Entfernung von Graffiti im öffentlichen Raum

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages

1 Signaturer

Underskriftskampanjen ble fjernet fra plattformen

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Underskriftskampanjen ble fjernet fra plattformen

  1. Startet 2020
  2. Samlingen er fullført
  3. Innsendt
  4. Dialog
  5. Ferdig

Dette er en nettkampanje des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Søknad er adressert til: Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Der Schleswig-Holsteinische Landtag möge beschließen, dass Straftäter, die Graffiti im öffentlichen Raum des Landes Schleswig-Holstein anbringen, vermehrt dazu angehalten werden unter sachkundiger Anleitung Graffitis zu entfernen.Begründung: Graffiti-Schmierereien sind im öffentlichen Raum omnipräsent. Bauwerke unterschiedlicher Art oder auch künstlerische Objekte, z.B. im Rahmen der Kunst am Bau, werden mit fast immer schwer entfernbaren Schmiereien verunreinigt. Diese Schmierereien beeinträchtigen z.B. Lärmschutzeigenschaften von Lärmschutzwänden oder zerstören Kunstwerke. Für diese Bauwerke haben die Steuerzahler erhebliche Finanzmittel aufgewendet und werden somit auf verschiedene Weise geschädigt. Beim Beschmieren von Wildbrücken wird das Wild in Angst und Schrecken versetzt. Für Außenstehende wird der Eindruck erweckt, dass die Landespolizei Schleswig-Holstein aber auch Präventionsprojekte im Land Schleswig-Holstein, vor diesen Straftätern längst kapituliert haben. Daher sollte durch die Schaffung oder Nutzung geeigneter rechtlicher Grundlagen darauf hingewirkt werden, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter dieser Straftaten dazu herangezogen werden, diese (gemeinschädlichen) Sachbeschädigungen zu entfernen. Da dies meist nur mit erheblichem Aufwand möglich ist, sollte hierzu eine geeignete Aufsicht abgestellt werden, die die Reinigungstätigkeiten anleitet und beaufsichtigt, um auch Folgeschäden zu vermeiden.

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Informasjon om kampanjer

Underskriftskampanje startet: 18.10.2020
Innsamlingen avsluttes: 30.11.2020
Region: Schleswig-Holstein
kategori:  

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