Regiune: Turingia
 

Haushaltssicherung versus Fördermittelvergabe

Petiționarul nu este public
Petiția este adresată către
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages

2 Semnături

Petiția a fost inchisa

2 Semnături

Petiția a fost inchisa

  1. Început 2019
  2. Colecția a fost finalizată
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Thüringer Landtages.

Petiția este adresată către: Petitionsausschuss des Thüringer Landtages

Welches Ziel hat die Petition? Eine Kommune sollte auch an der Fördermittelvergabe für Neuinvestitions-Projekte teilhaben dürfen, wenn sie die Eigenmittel nicht aufbringen kann oder in der Haushaltskonsolidierungsphase nicht aufstellen darf.

Auch hier sollte das Prinzip der Gleichstellung gelten. Die "Reichen" (Kommunen), die sich Eigenmittel leisten können, bekommen Zuwendungen vom Land, die "Armen" (Kommunen) nicht. Das kann dazu beitragen, dass die Thüringer Landschaft schwarze und weiße Flecken erhält und folglich auch unterschiedliche Wahlergebnisse.

Konkret soll in meinem Falle (Bürgerinitiative) eine eine Verkehrslösung mit einem neuen kurzen Rad-/Fußweg geschaffen werden, die zentral in 2 städtischen Radwegeachsen liegt, barrierefrei zwei benachbarte Ortsteile verbindet, für Familien mit Kindern und Gehbehinderte nutzbar ist und die hohen Gefahren der aktuellen, nicht mehr zeitgemäßen Situation wesentlich reduziert.

Welche Entscheidung wird beanstandet? 1) Anweisung zur HH-Konsolidierung Geras über 10 Jahre, die Neuinvestitionen nicht zuläßt, sowie die damit verbundene jährliche Bestätigung des HH-Planes. 2) Thüringer Regelung zur Fördermittelvergabe, die stets einen Eigenbeitrag erfordert.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? M.E. in beiden Fällen der Landtag.

Die Stadtverwaltung Geras mußte meinen Vorschlag ablehnen und sich an diese Regelungen halten. Wie wird die Petition begründet? Nach vielen Presse-Kritiken und den nicht erfüllten Realisierungsaussagen für das Jahr 2015 laut Geras Verkehrsentwicklungsplan-R habe ich für einen zentral in 2 Radwegeachsen liegenden und zwei Ortsteile verbindenden Abschnitt eine barrierefreie Variante eines Fuß-/Radweges in Bürgerinitiative optimiert entwickelt und bei der Stadtverwaltung eingereicht. Die jetzige Verbindung weist einen hohen Gefährdungsgrad für alle Verkehrsteilnehmer auf. Dieser Vorschlag wird grundsätzlich unter Bezug auf die Einhaltung der genannten Bestimmungen abgelehnt. Es kann aus Kostengründen auch kein Planungsauftrag vergeben werden, der die Realisierungskosten beziffern könnte. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Möglicherweise, kann ich derzeit nicht entscheiden, weil ich zu wenig in der Materie stecke. Der Widerspruch aus meiner oben genannten Sicht sollte jedoch eingeebnet werden.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Ich habe einen Einwohnerantrag in Erwägung gezogen. Jedoch muß sich auch der Stadtrat an die Bestimmungen halten.

Für nähere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

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Informații privind petiția

Petiția a fost inițiată: 01.09.2019
Colecția se termină: 14.10.2019
Regiune: Turingia
categorie:  

știri

  • Die Petition wurde am 2. September 2019 auf der Petitionsplattform veröffentlicht. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von zwei Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.

    Bei der abschließenden Beratung der Petition hat der Petitionsausschuss sowohl die Anregungen des Petenten, als auch eine vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt. Im Ergebnis ging der Petitionsausschuss von Folgendem aus:

    Der Stadtrat der Stadt Gera hat beschlossen, den in der Petition erwähnten Rad- bzw. Fußweg zwischen Pforten und Zwötzen in die Überarbeitung des Verkehrsentwicklungskonzepts (Teil Radverkehr) einzubinden. Dringliche Teilvorhaben würden priorisiert. In diesem Zuge hat die Stadt jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass die finanzielle Situation als haushaltssichernde Kommune regelmäßig nur im geringen Umfang Investitionsmaßnahmen zulässt.

    Der finanzielle Handlungsspielraum der Kommunen ist auch dem Thüringer Landtag ein wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund hat der Thüringer Landtag gleich zu Beginn der 7. Wahlperiode ein umfangreiches Investitionsprogramm für Thüringer Kommunen beschlossen. Konkret sieht das Investitionspaket für Städte und Gemeinden bis zum Jahr 2024 rund 570 Mio. Euro zusätzlich zu den üblichen Zahlungen des Landes an die Kommunen vor. Bereits im Jahr 2020 werden 168 Mio. Euro für die Kommunen bereitgestellt, um mehr Spielräume für Investitionen zu ermöglichen

    Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Hinweisen
    und Informationen abzuschließen.

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