Rajon : Gjermania
 

Förderung der Aufnahme einer selbständigen Arbeit - Keine Kürzungen beim Gründungszuschuss

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Deutschen Bundestag

1 159 nënshkrimet

Peticioni nuk u përmbush

1 159 nënshkrimet

Peticioni nuk u përmbush

  1. Filluar 2011
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Peticioni i drejtohet: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge die von der Ministerin Ursula von der Leyen geplanten drastischen Sparmaßnahmen in Sachen Gründungszuschuss nicht beschließen.

arsye

Der Gründungszuschuss ist eines der wenigen erfolgreichen Arbeitsmarktinstrumente. Schon die Ich-AG wurde eingestampft, um hinterher festzustellen, dass sie eigentlich erfolgreich war. (a) Um Gründern eine ernsthafte Chance zu geben und (b) um den Anstieg derjenigen, die aufgrund der Veränderungen in das Arbeitslosengeld II rutschen werden zu vermeiden und (c) um vollkommene Willkür von Mitarbeitern der Arbeitsagenturen zu verhindern, verlangt diese Petition das Unterlassen der drastischen Sparmaßnahmen in Sachen Gründungszuschuss.

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Detajet e peticionit

Peticioni filloi: 29.03.2011
Mbledhja mbaron: 24.05.2011
Rajon : Gjermania
tema:  

lajm

  • Pet 4-17-11-8125-020221

    Förderung der Aufnahme einer
    selbständigen Arbeit


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin fordert, der Deutsche Bundestag möge die von der früheren
    Bundesministerin Ursula von der Leyen geplanten drastischen Sparmaßnahmen
    beim Gründungszuschuss nicht beschließen.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass der Gründungszuschuss
    eines der wenigen erfolgreichen Arbeitsmarktinstrumente darstelle.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde durch 1.159 Mitzeichnungen unterstützt.
    Außerdem gingen 20 Diskussionsbeiträge ein.
    Dem Petitionsausschuss liegen zu diesem Thema mehrere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
    dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
    kann.
    Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe mehrere Stellungnahmen der
    Bundesregierung eingeholt. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die
    eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
    In seiner parlamentarischen Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu folgendem
    Ergebnis:
    Eine gute Arbeitsmarktpolitik, die die Herausforderungen am Arbeitsmarkt aufgreifen
    und angehen will, muss ein Instrumentarium schaffen, das eine rasche Eingliederung
    insbesondere in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht. Das Ziel
    muss sein, das Potenzial an Erwerbspersonen besser zu erschließen und damit die

    Beschäftigungsquote deutlich anzuheben. Hierzu verfolgte der Gesetzgeber in den
    letzten Jahren das politische Ziel, die Arbeitsvermittlung effektiver zu gestalten.
    Entscheidungskompetenzen der örtlich zuständigen Akteure über den Einsatz
    arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen waren gestärkt und das
    Arbeitsmarktinstrumentarium und die Entscheidungsprozesse vor Ort so verändert
    worden, dass in der Arbeitsverwaltung besonderer Unterstützungsbedarf und
    vorhandene Fähigkeiten der Arbeitsuchenden schnell erkannt werden, um Arbeit
    passgenau vermitteln zu können.
    Einen weiteren Schritt zur Optimierung der Rechtsgrundlagen der aktiven
    Arbeitsmarktpolitik, mit dem die Arbeitsmarktinstrumente noch konsequenter darauf
    ausgerichtet werden, dass die Leistungen effektiv und effizient erbracht werden, stellt
    das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt dar, das
    am 1. April 2012 in Kraft getreten ist (BGBl Teil II 2011 Nr. 69 S. 2854). Mit ihm
    wurden weitere Voraussetzungen dafür geschaffen, dass durch einen effektiven und
    effizienten Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente und der zur Verfügung stehenden
    Mittel die Integration in Erwerbsarbeit, insbesondere in sozialversicherungspflichtige
    Beschäftigung, weiter beschleunigt wird. Gleichzeitig wurde der Bereich der öffentlich
    geförderten Beschäftigung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende neu geordnet,
    um Beschäftigungsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe dort zu stabilisieren, wo
    ein unmittelbarer Übergang in ungeförderte Beschäftigung nicht möglich ist.
    Effektivität und Effizienz in der Arbeitsmarktpolitik können nur erreicht werden, wenn
    die arbeitsuchende Person mit der für sie zielführenden und damit richtigen
    Maßnahme unterstützt wird. Deshalb ist das Gesetz darauf ausgerichtet, dezentrale
    Entscheidungskompetenzen für den Einsatz der Instrumente der aktiven
    Arbeitsförderung gezielt zu stärken und zu erweitern. Mit dem Gesetz werden die
    Arbeitsmarktinstrumente einfacher, transparenter und übersichtlicher geregelt. Die
    Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte vor Ort können das Instrumentarium flexibel
    und auf den individuellen Handlungsbedarf ausgerichtet einsetzen. Damit wird auch
    den Belangen des Bürokratieabbaus Rechnung getragen.
    Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Umwandlung des
    Gründungszuschusses in eine vollständige Ermessensleistung vollzieht eine
    Entwicklung nach, die bei anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten bereits
    abgeschlossen ist. Inhaltlich wird die Sicherung des Lebensunterhaltes auf das erste
    halbe Jahr der selbständigen Tätigkeit konzentriert. Die Pauschale zur sozialen
    Absicherung wird wie bisher gezahlt. Die notwendige Restanspruchsdauer auf

    Arbeitslosengeld für eine Förderung wird auf 150 Tage erhöht und stellt so einen
    zusätzlichen Anreiz dar, sich möglichst schnell mit dem Thema Gründung und
    Selbständigkeit auseinanderzusetzen und die eigene Integration in den Arbeitsmarkt
    zeitnah und aktiv anzugehen. Die Umwandlung in eine Ermessensleistung
    ermöglicht, im Vorfeld einer Gründung alternativ Integrations- und
    Fördermöglichkeiten für arbeitslose Menschen auszuschöpfen und eine fundierte
    Förderentscheidung vor Ort gezielter und an Hand des individuellen Einzelfalles zu
    treffen.
    Der Petitionsausschuss hält die nunmehr geltende Rechtslage für sachgerecht und
    vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petentin auszusprechen.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen der Petition nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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