Gesundheitsfachberufe - Änderung der Bezeichnung des Entbindungspflegers für männliche Hebammen

請願者は非公開
請願書の宛先
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

15 署名

請願は終了しました

15 署名

請願は終了しました

  1. 開始 2016
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 終了した

これはオンライン請願書 des Deutschen Bundestags です。

請願書の宛先: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass männliche Hebammen nicht mehr als Entbindungspfleger bezeichnet werden.

理由

Viele Personen wissen gar nicht, wie die Bezeichnung für eine männliche Hebamme lautet. Außerdem spiegelt diese Bezeichnung nicht die Arbeit wieder, welche die männlichen Hebammen leisten.

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請願に関する情報

請願開始: 2016/05/26
コレクション終了: 2016/07/07
地域: Deutschland
カテゴリ:  

ニュース

  • Pet 2-18-15-2124-032640

    Gesundheitsfachberufe


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als
    Material zu überweisen.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass männliche Hebammen nicht mehr
    als Entbindungspfleger bezeichnet werden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 15 Mitzeichnungen sowie 24 Diskussionsbeiträge
    ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
    Die Berufsbezeichnungen "Hebamme" und "Entbindungspfleger" werden im
    Hebammengesetz geregelt. Eine Änderung des Hebammengesetzes ist bis 2020
    geplant. Nach EU-Recht wird die Ausbildung von Hebammen und
    Entbindungspflegern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union automatisch
    anerkannt. Grundlage dafür ist eine harmonisierte Ausbildung, die in der Richtlinie
    2005/36/EG geregelt ist. Hinsichtlich der Hebammenausbildung wurde die Richtlinie
    2005/36/EG durch die Richtlinie 2013/55/EU geändert, so dass eine Reform des
    Hebammengesetzes notwendig ist, die bis zum oben genannten Zeitpunkt
    abgeschlossen sein muss. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird das
    Anliegen des Petenten im Zusammenhang mit der Neuregelung der Ausbildung
    prüfen.

    Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
    der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
    überweisen.

    Begründung (PDF)

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