Reģions: Vācija

Erneuerbare Energien - Verbesserungen für Photovoltaik-Kleinanlagenbetreiber

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
314 Atbalstošs 314 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

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  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition sollen Verbesserungen für Photovoltaikanlagen (VP) Kleinbetreiber erreicht werden.Den Besitzern von VP-Anlagen mit Stromerzeugung zum Eigenverbrauch werden immer mehr Auflagen und Vorschriften gemacht. Diese Auflagen und Kosten senken im Nachhinein den Ertrag und enttäuschen die Besitzer hinsichtlich der vorher gemachten Versprechungen von Bund und Ländern zum Erwerb und Betrieb von erneuerbaren Energie-Kleinanlagen

Pamatojums

Thema: Hindernisse und neue Vorschriften/Kosten für Photovoltaik-KleinanlagenbetreiberMit dem Energieeinspeisegesetz 2017 (EEG2017) sind auch Kleinanlagebetreiber von Photovoltaikanlagen (VP-Anlagen) verpflichtet, durch technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung die Einspeiseleistung von VP-Strom auf 70 % der Leistung zu begrenzen. Die Kosten für die Einrichtung der Technik und jährliche Gebühren hat der Besitzer der VP-Anlage zu bezahlen.Weiterhin sind die Eigentümer von VP-Anlagen ab dem Jahr 2017 verpflichtet, die Gewinne aus dem Stromverkauf über eine elektronische Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Hier geht es oft nur um 3-stellige Beträge, die der Eigentümer im komplizierten elektronischen Elster-Verfahren beim Finanzamt anmelden müssen. Dieser Aufwand ist sehr groß und unverhältnismäßig. Es kann nicht sein, dass 3 Zahlen von Netto-, Bruttoertrag der Stromerzeugung und die MWST in ein mehrseitiges undurchsichtiges Formular mit Anlagen (U-Steuer- Erklärung) eingetragen werden müssen. Vor Jahren hat die Regierung für erneuerbare Energien und den Betrieb von Photovoltaikanlagen geworben und nun werden den Besitzern im Nachgang nur Steine und Schwierigkeiten mit hohen Zusatzkosten in den Weg gelegt. VP-Kleinanlagen von unter 10 KW Leistung (EFH) sollten vom Verfahren der Einspeisereduzierung nicht betroffen sein und die 3 Zahlen des Brutto- und Netto-Stromertrags mit den Abschreibungskosten könnte man auf einem Papier-Filz-Deckel einreichen.In Bezug auf die Photovoltaik ist die bisherige Bundesregierung hier den falschen Weg gegangen. Demnach gelten z. B. feste Obergrenzen für Erneuerbare Energien und Ausschreibungen für Windenergie und Photovoltaik sind verpflichtend. Seit 2017 müssen Betreiber neuer Anlagen in Ausschreibungen gegeneinander antreten. Damit deckelt die Bundesregierung die Erneuerbaren Energien und bremst ihren dynamischen Ausbau aus.Selbsterzeugter und -verbrauchter Strom („Eigenstrom“) ist zudem seit2014 anteilig mit der EEG-Umlage belastet. Diese „Sonnensteuer“ nimmt Privathaushalten, mittelständischen und auch großen Unternehmen entscheidende Anreize, selbst in Erneuerbare zu investieren. Das widerspricht den klimapolitischen Zielen Deutschlands und blendet völlig aus, wie stark die Energiewende bereits in der Gesellschaft verankert ist.

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