionsbeiträgen sowie weitere gleichgerichtete
Eingaben vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um
Verständnis, dass nicht auf
jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden
kann.
Zur Begründung des Anliegens wird in den Petitionen im Wesentlichen ausgeführt,
dass der Neubau von Höchstspannungsfreileitungen in erheblichem Maße den
Menschen und die Umwelt durch hohe CO2-Emissionen sowie elektromagnetische
Wechselfelder und damit einhergehende unwägbare gesundheitliche Risiken
beeinträchtige. Ferner
führe die Freileitungstechnik zur Verschandelung des
Landschaftsbildes, zur Zerstörung des Lebensraumes der heimischen Tierwelt und
zu einem bis zu 15 Mal größeren Flächenverbrauch als bei der Erdverkabelung.
Zudem habe sie eine Wertminderung von Immobilien in Sichtweite der Trassen zur
Folge.
Bei einem Ausbau der Stromnetze mit Erdkabeln wären diese Beeinträchtigungen
nicht gegeben bzw. stark vermindert. Die Erdverkabelung sei umweltfreundlich,
technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar. Daneben hätten Erdkabel eine
deutlich höhere Akzeptanz in der Bevölkerung und würden dadurch den Netzausbau
erheblich beschleunigen.
in Gleichstromtechnik seien
Insbesondere die Erdkabel
eine technologische und wirtschaftliche Alternative. Damit würden ganz neue
Perspektiven für den grenzüberschreitenden Stromhandel eröffnet und die von der
Politik gewünschte Liberalisierung der Märkte gefördert. Deutschland als
Hochtechnologieland könnte eine Vorreiterstellung in dem Bereich innovativer
Stromtransporttechnologien einnehmen.
des
Ausbau
den
zudem gegen
sich
wenden
Petenten
Einige
insbesondere in der von der
Höchstspannungsübertragungsnetzes, wie er
Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
in Auftrag
gegebenen Studie
Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von W indenergie in
Deutschland an Land und Offshore vom 24. Februar 2005 (sogenannte dena-
Netzstudie I) vorgeschlagen wird.
Weiterhin beschweren sich die Petenten über konkrete Vorhabenplanungen. So wird
der Bau der Höchstspannungsleitung von Wahle nach Mecklar in Niedersachsen, die
Errichtung
(sogenannte
Schweinfurt
der Höchstspannungstrasse Halle
Südwestkuppelleitung) mit dem Abschnitt Vieselbach Altenfeld (Thüringen) und die
geplante
neue
380 kV-Höchstspannungsleitung
Ganderkesee-Wehrendorf
beanstandet.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Vortrags der Petenten wird auf den Inhalt
der Akten Bezug genommen.
Der Petitionsausschuss hat zu den Eingaben noch in der 16. Wahlperiode mehrere
Stellungnahmen des Bundesministeriums für W irtschaft und Technologie (BMW i)
eingeholt. Zudem hat er die Thematik in einer öffentlichen Sitzung am 24. November
2008 intensiv beraten, an der Vertreter des Fachministeriums und ein
Petentenvertreter, der dort u. a. einen Änderungsantrag zu dem Entwurf des
Gesetzes
zur Beschleunigung
des Ausbaus
der Höchstspannungsnetze
(Bundestagsdrucksache 16/10491) überreichte, teilnahmen.
der
Ferner
hat
der Petitionsausschuss
gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
Geschäftsordnung
des
eine Stellungnahme
des Deutschen Bundestages
Ausschusses für W irtschaft und Technologie des Deutschen Bundestags eingeholt,
dem u.a. der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der
Höchstspannungsnetze (Bundestagsdrucksache 16/10491), der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
ausbauen
künftig
Stromnetze
(Bundestagsdrucksache 16/10590) und der Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Bürgerinnen-
ausbauen
bedarfsgerecht
Stromübertragungsleitungen
und
berücksichtigen
Bürgerbeteiligung
sowie
Energiewende
umfassend
(Bundestagsdrucksache
16/10842)
zur Beratung
vorlagen
und
der
am
15. Dezember 2008 eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt hat.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung
dieser Stellungnahmen sowie des Ergebnisses der öffentlichen Anhörung im
Petitionsausschuss zusammengefasst wie folgt dar:
Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der
verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und neue Kraftwerke machen den
raschen Bau neuer Höchstspannungsleitungen in Deutschland dringend erforderlich.
Der Deutsche Bundestag hat daher in seiner 220. Sitzung am 7. Mai 2009 das
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze in der Fassung
des Ausschusses
für W irtschaft und Technologie beschlossen, das am
26. August 2009 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz, dessen Kernstück das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
ist,
beschleunigt die Planungs- und Genehmigungsverfahren für 24 vordringliche
Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV).
Diese Vorhaben wurden auf Grundlage der dena-Netzstudie I und der Entscheidung
Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September
2006 zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze
(sogenannte TEN-E-Leitlinien) ausgewählt.
Die dena-Netzstudie I hatte eine umsetzungsorientierte Strategie für die Erhöhung
des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Deutschland auf
20 vom Hundert bis zum Jahre 2020 entwickelt. Die Studie hatte eine breite
Akzeptanz der Ergebnisse angestrebt. Um diese zu erreichen, war sie interdisziplinär
bearbeitet,
besetzten
und ministerienübergreifend
einem branchen-
von
Expertenkreis aktiv begleitet und von unabhängigen Gutachtern geprüft worden.
Die Entwicklung der letzten Jahre hat
jedoch gezeigt, dass der in der dena-
Netzstudie I vorgeschlagene Netzausbau nur ein Minimum darstellt, da nach dem
Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Anteil der erneuerbaren Energien an
der Stromversorgung bis zum Jahre 2020 auf nunmehr 25 bis 30 vom Hundert
erhöht werden soll. Ferner werden zahlreiche neue konventionelle Kraftwerke
errichtet. Auch nimmt der grenzüberschreitende Stromhandel zu.
Das Energieleitungsausbaugesetz erlaubt im Rahmen von vier Pilotprojekten eine
Erdverkabelung auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten folgender
Leitungen bzw. Leitungsabschnitte:
- Abschnitt Ganderkesee St. Hülfe der Leitung Ganderkesee Wehrendorf,
- Leitung Diele Niederrhein,
- Leitung Wahle Mecklar,
- Abschnitt Altenfeld Redwitz der Leitung Lauchstädt Redwitz.
Bei den vorgenannten Leitungen bzw. Leitungsabschnitten kann im Falle des
Neubaus eine Höchstspannungsleitung auf einem technisch und wirtschaftlich
effizienten Teilabschnitt als Erdkabel errichtet werden, wenn die Leitung
-
-
in einem Abstand von weniger als 400 m zu Wohngebäuden errichtet werden soll,
die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich
im Sinne des § 34 des Baugesetzbuchs liegen, falls diese Gebiete vorwiegend
dem Wohnen dienen, oder
in einem Abstand von weniger als 200 m zu Wohngebäuden errichtet werden soll,
die im Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs liegen.
Zusätzlich kann im Fall des o. g. Leitungsabschnitts Abschnitt Altenfeld Redwitz im
Naturpark
eine
des Rennsteigs
der Querung
bei
Thüringer Wald
Höchstspannungsleitung auf einem technisch und wirtschaftlich effizienten
Teilabschnitt als Erdkabel errichtet werden.
Mit den Pilotprojekten sollen Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln im eng
vermaschten
(380 kV-Ebene)
deutschen Höchstspannungs-Übertragungsnetz
gewonnen und bewertet werden.
Gegenstand des Gesetzes ist auch die Hochspannungs-Gleichstromübertragung
(HGÜ).
Im Rahmen der Anreizregulierung sollen Investitionsbudgets für HGÜ-
Ferntransportleitungen ermöglicht werden, wenn solche Vorhaben für einen
effizienten und wirtschaftlich sinnvollen Netzbetrieb erforderlich und auch die Kosten
wirtschaftlich vertretbar sind. Ob und wann es zu solchen HGÜ-Vorhaben kommt,
wird insbesondere von den Ergebnissen der dena-Netzstudie II abhängen, die für
Ende 2010 erwartet werden.
Zu den konkret
von den Petenten beanstandeten Vorhaben weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass die Höchstspannungsleitungen von Wahle nach
Mecklar, der Abschnitt Ganderkesee St. Hülfe der Leitung Ganderkesee
Wehrendorf sowie der Abschnitt Altenfeld (Thüringen) Redwitz (Bayern) der
Südwestkuppelleitung zu den im Energieleitungsausbaugesetz vorgesehenen vier
Erdkabel-Pilotprojekten gehören,
im Rahmen derer eine Erdverkabelung auf
Teilabschnitten gestattet wird.
Bei der Südwestkuppelleitung tritt noch die Besonderheit hinzu, dass sie in der
Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
6. September 2006 zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen
Energienetze (sogenannte TEN-E-Leitlinien) als sog. Vorhaben von europäischem
Interesse eingestuft wurde. Damit ist die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der
Leitung bereits durch Europarecht verbindlich festgestellt.
Weiterhin macht der Petitionsausschuss in diesem Zusammenhang darauf
aufmerksam, dass für die exakte Streckenführung und Identifizierung der
verkabelungsfähigen Teilabschnitte die Bundesländer zuständig sind. Errichtung,
Betrieb und Änderung von Höchstspannungsleitungen bedürfen der Planfeststellung
durch die nach jeweiligem Landesrecht zuständige Behörde.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses stellt das Energieleitungsausbaugesetz
einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des deutschen Elektrizitätsnetzes dar. Es
schafft die Rahmenbedingungen für zügigere Genehmigungen und ebnet der
innovativen Gleichstromtechnik den Weg.
Der Petitionsausschuss ist sich der Belastungen bewusst, die sich aus dem Bau
neuer Leitungen für die Betroffenen vor Ort ergeben. Möglicherweise kann der
Netzausbau durch Erdkabel konfliktfreier gestaltet werden. Hierbei dürfen jedoch die
W irtschaftlichkeit und Sicherheit der Stromversorgung nicht aus den Augen verloren
werden. Mit dem neuen Energieleitungsausbaugesetz werden Investitionen für
moderne und leistungsfähige Netze im Interesse der Versorgungssicherheit, des
Ausbaus der erneuerbaren Energien und eines europäischen Energiebinnenmarktes
erleichtert.
Nach
das
ermöglicht
Ausführungen
vorangegangenen
den
Energieleitungsausbaugesetz für bestimmte Projekte bei Erfüllung klar definierter
Voraussetzungen die von den Petenten geforderte Erdverkabelung. Dem Anliegen
der Petenten wird damit bereits teilweise Rechnung getragen.
Darüber hinausgehende Forderungen vermag der Petitionsausschuss aus den oben
dargelegten Gründen indes nicht zu befürworten. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.
Der von der Fraktion der SPD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
- dem BMW i als Material zu überweisen, sie den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben und sie den Landesvolksvertretungen
zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
- dem BMW i zur Erwägung zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.
Ebenso wurde der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem BMW i als Material zu überweisen
und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
mehrheitlich abgelehnt.