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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert im Rahmen der Digitalisierung ein digitales Erbrecht einzuführen, damit digitale Benutzerkonten und Lizenzen im Todesfall in die Erbmasse fallen und an die Erben übergehen.
Perustelut
Anbieter von Online Bibiliotheken weigern sich in der Regel erworbene Lizenzen für Musik, Filme, Serie und Computerspiele an die berechtigten Erben zu übergeben. Sie berufen sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedinungen und Nutzungsbestimmungen in denen in der Regel steht, dass Benutzerkonten und Lizenzen nicht übertragen werden können.In einer digitalen Welt sollten digitale Besitztümer den selben rechtlichen Stellenwert wie analoge Besitztümer haben. Während eine Musik-CD seit Jahrzehnten problemlos vererbt wird, so verfällt dasselbe Album, wenn der Besitz nur digital erworben wurde.Ähnlich verhält es sich bei Benutzerkonten in sozialen Medien. Diese beinhalten in der Regel zwar keine Lizenzen, sind für die Erben bzw. die Hinterbliebenen oft von einem besonderen immateriellen Wert. Besonders Eltern von suizidierten Jugendlichen haben ein besonderes Interesse daran in den sozialen Medien nach Gründen für den Selbstmord zu suchen. Die Anbieter von sozialen Medien verweigern in der Regel den Zugang zu solchen Benutzerkonten. Bei manchen Anbietern kann man als Benutzer zwar einen Erben eintragen, aber dieser muss rechtlich nicht einmal erbberechtigt sein. Solche Benutzerkonten sollten den selben Stellenwert wie analoge Tagebücher erhalten und somit an die Erben übergeben werden müssen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
08.03.2018
Vetoomus päättyy:
24.04.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 27.9.2022
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan