Región: Alemania
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Grundrecht Privatsphäre ins Grundgesetz

Peticionario no público.
Petición a.
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Iniciado 2013
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  4. Diálogo
  5. Fracasado

Die Privatsphäre ist "ganz persönlicher Bereich" (lt. Duden.de). Und das soll er auch bleiben, weil darin verbirgt sich der Teil Ihres Lebens, den Sie nicht mit der Öffentlichkeit teilen wollen. Dieser Bereich sollte also gesetzlich geschützt werden, was momentan nicht explizit der Fall ist. Unter den Menschenrechten ist das "Persönlichkeitsrecht" formuliert: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Art. 1 Absatz 1 GG) und "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." (Art. 2 Absatz 1 GG). Des weiteren existieren zwei Rechte, die jedoch nicht im Grundgesetz festgehalten sind, sondern nur auf Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichtes basieren: Das recht auf informatielle Selbstbestimmung und das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, auch das IT-Grundrecht oder das Grundrecht auf digitale Intimsphäre genannt. Ersteres beschreibt das Recht eines jeden, selbst bestimmen zu können, welche ihn betreffenden Daten an staatliche Stellen (zu denen auch der BND gehört) gelangen, dort verwahrt werden dürfen sowie von dort an Dritte weiter gegeben dürfen. Bis jetzt Fanden Vorschläge, dieses Recht ins Grundgesetz einzufügen nicht die Erforderlichen Mehrheiten. In der EU-Grundrechtcharta ist dieses Recht bereits in Art.8 formuliert (eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/32007X1214/htm/C2007303DE.01000101.htm), jedoch sind hier keine genauen Daten, welche zu schützen sind, festgelegt. Letzteres beschreibt den Datenschutz im digitalen Raum. Der Rechtsspruch basiert auf einer Online-Durchsuchung in NRW. Auch hier sind keine genauen Daten festgelegt.

Dies sollte geändert werden. Eine genaue Festlegung der Privatsphäre und die Pflicht, eben jede zu Schützen führt zu mehr Klarheit und Sicherheit. Zudem wird es für NSA, BND und co. schwieriger, unbestraft in Ihre Privatsphäre einzudringen. Härteres Durchgreifen bei Verstößen muss an der Tagesordnung sein, sowie das ausführliche Informieren der Bürger. ICH FORDERE, dass das Grundrecht auf Privatsphäre explizit und als solches benannt in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dessen Ergänzungen aufgenommen wird. Darin muss definiert sein: - wie groß der Bereich "Privatsphäre" ist (persönliche Daten wie Anschrift, Telefonnummer, IP-Adresse, Lebenslauf etc) - wie dieser zu schützen ist (z.B. Ausnahmen bei Kriminalfällen oder öffentlichem Interesse) - wie wichtig dies ist, also indirekt; mit welcher Härte Verstöße geahndet werden müssen. Das digitale Zeitalter bietet sehr viele Schlupflöcher zum Datenklau und zur Überwachung, dennoch müssen solche Probleme besser eingeschränkt werden, denn weder ist unser Leben ein Regal im Supermarkt, dessen Inhalt gegen etwas Geld unbegrenzt mitgenommen werden kann, noch Leben wir in einem Überwachungsstaat.

Razones.

Den BND und die NSA hat es nicht zu interessieren, wenn Sie mit guten Freunden telefonieren. Barack Obama kann es egal sein, wenn Angela Merkel sich mit ihrem Pressesprecher trifft und worüber sie reden möchten. Martin Luther King war kein krimineller, der zur Bespitzelung freigegeben werden darf. Der BND ist nicht dazu berechtigt, Ihre Adresse der NSA zu geben. Dies sind Dinge, die Ihre Privatsphäre betreffen, auf unterschiedlichen Ebenen. Der Schutz Ihres Privatlebens sollte höhere Prioritäten besitzen und im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgehalten werden. Die Privatsphäre ist, wie bereits erwähnt, "ganz persönlicher Bereich" (lt. Duden.de), und das soll er auch bleiben, weil darin verbirgt sich der Teil Ihres Lebens, den Sie nicht mit der Öffentlichkeit teilen wollen.

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Dies gilt auch für Ämter und Behörden in Deutschland, weil die verstossen auch sehr gerne dagegen. Vorallem ist dass bei Jugendämter so.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und deckt damit einen Großteil der Forderung bereits ab. Im Übrigen haben detaillierte Regelungen wie gefordert im GG nichts zu suchen.

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