Gummigeschosse gegen Wölfe

Petiționarul nu este public
Petiția este adresată către
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages

2 Semnături

Petiția a fost inchisa

2 Semnături

Petiția a fost inchisa

  1. Început 2019
  2. Colecția a fost finalizată
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Petiția este adresată către: Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Ausstattung der Polizei mit Gummigeschossen, um Wölfe in Siedlungen zu vergrämmen. Damit die Akzeptanz Wölfen gegenüber bleibt oder sogar steigt.

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Informații privind petiția

Petiția a fost inițiată: 06.02.2019
Colecția se termină: 21.03.2019
Regiune: Schleswig-Holstein
categorie:  

știri

  • 30.04.2019Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 2 Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Argumente unter Hinzuziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration geprüft und beraten. Das Innenministerium hat seinerseits das Umweltministerium an der Stellungnahme beteiligt.Im Ergebnis seiner Prüfung hat das Innenministerium festgestellt, dass der Einsatz von Gummigeschossen durch die Landespolizei zur Vergrämung von Wölfen weder sachgerecht sei noch die gewünschten Vergrämungseffekte erzielen würde.Zur Begründung verweist das Ministerium einerseits auf eine Untersuchung des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements von 2017. Die Untersuchung habe ergeben, dass die in Deutschland zugelassene Vergrämungsmunition bei größerer Entfernung den Nachteil einer hohen Streuung der Geschosse habe. Daher seien diese Munitionstypen in der Verwendung unsicher. Bei einer geringeren Schussdistanz bestünde aber die Gefahr von Verletzungen des Wolfes. Hierbei seien Verstöße gegen die im Bundesnaturschutzgesetz geregelten Zugriffsverbote zu befürchten. Somit seien Gummigeschosse nicht geeignet, um die Vergrämung des Wolfes im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu erreichen.Andererseits bestünden auch rechtliche Hürden bei der Ausstattung der Polizei mit Gummigeschossen. Durch die polizeirechtlichen Landesvorschriften gebe es abschließende Regelungen für den Einsatz von unmittelbarem Zwang. Gummigeschosse seien hiernach in Schleswig-Holstein nicht zulässig.Der Petitionsausschuss schließt sich nach seiner Prüfung der Auffassung des Innenministeriums an. Einer grundsätzlichen Ausstattung der Polizei mit Gummigeschossen zur Wolfsabwehr stehen rechtliche und sachliche Gründe entgegen. Dem Begehren des Petenten kann nicht entsprochen werden.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 28. bis 30. August 2019.

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