Hambührener Appell

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Landtag
5 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

5 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Wir Bürger aus Hambühren fordern die Parteien im niedersächsischen Landtag auf, das Recht der Bürger auf Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen durch Widerspruchsverfahren wieder gesetzlich zu verankern.

Wir fordern die im Landtag vertretenen Parteien weiter auf, die Landesregierung zu beauftragen eine Bundesratsinitiative zur Abschaf-fung des, durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz des Bundes 2004 bei verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen eingeführten, Kostenvorschusses und der Gerichtsgebühr bei Klagerücknahme zu organisieren.

Reden

Unter dem Stichwort Bürokratieabbau wurde am 01. Januar 2005, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen, das Wider-spruchsverfahren zur Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen abgeschafft. Dadurch wurde den Kommunen die Möglichkeit gegeben, z. B. Straßenausbaubeiträge – ob richtig oder falsch berechnet – von den Bürgern zu erheben, ohne Widersprüche fürchten zu müssen. Selbst offensichtliche Fehler in einem Beitragsbescheid, wie Rechenfehler, fehlerhafte Angaben der Grundstücksgröße oder eine falsch angegebene Geschosszahl können seitdem nur im Ergebnis eines Klageverfahrens von einem Richter korrigiert werden. Viele Kommunen setzen darauf, dass der Bürger eine Klageerhebung wegen des Kostenrisikos scheut oder diese Ihm aus Kostengründen unmöglich ist.
Im Wesentlichen dient das Widerspruchsverfahren drei Zielen: dem Rechtsschutz der Bürger, der Selbstkontrolle der Verwaltung und der Entlastung der Verwaltungsgerichte. Das Widerspruchsverfahren ist ein einfacher, unbürokratischer und kostengünstiger Rechtsbehelf, mit dem man ohne besondere Rechtskenntnisse, schnell und effektiv sein Recht wahrnehmen kann.

Ein Jahr vor der Abschaffung des Widerspruchverfahrens in Niedersachsen wurde die Schwelle für eine Klageerhebung bei den Verwaltungsgerichten für den Bürger durch die Regelungen des Kostenmodernisierungsgesetzes des Bundes wesentlich erhöht. Insbesondere der Kostenvorschuss bei Klageerhebung sowie die Abschaffung der Möglichkeit, die Klage ohne Anfall von Gerichtsgebühren zurücknehmen zu können, hält viele Bürger seitdem davon ab, eine rechtliche Prüfung zu verlangen.

Die Abschaffung des Widerspruchsrechts in Niedersachsen, im Zusammenwirken mit den Regelungen des Kostenmodernisierungsgesetzes des Bundes, ist mit unserem Verständnis über und zu einem Rechtsstaat nicht vereinbar und muss rückgängig gemacht werden. Es geht im Kern um nichts Geringeres als um den Schutz und die Erhaltung von Bürgerrechten und damit um die Frage, was uns die Bewahrung des Rechtsstaats wert ist.

Beschlossen auf der Veranstaltung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer in Hambühren am 11. März 2013.

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